Neue Grundsicherung 2026
Wie viel bekommen Sie ab dem 1. Juli 2026? Berechnen Sie Ihren Anspruch nach den neuen Regeln: Wegfall der Karenzzeit, neue Wohnkosten-Obergrenzen, strengere Sanktionen.
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Berechnung im Detail
Was ändert sich am 1. Juli 2026?
Karenzzeit fällt weg
Bisher: 12 Monate Schonzeit, in der Vermögen und Wohnkosten unangetastet blieben. Ab 1. Juli 2026: Sofortige Prüfung.
Strengere Sanktionen
Bei Pflichtverletzungen drohen schon ab dem ersten Verstoß bis zu 30%, bei wiederholten Verstößen bis zu 100% Kürzung des Regelsatzes.
Wohnkosten-Obergrenzen
Die Miete muss ab Tag 1 angemessen sein. Wer in einer teureren Wohnung lebt, muss umziehen oder die Differenz selbst zahlen.
Regelsatz bleibt
Der Regelsatz bleibt 2026 bei 563 € für Alleinstehende. Auch die Mehrbedarfe (Alleinerziehende, Schwangere) bleiben erhalten.
Häufige Fragen zur Neuen Grundsicherung 2026
Das Bürgergeld wird zur 'Neuen Grundsicherung'. Der wichtigste Punkt: Die Karenzzeit fällt weg. Das heißt, das Jobcenter prüft sofort die Vermögenslage und die Angemessenheit der Wohnkosten. Bisher gab es 12 Monate Schonzeit. Dazu kommen strengere Sanktionsregeln (bis zu 100% Kürzung) und neue Wohnkosten-Obergrenzen.
Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 weiterhin 563 € pro Monat. Für Paare 506 € pro Person, für Kinder gestaffelt nach Alter (357-471 €). Zusätzlich werden Miete und Heizkosten in angemessener Höhe übernommen.
Vor allem drei Gruppen: (1) Menschen mit Ersparnissen über dem Schonvermögen (15.000 € pro Person), (2) Menschen in teuren Wohnungen, deren Miete über der lokalen Obergrenze liegt, (3) Menschen, die Termine beim Jobcenter versäumen – hier drohen schnell 30-100% Kürzungen.
Die Obergrenzen variieren je nach Stadt und Haushaltsgröße. Beispiele: München 1-Pers. ~700 €, Berlin ~550 €, ländliche Regionen ~400 €. Liegt die Miete darüber, muss der Empfänger entweder die Differenz selbst zahlen oder umziehen. Die Karenzzeit von 12 Monaten entfällt.
Mehrbedarfe sind Zuschläge für besondere Lebenssituationen: Alleinerziehende (12-60% des Regelsatzes), Schwangere ab 13. Woche (17%), Behinderung (35%), kostenintensive Ernährung aus medizinischen Gründen (10-20%). Diese werden zusätzlich zum Regelsatz gezahlt.
Ab 1. Juli 2026 entfällt die 12-monatige Karenzzeit. Direkt zu Beginn gilt das Schonvermögen: 15.000 € pro Person, plus 15.000 € pro weiteres Haushaltsmitglied. Selbst genutztes Wohneigentum bleibt geschützt, sofern angemessen. Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge sind ebenfalls geschützt.