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Steuerreform 2027 Rechner

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD plant die Einkommensteuer-Reform zum 1. Januar 2027: Grundfreibetrag +1.000 €, Spitzensteuersatz erst ab 85.000 € (statt bisher ~68.430 €), Soli fällt komplett weg. Berechnen Sie Ihre persönliche Ersparnis.

Stand April 2026: Die Steuerreform ist im Koalitionsvertrag für den 1. Januar 2027 vereinbart. CDU/CSU und SPD verhandeln aktuell die Details. Die Simulation zeigt die geplanten Auswirkungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Ihre Steuerersparnis berechnen

12.000 €200.000 €
1.230 € (Pauschale)8.000 €
Ihre jährliche Steuerersparnis durch CDU-Reform
319 €
= 27 € mehr Netto pro Monat
Aktuell (2026)
Einkommensteuer6.821 €
Soli0 €
Netto37.399 €
CDU-Reform (ab 2027)
Einkommensteuer6.502 €
Soli0 €
Netto37.718 €
Zu versteuerndes Einkommen (ZvE): 42.990 € · Sozialabgaben: 10.780 €

Ersparnis nach Einkommensgruppe

EinkommensgruppeBrutto/JahrESt aktuellESt CDU-PlanErsparnis/Jahr
Mindestlohn (Vollzeit)24.000 €1.185 €938 €+247 €
Facharbeiter40.000 €3.239 €2.967 €+272 €
Akademiker (Ø)55.000 €6.821 €6.502 €+319 €
Leitende Angestellte75.000 €15.324 €12.530 €+2.794 €
Spitzenverdiener100.000 €20.235 €25.130 €0 €
Gutverdiener150.000 €42.735 €42.735 €0 €

Die 3 Kernpunkte des CDU-Steuerplans 2026

Grundfreibetrag +1.000 €
Von 12.096 € auf mind. 13.096 €. Entlastet alle Steuerpflichtigen – besonders Geringverdiener.
Spitzensteuersatz ab 85.000 €
Aktuell greift der 42%-Satz ab ~68.430 €. Künftig erst ab 85.000 € – entlastet die Mittelschicht stark.
30 Mrd. € Entlastung
Gesamtvolumen laut CDU. Finanziert durch Wirtschaftswachstum und Ausgabenkürzungen.

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FAQ

Häufige Fragen zur Steuerreform 2027

Die Einkommensteuer-Reform ist im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für den 1. Januar 2027 vereinbart. Der Bundestag hat das Vorhaben bestätigt. Die konkreten Details (Grundfreibetrag, Spitzensteuersatz, Gegenfinanzierung) werden aktuell (April 2026) zwischen den Koalitionspartnern verhandelt. Eine Verabschiedung im Herbst 2026 ist geplant.

Die geplanten Kernpunkte: (1) Grundfreibetrag steigt um mindestens 1.000 € (von 12.096 € auf ca. 13.096 €). (2) Spitzensteuersatz von 42% greift erst ab 85.000 € zu versteuerndem Einkommen (aktuell ab ca. 68.430 €). (3) Soli soll komplett wegfallen. (4) Entlastungsschwerpunkt bei kleinen und mittleren Einkommen bis 3.000 €/Monat. Gesamtvolumen: ca. 30 Milliarden Euro jährlich.

Besonders stark profitieren Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen zwischen 68.000 und 85.000 Euro – für diese Gruppe entfällt der Spitzensteuersatz von 45% komplett. Auch Geringverdiener profitieren durch den erhöhten Grundfreibetrag. Gutverdiener über 85.000 Euro profitieren ebenfalls, aber weniger stark.

Der erhöhte Grundfreibetrag (+1.000 €) entlastet jeden Steuerpflichtigen. Je nach Steuersatz spart man zwischen 140 Euro (Eingangssteuersatz ~14%) und 450 Euro (Spitzensteuersatz 45%) pro Jahr allein durch diese Maßnahme.

Der Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Einkommensteuer) wird durch die Steuerreform indirekt reduziert: Da die Einkommensteuer sinkt, sinkt auch der Soli-Betrag proportional. Für die meisten Arbeitnehmer fällt der Soli bereits heute nicht mehr an (Freigrenze).

Der Rechner verwendet eine vereinfachte Progressionsformel basierend auf § 32a EStG. Für eine exakte Berechnung Ihrer persönlichen Steuerlast empfehlen wir einen Steuerberater oder das offizielle BMF-Berechnungsprogramm. Unser Rechner dient zur Orientierung und Veranschaulichung der Reformwirkung.

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