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Aktualisiert Juli 2026Neuer Freibetrag 1.122,53 €

Witwenrente
Rechner 2026

Der Einkommensfreibetrag steigt ab 1. Juli 2026 auf 1.122,53 €. Berechnen Sie Ihre Hinterbliebenenrente nach der neuen Regelung.

Große & kleine Witwenrente · Einkommensanrechnung · Freibetrag 2026

Neu ab Juli 2026: Der Einkommensfreibetrag bei der Witwenrente steigt auf 1.122,53 €/Monat (vorher 1.038,05 €). Einkommen bis zu diesem Betrag wird nicht auf die Witwenrente angerechnet.
Ihre Angaben

Rente des verstorbenen Partners eingeben

Für Personen über 47 Jahre oder mit Kindern

Brutto-Rente laut letztem Rentenbescheid

Nettoeinkommen aus Arbeit, eigener Rente etc.

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Angaben eingeben

und Witwenrente berechnen

Freibetrag: Vorher vs. Nachher

Bis 30. Juni 2026

1.038,05 €

Einkommensfreibetrag / Monat

Ab 1. Juli 2026
1.122,53 €

Neuer Einkommensfreibetrag / Monat

+84,48 € mehr Freibetrag

Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Einkommen bis zu diesem Betrag wird nicht auf die Witwenrente angerechnet.

Häufige Fragen zur Witwenrente

Wie hoch ist die Witwenrente 2026?
Die große Witwenrente beträgt 55% der Vollrente des Verstorbenen. Die kleine Witwenrente beträgt 25% und wird maximal 24 Monate gezahlt. Hinzu kommt der neue Einkommensfreibetrag von 1.122,53 € ab Juli 2026.
Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente?
Die große Witwenrente (55%) wird dauerhaft gezahlt und gilt für Personen über 47 Jahre oder mit Kindern. Die kleine Witwenrente (25%) gilt für jüngere Witwen/Witwer ohne Kinder und wird maximal 24 Monate gezahlt.
Wie wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
Eigenes Einkommen wird erst ab dem Freibetrag (1.122,53 € ab Juli 2026) angerechnet. Von dem Betrag über dem Freibetrag werden 40% auf die Witwenrente angerechnet (gekürzt).
Gilt die Witwenrente auch für unverheiratete Paare?
Nein, die gesetzliche Witwenrente gilt nur für verheiratete Paare. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten die gleichen Regeln. Unverheiratete Paare haben keinen Anspruch auf gesetzliche Witwenrente.