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GlossarSteuernAktualisiert:

Kleinunternehmerregelung

Auch bekannt als: § 19 UStG

Befreiung von der Umsatzsteuer-Pflicht bei Vorjahresumsatz unter 25.000 € und laufendem Jahr unter 100.000 € (ab 2025).

Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Vereinfachungsregel im deutschen Umsatzsteuerrecht, die in § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) verankert ist. Sie ermöglicht es Unternehmern mit geringen Umsätzen, auf die Erhebung und Abführung von Umsatzsteuer(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) zu verzichten. Im Jahr 2026 gilt weiterhin die durch das Wachstumschancengesetz eingeführte Grenze: Die Regelung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigen wird. Wer diese Grenzen einhält, muss auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, darf im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen vom Finanzamt zurückfordern. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich, da die regelmäßige Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen entfällt.

In der Praxis betrifft diese Regelung vor allem Freiberufler, Nebengewerbetreibende, Start-ups und kleine Handwerksbetriebe in der Gründungsphase. Für diese Gruppen ist die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht oft ein entscheidender Vorteil, da sie ihre Leistungen an Privatkunden günstiger anbieten können als umsatzsteuerpflichtige Konkurrenten. Privatkunden können die Umsatzsteuer ohnehin nicht als Vorsteuer abziehen, weshalb ein niedrigerer Bruttopreis für sie attraktiv ist. Bei Geschäften mit anderen Unternehmen (B2B) spielt dieser Preisvorteil hingegen keine Rolle, da diese die Vorsteuer in der Regel geltend machen können. Ein typischer Anwendungsfall ist der nebenberufliche IT-Berater oder die selbstständig(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG)e Grafikdesignerin, die ihre Dienstleistungen überwiegend an Privatpersonen richten. Wer prüfen möchte, ob sich der Wechsel zur Regelbesteuerung lohnt, kann den Umsatzsteuer-Rechner auf rechn24 nutzen, um die steuerlichen Auswirkungen von Vorsteuerabzug und Umsatzsteuerzahllast zu simulieren. Zudem entfällt für Kleinunternehmer(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) die Pflicht, eine elektronische Rechnung im B2B-Bereich auszustellen, was eine weitere administrative Erleichterung darstellt.

Mit Blick auf das Jahr 2027 sind auf europäischer Ebene weitere Harmonisierungen im Bereich der Mehrwertsteuer geplant, die auch die nationalen Kleinunternehmerregelungen betreffen. Ab 2027 soll es für Kleinunternehmer einfacher werden, grenzüberschreitend in der Europäischen Union tätig zu sein, ohne im EU-Ausland sofort umsatzsteuerpflichtig zu werden. Hierfür ist ein EU-weiter Schwellenwert von 100.000 Euro vorgesehen, der die bisherigen nationalen Regelungen ergänzen wird. Unternehmer müssen sich dann über ein spezielles Meldeverfahren registrieren, um die Befreiung auch in anderen Mitgliedstaaten nutzen zu können. Unternehmer sollten daher ihre Umsatzentwicklung genau im Auge behalten, um bei Überschreiten der Grenzen rechtzeitig zur Regelbesteuerung zu wechseln und Nachzahlungen an das Finanzamt zu vermeiden. Es ist wichtig, die jährlichen Einnahmen präzise zu dokumentieren, da das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung die Einhaltung der Umsatzgrenzen streng kontrolliert.

Praxis-Beispiel

Ein Coach mit 22.000 € Vorjahresumsatz spart sich USt-Voranmeldungen, kann aber Software & Coworking-MwSt nicht zurückholen.

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Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung abgeben?+

Ja, auch als Kleinunternehmer sind Sie verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung sowie eine Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt einzureichen. In der Umsatzsteuererklärung müssen Sie lediglich Ihre Umsätze der letzten zwei Jahre eintragen, um nachzuweisen, dass Sie die gesetzlichen Grenzen für die Befreiung weiterhin einhalten.

Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?+

Ja, Sie können jederzeit freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, auch wenn Ihre Umsätze unter den gesetzlichen Grenzen liegen. Dieser Verzicht bindet Sie jedoch für mindestens fünf Jahre. Ein Wechsel ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie hohe Anfangsinvestitionen haben und sich die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen möchten.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesfinanzministerium

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