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🗓️ Ab 1. Mai 2026 · Neu: 13,90 € Mindestlohn

Mindestlohn Rechner 202613,90 € → Netto berechnen

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Mai 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Die Minijob-Grenze steigt auf 556 € monatlich. Berechnen Sie Ihr persönliches Netto-Gehalt.

Ihre Angaben

5 Std.Vollzeit: 40 Std.48 Std.

Hinweis zur Berechnung

Netto-Werte sind Orientierungswerte. Individuelle Freibeträge, Kirchensteuer und weitere Abzüge können abweichen. Keine Steuerberatung.

Monatliches Brutto (2026)

2.409 €

bei 40 Std./Woche · 173.3 Std./Monat

Netto (ca.)

1.679 €

Netto-Stundenlohn

9,68 €

Jahresübersicht 2026

Jahresbrutto

28.912 €

Jahresnetto

20.143 €

Mindestlohn ab 1. Mai 2026

13,90 €/Std.

vorher: 12,82 €

Minijob-Grenze 2026

556 €/Monat

vorher: 538 €

Erhöhung

+8,4 %

stärkste Erhöhung seit 2015

Häufige Fragen zum Mindestlohn 2026

Wann gilt der neue Mindestlohn von 13,90 €?+

Der neue Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde gilt ab dem 1. Mai 2026. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen ab diesem Datum mindestens diesen Betrag zahlen – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.

Wie viel Netto bekomme ich bei 13,90 € Mindestlohn (40 Std./Woche)?+

Bei 40 Stunden pro Woche und Steuerklasse I ergibt sich ein Bruttogehalt von ca. 2.413 € pro Monat. Das Netto liegt je nach Steuerklasse zwischen ca. 1.600 € (Klasse I) und 1.900 € (Klasse III).

Was ändert sich bei der Minijob-Grenze 2026?+

Die Minijob-Verdienstgrenze steigt von 538 € auf 556 € pro Monat. Das entspricht bei 13,90 €/Stunde maximal ca. 40 Stunden pro Monat. Minijobber zahlen weiterhin keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge.

Gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer?+

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitnehmer in Deutschland. Ausnahmen: Auszubildende (eigene Ausbildungsvergütung), Praktikanten unter 3 Monaten, Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung sowie ehrenamtlich Tätige.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?+

Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 500.000 € Bußgeld bestraft werden. Sie können sich an den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) wenden oder Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend machen.

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