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GlossarSozialleistungenAktualisiert:

Einmalleistungen (Bürgergeld)

Zusätzliche Bürgergeld-Leistungen für Erstausstattung Wohnung, Schwangerschaft oder Klassenfahrten.

Einmalleistungen (Bürgergeld) sind gesonderte finanzielle Hilfen, die Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zusätzlich zum regulären monatlichen Regelbedarf erhalten können. Diese speziellen Leistungen sind in § 24 Abs. 3 SGB II gesetzlich verankert und dienen ausschließlich dazu, einen außergewöhnlichen, einmaligen Bedarf zu decken, der durch die regulären monatlichen Zahlungen nicht abgedeckt werden kann. Im Jahr 2026 umfassen diese Einmalleistungen insbesondere die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich notwendiger Haushaltsgeräte, die Erstausstattung für Bekleidung sowie die Erstausstattung bei Schwangerschaft(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) und Geburt. Ebenso fallen die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten unter diese Regelung. Die genaue Höhe der gewährten Beträge ist nicht bundeseinheitlich pauschaliert, sondern richtet sich nach den jeweiligen kommunalen Richtlinien. Für eine vollständige Wohnungserstausstattung werden je nach Haushaltsgröße und örtlichen Vorgaben im Jahr 2026 oft Beträge zwischen 1.200 Euro und 2.500 Euro bewilligt.

In der Praxis sind Einmalleistungen besonders für Menschen relevant, die sich in einer akuten Umbruchphase befinden. Typische Situationen sind die Gründung eines eigenen Hausstandes nach einer Trennung, der Bezug der ersten eigenen Wohnung nach dem Auszug aus dem Elternhaus oder der Verlust von Möbeln durch unvorhersehbare Ereignisse wie einen Wohnungsbrand. Auch werdende Mütter, die Bürgergeld(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) beziehen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pauschale für Umstandskleidung und die Erstausstattung des Babys, welche Gegenstände wie Kinderwagen, Babybett und Erstlingskleidung umfasst. Der Antrag auf diese Leistungen muss zwingend vor der Anschaffung der benötigten Gegenstände beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Eine nachträgliche Erstattung bereits gekaufter Waren ist rechtlich in der Regel ausgeschlossen. Die Auszahlung erfolgt häufig als direkte Geldleistung auf das Konto der Leistungsberechtigten, kann aber in manchen Kommunen auch in Form von Sachleistungen oder Gutscheinen für lokale Sozialkaufhäuser erbracht werden. Wer unsicher ist, ob das eigene Einkommen für den Lebensunterhalt ausreicht und ob eventuell ergänzende Ansprüche auf Bürgergeld bestehen, kann den Bürgergeld-Rechner auf rechn24.de nutzen, um eine fundierte erste Einschätzung der eigenen finanziellen Situation zu erhalten.

Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Jahr 2026 und geplante Anpassungen für 2027 wird auf politischer Ebene zunehmend diskutiert, die kommunalen Pauschalen für Einmalleistungen dynamischer an die allgemeine Preisentwicklung und die Inflation zu koppeln. Geplant ab 2027 ist zudem eine weitreichende Digitalisierung des Antragsverfahrens. Dadurch sollen Nachweise für den spezifischen Bedarf, wie etwa neue Mietverträge oder der Mutterpass, unkomplizierter über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden können. Dies soll die Bearbeitungszeiten bei den Behörden deutlich verkürzen und eine schnellere Auszahlung in akuten Notsituationen gewährleisten. Wichtig bleibt für Antragsteller jedoch stets, dass Einmalleistungen streng zweckgebunden gewährt werden. Das Jobcenter kann in Einzelfällen konkrete Nachweise über die tatsächliche Verwendung der bewilligten Mittel, beispielsweise durch die Vorlage von Kaufquittungen, verlangen.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Frau Müller erwartet im August 2026 ihr erstes Kind und bezieht Bürgergeld. Sie stellt im sechsten Schwangerschaftsmonat einen Antrag auf Einmalleistungen für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt beim zuständigen Jobcenter. Nach Prüfung bewilligt das Jobcenter eine Pauschale in Höhe von insgesamt 850 Euro. Davon sind 250 Euro für Umstandskleidung und 600 Euro für die Anschaffung von Kinderwagen, Babybett und Erstlingsausstattung vorgesehen. Das Geld wird ihr vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf ihr Konto überwiesen, sodass sie alle notwendigen Anschaffungen rechtzeitig vor der Entbindung tätigen kann.

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Häufige Fragen

Kann ich Einmalleistungen auch beantragen, wenn ich kein Bürgergeld beziehe?+

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Auch Personen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich aus eigenem Einkommen bestreiten, aber den speziellen Bedarf für eine Erstausstattung nicht aus eigenen Mitteln decken können, haben die Möglichkeit, einen Antrag nach § 24 Abs. 3 SGB II zu stellen. Das Jobcenter prüft dann, ob das Einkommen für diese außergewöhnliche Belastung ausreicht.

Darf ich die Möbel für die Erstausstattung schon vor dem Antrag kaufen?+

Nein, das ist nicht zulässig. Der Antrag auf Einmalleistungen muss zwingend vor dem Kauf der benötigten Gegenstände beim Jobcenter gestellt werden. Wenn Sie die Möbel oder Kleidung bereits gekauft und bezahlt haben, geht das Jobcenter davon aus, dass der Bedarf bereits gedeckt ist. Eine nachträgliche Erstattung der Kosten ist gesetzlich ausgeschlossen.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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