Aktualisiert Juli 2026Neuer Freibetrag 1.122,53 €
Witwenrente
Rechner 2026
Der Einkommensfreibetrag steigt ab 1. Juli 2026 auf 1.122,53 €. Berechnen Sie Ihre Hinterbliebenenrente nach der neuen Regelung.
Große & kleine Witwenrente · Einkommensanrechnung · Freibetrag 2026
Neu ab Juli 2026: Der Einkommensfreibetrag bei der Witwenrente steigt auf 1.122,53 €/Monat (vorher 1.038,05 €). Einkommen bis zu diesem Betrag wird nicht auf die Witwenrente angerechnet.
Ihre Angaben
Rente des verstorbenen Partners eingeben
Für Personen über 47 Jahre oder mit Kindern
€
Brutto-Rente laut letztem Rentenbescheid
€
Nettoeinkommen aus Arbeit, eigener Rente etc.
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Angaben eingeben
und Witwenrente berechnen
Freibetrag: Vorher vs. Nachher
Bis 30. Juni 2026
1.038,05 €
Einkommensfreibetrag / Monat
Ab 1. Juli 2026
1.122,53 €
Neuer Einkommensfreibetrag / Monat
+84,48 € mehr Freibetrag
Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Einkommen bis zu diesem Betrag wird nicht auf die Witwenrente angerechnet.
Häufige Fragen zur Witwenrente
Wie hoch ist die Witwenrente 2026?▼
Die große Witwenrente beträgt 55% der Vollrente des Verstorbenen. Die kleine Witwenrente beträgt 25% und wird maximal 24 Monate gezahlt. Hinzu kommt der neue Einkommensfreibetrag von 1.122,53 € ab Juli 2026.
Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente?▼
Die große Witwenrente (55%) wird dauerhaft gezahlt und gilt für Personen über 47 Jahre oder mit Kindern. Die kleine Witwenrente (25%) gilt für jüngere Witwen/Witwer ohne Kinder und wird maximal 24 Monate gezahlt.
Wie wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?▼
Eigenes Einkommen wird erst ab dem Freibetrag (1.122,53 € ab Juli 2026) angerechnet. Von dem Betrag über dem Freibetrag werden 40% auf die Witwenrente angerechnet (gekürzt).
Gilt die Witwenrente auch für unverheiratete Paare?▼
Nein, die gesetzliche Witwenrente gilt nur für verheiratete Paare. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten die gleichen Regeln. Unverheiratete Paare haben keinen Anspruch auf gesetzliche Witwenrente.