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Bürgergeld

Auch bekannt als: Bürgergeld 2026, ALG II Nachfolger

Das Bürgergeld ist die staatliche Grundsicherung für Erwerbsfähige; ab 1. Juli 2026 wird es offiziell zu Grundsicherungsgeld.

Das Bürgergeld löste 2023 das frühere ALG II (Hartz IV) ab. Es sichert das Existenzminimum für erwerbsfähige Personen. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 563 €/Monat (2026 unverändert), zusätzlich werden angemessene Unterkunfts- und Heizkosten übernommen.

Ab 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt – verbunden mit verschärften Sanktionen, einer schärferen Karenzzeit (nur noch 6 statt 12 Monate) und einem niedrigeren Schonvermögen (15.000 € statt 40.000 €).

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