Steuerreform 2027 Rechner
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD plant die Einkommensteuer-Reform zum 1. Januar 2027: Grundfreibetrag +1.000 €, Spitzensteuersatz erst ab 85.000 € (statt bisher ~68.430 €), Soli fällt komplett weg. Berechnen Sie Ihre persönliche Ersparnis.
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Aktuelles Steuerrecht vs. CDU-Reform 2027.
- Grundfreibetrag
- – 2026: 12.096 € – geplant 2027: ~13.096 €. Steuerfrei bleibendes Einkommen.
- Solidaritätszuschlag
- – 5,5 % auf die Einkommensteuer – soll durch die Reform komplett wegfallen.
- Spitzensteuersatz
- – Aktuell 42 % ab ~68.430 € – geplant 2027: erst ab 85.000 €.
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Ersparnis nach Einkommensgruppe
| Einkommensgruppe | Brutto/Jahr | ESt aktuell | ESt CDU-Plan | Ersparnis/Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Mindestlohn (Vollzeit) | 24.000 € | 1.185 € | 938 € | +247 € |
| Facharbeiter | 40.000 € | 3.239 € | 2.967 € | +272 € |
| Akademiker (Ø) | 55.000 € | 6.821 € | 6.502 € | +319 € |
| Leitende Angestellte | 75.000 € | 15.324 € | 12.530 € | +2.794 € |
| Spitzenverdiener | 100.000 € | 20.235 € | 25.130 € | 0 € |
| Gutverdiener | 150.000 € | 42.735 € | 42.735 € | 0 € |
Die 3 Kernpunkte des CDU-Steuerplans 2026
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Häufige Fragen zur Steuerreform 2027
Die Einkommensteuer-Reform ist im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für den 1. Januar 2027 vereinbart. Der Bundestag hat das Vorhaben bestätigt. Die konkreten Details (Grundfreibetrag, Spitzensteuersatz, Gegenfinanzierung) werden aktuell (April 2026) zwischen den Koalitionspartnern verhandelt. Eine Verabschiedung im Herbst 2026 ist geplant.
Die geplanten Kernpunkte: (1) Grundfreibetrag steigt um mindestens 1.000 € (von 12.096 € auf ca. 13.096 €). (2) Spitzensteuersatz von 42% greift erst ab 85.000 € zu versteuerndem Einkommen (aktuell ab ca. 68.430 €). (3) Soli soll komplett wegfallen. (4) Entlastungsschwerpunkt bei kleinen und mittleren Einkommen bis 3.000 €/Monat. Gesamtvolumen: ca. 30 Milliarden Euro jährlich.
Besonders stark profitieren Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen zwischen 68.000 und 85.000 Euro – für diese Gruppe entfällt der Spitzensteuersatz von 45% komplett. Auch Geringverdiener profitieren durch den erhöhten Grundfreibetrag. Gutverdiener über 85.000 Euro profitieren ebenfalls, aber weniger stark.
Der erhöhte Grundfreibetrag (+1.000 €) entlastet jeden Steuerpflichtigen. Je nach Steuersatz spart man zwischen 140 Euro (Eingangssteuersatz ~14%) und 450 Euro (Spitzensteuersatz 45%) pro Jahr allein durch diese Maßnahme.
Der Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Einkommensteuer) wird durch die Steuerreform indirekt reduziert: Da die Einkommensteuer sinkt, sinkt auch der Soli-Betrag proportional. Für die meisten Arbeitnehmer fällt der Soli bereits heute nicht mehr an (Freigrenze).
Der Rechner verwendet eine vereinfachte Progressionsformel basierend auf § 32a EStG. Für eine exakte Berechnung Ihrer persönlichen Steuerlast empfehlen wir einen Steuerberater oder das offizielle BMF-Berechnungsprogramm. Unser Rechner dient zur Orientierung und Veranschaulichung der Reformwirkung.
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