Mindestlohn Rechner 202613,90 € → Netto berechnen
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Mai 2026 auf 13,90 € pro Stunde. Die Minijob-Grenze steigt auf 556 € monatlich. Berechnen Sie Ihr persönliches Netto-Gehalt.
Ihre Angaben
Hinweis zur Berechnung
Netto-Werte sind Orientierungswerte. Individuelle Freibeträge, Kirchensteuer und weitere Abzüge können abweichen. Keine Steuerberatung.
Monatliches Brutto (2026)
2.409 €
bei 40 Std./Woche · 173.3 Std./Monat
Netto (ca.)
1.679 €
Netto-Stundenlohn
9,68 €
Jahresübersicht 2026
Jahresbrutto
28.912 €
Jahresnetto
20.143 €
Mindestlohn ab 1. Mai 2026
13,90 €/Std.
vorher: 12,82 €
Minijob-Grenze 2026
556 €/Monat
vorher: 538 €
Erhöhung
+8,4 %
stärkste Erhöhung seit 2015
Häufige Fragen zum Mindestlohn 2026
Wann gilt der neue Mindestlohn von 13,90 €?+
Der neue Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde gilt ab dem 1. Mai 2026. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen ab diesem Datum mindestens diesen Betrag zahlen – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.
Wie viel Netto bekomme ich bei 13,90 € Mindestlohn (40 Std./Woche)?+
Bei 40 Stunden pro Woche und Steuerklasse I ergibt sich ein Bruttogehalt von ca. 2.413 € pro Monat. Das Netto liegt je nach Steuerklasse zwischen ca. 1.600 € (Klasse I) und 1.900 € (Klasse III).
Was ändert sich bei der Minijob-Grenze 2026?+
Die Minijob-Verdienstgrenze steigt von 538 € auf 556 € pro Monat. Das entspricht bei 13,90 €/Stunde maximal ca. 40 Stunden pro Monat. Minijobber zahlen weiterhin keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge.
Gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer?+
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitnehmer in Deutschland. Ausnahmen: Auszubildende (eigene Ausbildungsvergütung), Praktikanten unter 3 Monaten, Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung sowie ehrenamtlich Tätige.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?+
Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 500.000 € Bußgeld bestraft werden. Sie können sich an den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) wenden oder Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht geltend machen.
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