🎫 Neu 2026: Deutschlandticket Sozial – nur 29 €/Monat statt 58 €. Anspruch jetzt prüfen – sparen Sie bis zu 348 €/Jahr.  Jetzt prüfen →
#1 Google Trends Deutschland · 11. Mai 202620.000+ Suchen heute

Mütterrente Nachzahlung
berechnen 2028

Rund 10 Millionen Eltern bekommen ab 2027 dauerhaft mehr Rente – plus eine einmalige Nachzahlung ab 2028. Berechnen Sie jetzt Ihren persönlichen Anspruch.

Betroffen: Alle Eltern mit Kindern, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden. Kein Antrag erforderlich.

Was ist die Mütterrente III? Für vor 1992 geborene Kinder wurden bisher nur 2,5 Rentenpunkte angerechnet – für spätere Kinder 3 Punkte. Diese Ungleichbehandlung endet: Ab 2027 erhalten alle Eltern +0,5 Rentenpunkte pro Kind (≈ 20 €/Monat mehr).

Ihre Angaben

Gilt auch für Väter, die Erziehungszeiten angerechnet bekommen

Dauerhaft mehr Rente/Monat
+21,26 €

1 × 0,5 Rentenpunkte × 42.52 €

Einmalige Nachzahlung ab 2028
+255 €

Rückwirkend für das Jahr 2027 (12 Monate)

Jährlich mehr Rente (ab 2027)
+255 €
Geschätzter Gesamtgewinn
+18.879 €

Inkl. Nachzahlung + dauerhafte Erhöhung (bis 85 Jahre)

Ihre Rentenpunkte im Überblick

Kinder vor 1992Bisher (2,5 Pkt.)Ab 2027 (3 Pkt.)Gewinn
Kind 1106,30 €/Monat127,56 €/Monat+21,26 €/Monat
Gesamt106,30 €/Monat127,56 €/Monat+21,26 €/Monat

Mütterrente Nachzahlung 2028: Alles was Sie wissen müssen

Was ist die Mütterrente III?

Die Mütterrente III (auch: Erziehungsrente-Gleichstellung) korrigiert eine jahrzehntealte Ungleichbehandlung: Eltern mit Kindern, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, bekamen bisher nur 2,5 Rentenpunkte pro Kind angerechnet. Für jüngere Kinder waren es 3 Punkte. Ab 2027 sollen alle Eltern gleich behandelt werden – das bedeutet +0,5 Rentenpunkte pro Kind.

Wie viel Geld bedeutet das konkret?

Ein Rentenpunkt entspricht ab Juli 2026 42,52 € pro Monat (West) bzw. 41,60 € (Ost). Ein halber Rentenpunkt ergibt also rund 21,26 € mehr Rente pro Monat – dauerhaft. Bei zwei Kindern vor 1992 wären das 40 € mehr pro Monat, bei drei Kindern 60 € mehr.

Wann kommt die Nachzahlung?

2026

Beschluss im Bundestag (geplant)

2027

Rentenerhöhung tritt in Kraft (+0,5 Punkte/Kind)

2028

Einmalige Nachzahlung für 2027 wird ausgezahlt

Muss ich einen Antrag stellen?

Nein. Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Ansprüche automatisch und berechnet die Nachzahlungen ohne Antrag. Wichtig: Die Kindererziehungszeiten müssen korrekt im Rentenkonto hinterlegt sein. Überprüfen Sie dies unter deutsche-rentenversicherung.de.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, die Kinder haben, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden. Der Begriff "Mütterrente" ist irreführend – auch Väter, die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen, profitieren.

Häufige Fragen zur Renten-Nachzahlung

Wer bekommt die Renten-Nachzahlung 2028?
Alle Eltern (Mütter und Väter), deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden und die bereits Rente beziehen oder bis 2027 in Rente gehen. Die Nachzahlung erfolgt automatisch ab 2028.
Wie viel beträgt die Mütterrente Nachzahlung pro Kind?
Pro Kind vor 1992 erhalten Eltern 0,5 zusätzliche Rentenpunkte. Das entspricht ca. 20 Euro/Monat mehr (West) bzw. 19,66 Euro (Ost). Die einmalige Nachzahlung für 2027 beträgt ca. 240 Euro pro Kind.
Was ist, wenn meine Kindererziehungszeiten nicht im Rentenkonto stehen?
Dann sollten Sie diese umgehend bei der Deutschen Rentenversicherung nachmelden. Nutzen Sie dazu das Online-Portal der DRV oder wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Fehlende Zeiten können nachträglich anerkannt werden.
Gilt die Mütterrente auch für Kinder, die nach 1992 geboren wurden?
Nein. Für nach 1992 geborene Kinder wurden bereits 3 Rentenpunkte angerechnet. Die Änderung betrifft nur Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, da für diese bisher nur 2,5 Punkte galten.
Wird die Nachzahlung versteuert?
Ja. Renteneinkünfte unterliegen der Einkommensteuer (Besteuerungsanteil abhängig vom Renteneintrittsjahrgang). Die Nachzahlung zählt als Renteneinkommen im Jahr der Auszahlung (2028). Nutzen Sie unseren Steuerrechner für eine Schätzung.
Alle Angaben ohne Gewähr – keine Rechtsberatung. Die Ergebnisse dienen zur ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt.