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GlossarSteuernAktualisiert:

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Auch bekannt als: § 4 Abs. 3 EStG

Vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns, die im deutschen Steuerrecht in § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert ist. Im Gegensatz zur komplexen doppelten Buchführung, die eine detaillierte Bilanzierung sowie eine jährliche Inventur zwingend erfordert, basiert die EÜR auf dem pragmatischen Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG. Das bedeutet konkret, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) exakt in dem Kalenderjahr steuerlich erfasst werden, in dem sie tatsächlich auf dem Geschäftskonto eingehen oder von diesem abfließen. Für das Steuerjahr 2026 gelten weiterhin die durch das Wachstumschancengesetz deutlich angehobenen Schwellenwerte. Gewerbetreibende sind demnach erst dann zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet, wenn ihr Jahresumsatz die Grenze von 800.000 Euro oder ihr Jahresgewinn die Grenze von 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet. Freiberufler, wie beispielsweise niedergelassene Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Journalisten, dürfen die EÜR sogar völlig unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes oder Gewinns dauerhaft anwenden. Dies stellt für diese Berufsgruppen eine erhebliche bürokratische und finanzielle Entlastung dar, da die Kosten für aufwendige kaufmännische Jahresabschlüsse komplett entfallen.

In der Praxis betrifft die EÜR vor allem Solo-Selbstständige, Kleinunternehmer(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) und Freiberufler, die ihre Buchhaltung oft selbst erledigen. Die Ermittlung des Gewinns erfolgt durch eine einfache Gegenüberstellung der Nettoeinnahmen und der abziehbaren Betriebsausgaben. Typische Betriebsausgaben umfassen Büromaterial, Fahrtkosten, Abschreibungen für Arbeitsmittel sowie Telekommunikationskosten. Ein wichtiger Aspekt im Alltag ist die korrekte zeitliche Zuordnung von Zahlungen, insbesondere rund um den Jahreswechsel. Hier greift die Zehn-Tage-Regel, nach der regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel fällig werden, dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zugerechnet werden. Wer seine voraussichtliche Steuerlast auf Basis des ermittelten Gewinns kalkulieren möchte, kann dies effizient tun. Der Einkommensteuer-Rechner von rechn24 zeigt schnell und unkompliziert, wie sich der Gewinn aus der EÜR auf die persönliche Steuerbelastung auswirkt.

Mit Blick auf die kommenden Jahre zeichnen sich weitere Digitalisierungsschritte ab. Geplant ab 2027 ist eine noch stärkere Integration der EÜR in die elektronischen Schnittstellen der Finanzverwaltung, um den Datenaustausch über das ELSTER(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG)-Portal weiter zu automatisieren. Zudem wird diskutiert, die Pauschalbeträge für bestimmte Betriebsausgaben ab 2027 moderat an die Inflationsentwicklung anzupassen, was die Gewinnermittlung für viele Kleingewerbetreibende weiter vereinfachen könnte. Bis dahin bleibt die EÜR in ihrer jetzigen Form das wichtigste Instrument für kleine Unternehmen, um ihren steuerlichen Pflichten mit vertretbarem Aufwand nachzukommen.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Eine freiberufliche Grafikdesignerin erzielt im Jahr 2026 Betriebseinnahmen in Höhe von 65.000 Euro netto aus verschiedenen Kundenaufträgen. Im gleichen Zeitraum hat sie abziehbare Betriebsausgaben von insgesamt 15.000 Euro. Diese setzen sich zusammen aus 5.000 Euro für Software-Lizenzen und Hardware, 4.000 Euro für Fahrtkosten, 3.000 Euro für ein häusliches Arbeitszimmer sowie 3.000 Euro für externe Dienstleister. Zur Ermittlung ihres steuerpflichtigen Gewinns zieht sie die Ausgaben von den Einnahmen ab. Die Rechnung lautet: 65.000 Euro minus 15.000 Euro. Das klare Ergebnis am Ende ist ein zu versteuernder Gewinn von 50.000 Euro, der in die Anlage EÜR der Einkommensteuererklärung für 2026 eingetragen wird.

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Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt einreichen?+

Ja, auch Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen ihren Gewinn ermitteln und dem Finanzamt melden. Seit einigen Jahren ist es verpflichtend, dafür die standardisierte Anlage EÜR elektronisch über das ELSTER-Portal zu übermitteln. Eine formlose Gewinnermittlung auf Papier wird von den Finanzämtern im Jahr 2026 nicht mehr akzeptiert.

Wie funktioniert die Zehn-Tage-Regel bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung genau?+

Die Zehn-Tage-Regel besagt, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben, wie Mieten oder Versicherungsbeiträge, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel fließen, dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zugeordnet werden. Dies gilt für Zahlungen zwischen dem 22. Dezember und dem 10. Januar. Eine Mietzahlung für Januar 2027, die am 28. Dezember 2026 abgebucht wird, zählt somit steuerlich zum Jahr 2027.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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