Die Kosten der Unterkunft (KdU) umfassen Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung. Das Jobcenter übernimmt sie bis zu einer angemessenen Obergrenze, die je nach Bundesland und Stadt unterschiedlich ist – z. B. ca. 580 € in Berlin, 650 € in München, 470 € in Sachsen-Anhalt für eine Person. Während der Karenzzeit (12 Monate, ab Juli 2026 nur noch 6 Monate) werden tatsächliche Kosten ohne Prüfung erstattet.
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Kosten der Unterkunft (KdU)
Auch bekannt als: Kosten der Unterkunft, KdU
Die Kosten der Unterkunft (KdU) sind die im Bürgergeld/Grundsicherungsgeld übernommenen angemessenen Miet- und Heizkosten.