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GlossarSteuernAktualisiert:

Reichensteuer

Auch bekannt als: Spitzensteuersatz

45 %-Steuersatz für zu versteuernde Einkommen über rund 277.000 €.

Reichensteuer ist der umgangssprachliche Begriff für den absoluten Spitzensteuersatz in der deutschen Einkommensteuer, der ausschließlich auf besonders hohe Einkommen angewendet wird. Gesetzlich verankert ist diese Regelung in § 32a des Einkommensteuergesetzes (EStG), wo der Einkommensteuertarif detailliert geregelt ist. Für das Jahr 2026 greift dieser höchste Steuersatz von 45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von exakt 277.826 Euro für Alleinstehende. Bei zusammenveranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich dieser Grenzwert entsprechend auf 555.652 Euro. Es ist dabei essenziell zu verstehen, dass dieser Steuersatz nicht auf das gesamte erzielte Einkommen angewendet wird, sondern immer nur auf den Teil des Einkommens, der diesen festgelegten Schwellenwert übersteigt. Dies entspricht dem grundlegenden Prinzip der Steuerprogression in Deutschland, bei dem stärkere Schultern einen prozentual höheren Beitrag leisten sollen.

Im praktischen Alltag betrifft die Reichensteuer vor allem gut verdienende Unternehmer, Vorstände von großen Aktiengesellschaften, erfolgreiche Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte sowie Personen mit sehr hohen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Wer ein Einkommen knapp unterhalb dieser Grenze erzielt, zahlt den regulären Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Die ursprüngliche Einführung der Reichensteuer zielte politisch darauf ab, besonders leistungsfähige Steuerzahler noch stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen. Der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de zeigt sehr anschaulich, wie sich ein Gehaltssprung über diese Einkommensgrenze hinaus auf die tatsächliche Steuerlast und das verbleibende Nettoeinkommen auswirkt. Oftmals wird bei solchen Berechnungen deutlich, dass der Grenzsteuersatz von 45 Prozent zuzüglich des weiterhin anfallenden Solidaritätszuschlags und einer eventuellen Kirchensteuer zu einer erheblichen Abgabenlast von über 50 Prozent auf jeden zusätzlich verdienten Euro führt.

Mit Blick auf die kommenden Jahre wird die Grenze für die Reichensteuer regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung und die Inflationsrate angepasst. Geplant ab 2027 ist eine weitere Anhebung des Schwellenwertes, um die sogenannte kalte Progression abzumildern und heimliche Steuererhöhungen zu vermeiden. Finanzexperten gehen davon aus, dass der Betrag für Alleinstehende dann auf über 285.000 Euro steigen könnte. Die genauen Werte werden jedoch erst mit dem Jahressteuergesetz für das entsprechende Jahr final vom Gesetzgeber verabschiedet und veröffentlicht. Steuerpflichtige in dieser hohen Einkommensklasse nutzen häufig legale Gestaltungsspielräume, wie etwa die Verlagerung von Einkünften in Kapitalgesellschaften, die Gründung von Familienstiftungen oder gezielte Investitionen in steuerbegünstigte Anlageformen, um die persönliche Steuerlast zu optimieren. Dennoch bleibt die Reichensteuer ein zentrales und vieldiskutiertes Instrument der steuerlichen Umverteilung im deutschen Steuersystem, das regelmäßig im Fokus wirtschaftspolitischer Debatten steht.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Eine alleinstehende Geschäftsführerin erzielt im Jahr 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 300.000 Euro. Der Betrag bis zur Grenze von 277.826 Euro wird mit den regulären, progressiv ansteigenden Steuersätzen bis maximal 42 Prozent versteuert. Nur der Betrag, der diese Grenze übersteigt, unterliegt der Reichensteuer. Das sind in diesem Fall 22.174 Euro (300.000 Euro minus 277.826 Euro). Auf diese 22.174 Euro werden exakt 45 Prozent Einkommensteuer fällig, was einer Steuerlast von 9.978,30 Euro für diesen Einkommensteil entspricht. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer auf diesen Betrag.

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Häufige Fragen

Muss ich auf mein gesamtes Einkommen 45 Prozent Steuern zahlen, wenn ich über der Grenze liege?+

Nein, die deutsche Einkommensteuer ist progressiv aufgebaut. Der Steuersatz von 45 Prozent gilt im Jahr 2026 nur für den Teil Ihres zu versteuernden Einkommens, der den Freibetrag von 277.826 Euro bei Alleinstehenden übersteigt. Das Einkommen unterhalb dieser Grenze wird mit den jeweils niedrigeren Steuersätzen von 14 bis 42 Prozent versteuert.

Fällt bei der Reichensteuer zusätzlich noch der Solidaritätszuschlag an?+

Ja, wer mit seinem Einkommen die Grenze für die Reichensteuer erreicht, muss in jedem Fall auch den Solidaritätszuschlag zahlen. Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag liegen deutlich unterhalb der Einkommensgrenze für den 45-Prozent-Steuersatz. Der Zuschlag beträgt 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer und erhöht somit die Gesamtsteuerlast weiter.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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