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GlossarRenteAktualisiert:

Rentenformel

Die Rentenformel berechnet die Bruttorente aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert.

Die Rentenformel ist gesetzlich in § 64 SGB VI verankert: Monatliche Bruttorente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert.

Entgeltpunkte spiegeln das gesamte Versicherungsleben wider. Zugangsfaktor beträgt 1,0 bei Renteneintritt mit 67 Jahren – jeder Monat früherer Rente kostet 0,3 % (=0,003), jeder Monat späterer Rente bringt 0,5 % Plus. Rentenartfaktor ist 1,0 bei Altersrente, 0,55 bei großer Witwenrente und 0,25 bei kleiner Witwenrente. Der Rentenwert ist der Geldbetrag pro Punkt: ab 1. Juli 2026 = 42,52 €.

Praxis-Beispiel

Beispiel: 38 Entgeltpunkte, regulärer Renteneintritt mit 67 (Zugangsfaktor 1,0), Altersrente (Rentenartfaktor 1,0): 38 × 1,0 × 1,0 × 42,52 € = 1.615,76 € Bruttorente.

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Verwandte Begriffe

Quelle: § 64 SGB VI

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