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📋 Neu ab 1. Juli 2026 – Bürgergeld-Reform

Neue Grundsicherung 2026

Wie viel bekommen Sie ab dem 1. Juli 2026? Berechnen Sie Ihren Anspruch nach den neuen Regeln: Wegfall der Karenzzeit, neue Wohnkosten-Obergrenzen, strengere Sanktionen.

Haushalt

0

Wohnkosten

550 €
💡 Obergrenze für Berlin (1 Person): 550 €

💼 Einkommen & Vermögen

0 €
5.000 €
Schonvermögen: 15.000 € (1 × 15.000 €)
Ihre voraussichtliche Auszahlung
1.113 €
pro Monat (geschätzt)

Berechnung im Detail

Regelsatz563 €
+ Anerkannte Wohnkosten550 €
Gesamtbedarf1.113 €
= Auszahlung1.113 €

Was ändert sich am 1. Juli 2026?

Karenzzeit fällt weg

Bisher: 12 Monate Schonzeit, in der Vermögen und Wohnkosten unangetastet blieben. Ab 1. Juli 2026: Sofortige Prüfung.

Strengere Sanktionen

Bei Pflichtverletzungen drohen schon ab dem ersten Verstoß bis zu 30%, bei wiederholten Verstößen bis zu 100% Kürzung des Regelsatzes.

Wohnkosten-Obergrenzen

Die Miete muss ab Tag 1 angemessen sein. Wer in einer teureren Wohnung lebt, muss umziehen oder die Differenz selbst zahlen.

Regelsatz bleibt

Der Regelsatz bleibt 2026 bei 563 € für Alleinstehende. Auch die Mehrbedarfe (Alleinerziehende, Schwangere) bleiben erhalten.

100% kostenlos
Keine versteckten Kosten
DSGVO-konform
Keine Datenspeicherung
Ohne Anmeldung
Sofort berechnen
Aktuell 2026
Regelmäßig aktualisiert
Geprüfte Formeln
Offizielle Quellen
FAQ

Häufige Fragen zur Neuen Grundsicherung 2026

Das Bürgergeld wird zur 'Neuen Grundsicherung'. Der wichtigste Punkt: Die Karenzzeit fällt weg. Das heißt, das Jobcenter prüft sofort die Vermögenslage und die Angemessenheit der Wohnkosten. Bisher gab es 12 Monate Schonzeit. Dazu kommen strengere Sanktionsregeln (bis zu 100% Kürzung) und neue Wohnkosten-Obergrenzen.

Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 2026 weiterhin 563 € pro Monat. Für Paare 506 € pro Person, für Kinder gestaffelt nach Alter (357-471 €). Zusätzlich werden Miete und Heizkosten in angemessener Höhe übernommen.

Vor allem drei Gruppen: (1) Menschen mit Ersparnissen über dem Schonvermögen (15.000 € pro Person), (2) Menschen in teuren Wohnungen, deren Miete über der lokalen Obergrenze liegt, (3) Menschen, die Termine beim Jobcenter versäumen – hier drohen schnell 30-100% Kürzungen.

Die Obergrenzen variieren je nach Stadt und Haushaltsgröße. Beispiele: München 1-Pers. ~700 €, Berlin ~550 €, ländliche Regionen ~400 €. Liegt die Miete darüber, muss der Empfänger entweder die Differenz selbst zahlen oder umziehen. Die Karenzzeit von 12 Monaten entfällt.

Mehrbedarfe sind Zuschläge für besondere Lebenssituationen: Alleinerziehende (12-60% des Regelsatzes), Schwangere ab 13. Woche (17%), Behinderung (35%), kostenintensive Ernährung aus medizinischen Gründen (10-20%). Diese werden zusätzlich zum Regelsatz gezahlt.

Ab 1. Juli 2026 entfällt die 12-monatige Karenzzeit. Direkt zu Beginn gilt das Schonvermögen: 15.000 € pro Person, plus 15.000 € pro weiteres Haushaltsmitglied. Selbst genutztes Wohneigentum bleibt geschützt, sofern angemessen. Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge sind ebenfalls geschützt.

Weitere kostenlose Rechner

⚠️ Die Neue Grundsicherung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Die Wohnkosten-Obergrenzen variieren je nach Stadt/Kommune. Die Werte hier sind Richtwerte. Verbindlich gilt der Bescheid Ihres Jobcenters. Alle Angaben ohne Gewähr.