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GlossarSozialleistungenAktualisiert:

Regelbedarf

Der Regelbedarf ist der monatliche Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt im SGB II/XII – 2026: 563 € für Alleinstehende.

Der Regelbedarf deckt Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Teilhabe am sozialen Leben (§ 20 SGB II). Er wird jährlich an die Inflation angepasst. Stand 2026:

- Alleinstehende & Alleinerziehende: 563 € - Partner in Bedarfsgemeinschaft: 506 € - Kinder 0–5 Jahre: 357 € - Kinder 6–13 Jahre: 390 € - Kinder 14–17 Jahre: 471 €

Zusätzlich werden Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung in angemessener Höhe übernommen.

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