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GlossarEnergieAktualisiert:

Einspeisevergütung

Auch bekannt als: EEG-Vergütung

Vergütung pro kWh, die Anlagenbetreiber für ins Netz eingespeisten Solarstrom erhalten.

Einspeisevergütung ist die gesetzlich festgelegte finanzielle Förderung, die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien erhalten, wenn sie diesen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches den Ausbau von Photovoltaik(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG), Windkraft und anderen regenerativen Energiequellen in Deutschland vorantreiben soll. Für das Jahr 2026 gelten spezifische Vergütungssätze, die sich nach der Art der Anlage, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der installierten Leistung richten. Bei neuen Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden bis 10 Kilowatt Peak (kWp), die im Jahr 2026 in Betrieb genommen werden und als Teileinspeiseanlagen fungieren, liegt die feste Vergütung bei etwa 7,9 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für Volleinspeiser, die ihren gesamten erzeugten Strom dem Netz zur Verfügung stellen, fällt der Satz mit rund 12,6 Cent pro kWh deutlich höher aus. Diese Sätze unterliegen einer gesetzlich verankerten Degression, was bedeutet, dass sie für neu ans Netz gehende Anlagen in regelmäßigen Abständen prozentual sinken. Zudem gibt es für bestimmte Anlagenkonstellationen Zuschläge, etwa bei Mieterstrommodellen. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die genauen Sätze regelmäßig und passt sie an den Zubau an.

Im praktischen Alltag betrifft die Einspeisevergütung vor allem private Hausbesitzer, Landwirte und Gewerbetreibende, die auf ihren Dächern oder Freiflächen Solaranlagen installieren. Für diese Anlagenbetreiber stellt die Vergütung eine wichtige Einnahmequelle dar, die zur Refinanzierung der Investitionskosten beiträgt. Typische Situationen umfassen die Planung einer neuen Solaranlage, bei der die Wirtschaftlichkeit berechnet werden muss. Hierbei spielt das Verhältnis zwischen dem lukrativeren Eigenverbrauch des erzeugten Stroms und der Einspeisung des Überschusses eine zentrale Rolle. Da die Strompreise für den Bezug aus dem Netz meist deutlich über der Einspeisevergütung liegen, ist ein hoher Eigenverbrauchsanteil in der Regel wirtschaftlich vorteilhafter. Auch für Betreiber von Windkraftanlagen oder Biogasanlagen ist die Einspeisevergütung ein zentraler Baustein der Finanzierung, wenngleich hier oft andere Vergütungsstrukturen oder Ausschreibungsverfahren greifen. Für den normalen Verbraucher bedeutet die Förderung indirekt, dass die Stromnetze zunehmend mit grünem Strom gespeist werden, was langfristig zur Klimaneutralität beiträgt. Der Photovoltaik-Rechner auf rechn24.de zeigt detailliert, wie sich unterschiedliche Eigenverbrauchsquoten und Anlagengrößen auf die Amortisationszeit und die Gesamtrendite auswirken.

Mit Blick auf die Zukunft sind weitere Anpassungen im Rahmen der Energiewende vorgesehen. Geplant ab 2027 ist eine stärkere Flexibilisierung der Vergütungsmodelle, um Anreize für die netzdienliche Einspeisung und die Kombination mit Batteriespeichern zu erhöhen. Zudem wird diskutiert, die feste Einspeisevergütung für größere Dachanlagen schrittweise durch Marktprämienmodelle oder Direktvermarktungspflichten zu ersetzen. Dies soll die Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt verbessern und die Kosten für die Allgemeinheit senken. Anlagenbetreiber müssen sich daher auf dynamischere Rahmenbedingungen einstellen, bei denen die intelligente Steuerung von Erzeugung und Verbrauch an Bedeutung gewinnt. Diese Entwicklungen zeigen, dass der Gesetzgeber den Fokus zunehmend auf eine marktnahe Integration der erneuerbaren Energien legt. Wer heute eine Anlage plant, sollte daher nicht nur die aktuelle Einspeisevergütung im Blick haben, sondern auch zukünftige technische Anforderungen an die Steuerbarkeit der Systeme berücksichtigen.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Familie Müller installiert im Mai 2026 eine neue Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 8 kWp auf dem Dach ihres Einfamilienhauses. Sie entscheiden sich für die Teileinspeisung, da sie einen Teil des Stroms selbst nutzen möchten. Die Anlage produziert im ersten Jahr 8000 kWh Strom. Davon verbraucht die Familie 3000 kWh selbst und speist die restlichen 5000 kWh in das öffentliche Netz ein. Bei einem Vergütungssatz von 7,9 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp im Jahr 2026 ergibt sich für die eingespeiste Strommenge eine jährliche Einspeisevergütung von 395 Euro. Dieser Betrag wird vom Netzbetreiber in monatlichen Abschlägen ausgezahlt und hilft bei der Refinanzierung der Anlage.

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Häufige Fragen

Muss ich die Einnahmen aus der Einspeisevergütung in meiner Steuererklärung angeben?+

Für Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern bis zu einer Leistung von 30 kWp sind die Einnahmen aus der Einspeisevergütung gemäß dem Jahressteuergesetz einkommensteuerfrei. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem Steuerjahr 2022 und entlastet private Anlagenbetreiber von bürokratischem Aufwand. Eine Angabe in der Anlage G der Einkommensteuererklärung ist für diese kleinen Anlagen somit nicht mehr erforderlich.

Wie lange wird die Einspeisevergütung für eine neue Solaranlage garantiert gezahlt?+

Die Einspeisevergütung wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für das Jahr der Inbetriebnahme sowie für die darauffolgenden 20 vollen Kalenderjahre staatlich garantiert. Wenn Sie Ihre Anlage beispielsweise im Juni 2026 in Betrieb nehmen, erhalten Sie den für diesen Monat gültigen Vergütungssatz festgeschrieben bis zum 31. Dezember 2046. Danach entfällt der Anspruch auf die feste Förderung.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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