Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die den Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit abfedert. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Fünften Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere in den Paragrafen 44 fortfolgende SGB V. Anspruch auf diese Leistung haben gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, wenn sie wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen, also 42 Tage, arbeitsunfähig sind. Bis zu diesem Zeitpunkt zahlt der Arbeitgeber in der Regel das volle Gehalt im Rahmen der Entgeltfortzahlung weiter. Ab dem 43. Tag übernimmt die Krankenkasse(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG). Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich streng geregelt und beträgt im Jahr 2026 exakt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, darf jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts nicht übersteigen. Von dem ermittelten Betrag werden noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) abgezogen, nicht jedoch zur Krankenversicherung. Die maximale Bezugsdauer für dieselbe Krankheit ist auf 78 Wochen innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren begrenzt, wobei die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber angerechnet wird. Für das Jahr 2026 gilt zudem eine kalendertägliche Höchstgrenze, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung orientiert und bei rund 130 Euro brutto pro Tag liegt.
Im praktischen Alltag betrifft das Krankengeld vor allem Arbeitnehmer, die aufgrund schwerer Erkrankungen, Unfälle oder langwieriger Therapien wie Rehabilitationen über Monate hinweg nicht arbeiten können. Auch bei einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Vorsorgeeinrichtung greift diese Absicherung. Für viele Betroffene bedeutet der Wechsel von der Entgeltfortzahlung zum Krankengeld einen spürbaren finanziellen Einschnitt, da die Ersatzleistung deutlich unter dem regulären Nettoeinkommen liegt. Laufende Fixkosten wie Miete, Kredite oder Versicherungen müssen jedoch weiterhin bedient werden. Daher ist es für Arbeitnehmer essenziell, sich frühzeitig mit der zu erwartenden Lücke auseinanderzusetzen. Der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de hilft dabei, das reguläre Nettoeinkommen zu ermitteln, um darauf aufbauend den potenziellen Anspruch und die finanzielle Differenz besser einschätzen zu können. Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld, können diesen aber durch die Wahl eines entsprechenden Wahltarifs oder durch eine besondere Wahlerklärung absichern.
Mit Blick auf die kommenden Jahre und geplante Anpassungen ab 2027 wird erwartet, dass die Beitragsbemessungsgrenze und damit auch das maximale kalendertägliche Krankengeld weiter steigen werden, um der allgemeinen Lohnentwicklung Rechnung zu tragen. Zudem wird auf politischer Ebene diskutiert, die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben, was die Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen und Arbeitgeber noch nahtloser gestalten soll. Dies könnte ab 2027 zu einer noch schnelleren und fehlerfreieren Auszahlung des Krankengeldes führen, da Verzögerungen durch fehlende Nachweise minimiert werden. Dennoch bleibt die grundlegende Systematik der Berechnung voraussichtlich unverändert, sodass die finanzielle Eigenverantwortung zur Überbrückung der Einkommenslücke weiterhin eine wichtige Rolle spielt.