Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns, die im deutschen Steuerrecht in § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert ist. Im Gegensatz zur komplexen doppelten Buchführung, die eine detaillierte Bilanzierung sowie eine jährliche Inventur zwingend erfordert, basiert die EÜR auf dem pragmatischen Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG. Das bedeutet konkret, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) exakt in dem Kalenderjahr steuerlich erfasst werden, in dem sie tatsächlich auf dem Geschäftskonto eingehen oder von diesem abfließen. Für das Steuerjahr 2026 gelten weiterhin die durch das Wachstumschancengesetz deutlich angehobenen Schwellenwerte. Gewerbetreibende sind demnach erst dann zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet, wenn ihr Jahresumsatz die Grenze von 800.000 Euro oder ihr Jahresgewinn die Grenze von 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet. Freiberufler, wie beispielsweise niedergelassene Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Journalisten, dürfen die EÜR sogar völlig unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes oder Gewinns dauerhaft anwenden. Dies stellt für diese Berufsgruppen eine erhebliche bürokratische und finanzielle Entlastung dar, da die Kosten für aufwendige kaufmännische Jahresabschlüsse komplett entfallen.
In der Praxis betrifft die EÜR vor allem Solo-Selbstständige, Kleinunternehmer(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) und Freiberufler, die ihre Buchhaltung oft selbst erledigen. Die Ermittlung des Gewinns erfolgt durch eine einfache Gegenüberstellung der Nettoeinnahmen und der abziehbaren Betriebsausgaben. Typische Betriebsausgaben umfassen Büromaterial, Fahrtkosten, Abschreibungen für Arbeitsmittel sowie Telekommunikationskosten. Ein wichtiger Aspekt im Alltag ist die korrekte zeitliche Zuordnung von Zahlungen, insbesondere rund um den Jahreswechsel. Hier greift die Zehn-Tage-Regel, nach der regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel fällig werden, dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zugerechnet werden. Wer seine voraussichtliche Steuerlast auf Basis des ermittelten Gewinns kalkulieren möchte, kann dies effizient tun. Der Einkommensteuer-Rechner von rechn24 zeigt schnell und unkompliziert, wie sich der Gewinn aus der EÜR auf die persönliche Steuerbelastung auswirkt.
Mit Blick auf die kommenden Jahre zeichnen sich weitere Digitalisierungsschritte ab. Geplant ab 2027 ist eine noch stärkere Integration der EÜR in die elektronischen Schnittstellen der Finanzverwaltung, um den Datenaustausch über das ELSTER(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG)-Portal weiter zu automatisieren. Zudem wird diskutiert, die Pauschalbeträge für bestimmte Betriebsausgaben ab 2027 moderat an die Inflationsentwicklung anzupassen, was die Gewinnermittlung für viele Kleingewerbetreibende weiter vereinfachen könnte. Bis dahin bleibt die EÜR in ihrer jetzigen Form das wichtigste Instrument für kleine Unternehmen, um ihren steuerlichen Pflichten mit vertretbarem Aufwand nachzukommen.