Das Bürgergeld löste 2023 das frühere ALG II (Hartz IV) ab. Es sichert das Existenzminimum für erwerbsfähige Personen. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 563 €/Monat (2026 unverändert), zusätzlich werden angemessene Unterkunfts- und Heizkosten übernommen.
Ab 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt – verbunden mit verschärften Sanktionen, einer schärferen Karenzzeit (nur noch 6 statt 12 Monate) und einem niedrigeren Schonvermögen (15.000 € statt 40.000 €).