Der Regelbedarf deckt Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Teilhabe am sozialen Leben (§ 20 SGB II). Er wird jährlich an die Inflation angepasst. Stand 2026:
- Alleinstehende & Alleinerziehende: 563 € - Partner in Bedarfsgemeinschaft: 506 € - Kinder 0–5 Jahre: 357 € - Kinder 6–13 Jahre: 390 € - Kinder 14–17 Jahre: 471 €
Zusätzlich werden Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung in angemessener Höhe übernommen.