🔥NEU ab 1. Juli 2026: Bürgergeld wird zu Grundsicherungsgeld – neue Regeln, neuer Anspruch.  Anspruch jetzt prüfen →
GlossarFinanzenAktualisiert:

Einlagensicherung

Gesetzlicher Schutz von Bankeinlagen bis 100.000 € pro Bank und Kunde.

Einlagensicherung ist der gesetzliche Schutzmechanismus, der die Guthaben von Bankkunden im Falle einer Insolvenz des Kreditinstituts absichert. In Deutschland ist dieses System maßgeblich im Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geregelt, welches die europäische Einlagensicherungsrichtlinie in nationales Recht umsetzt. Der Kern dieser Regelung besagt, dass Einlagen wie Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe bis zu einer Obergrenze von 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank gesetzlich geschützt sind. Diese Grenze gilt auch im Jahr 2026 unverändert und stellt sicher, dass Sparer im Krisenfall ihr Geld innerhalb von sieben Arbeitstagen erstattet bekommen. Neben der gesetzlichen Sicherung existieren in Deutschland freiwillige Sicherungseinrichtungen der Bankenverbände, die oft weit über diesen Betrag hinausgehenden Schutz bieten, jedoch keinen einklagbaren Rechtsanspruch begründen. Für Gemeinschaftskonten von Ehepaaren verdoppelt sich der gesetzliche Schutzbetrag auf 200.000 Euro, da jedem Kontoinhaber der volle Freibetrag zusteht.

Im praktischen Alltag betrifft die Einlagensicherung jeden Bürger, der ein Girokonto(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG), Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto bei einer in Deutschland ansässigen Bank unterhält. Besonders relevant wird das Thema, wenn Sparer größere Summen anlegen möchten, beispielsweise nach dem Verkauf einer Immobilie, einer Erbschaft oder der Auszahlung einer Lebensversicherung. In solchen besonderen Lebenssituationen greift eine Sonderregelung des EinSiG, die bestimmte Einlagen für bis zu sechs Monate nach Einzahlung bis zu einem Betrag von 500.000 Euro schützt. Wer dauerhaft mehr als 100.000 Euro anlegen möchte, sollte sein Vermögen auf mehrere voneinander unabhängige Banken verteilen, um das Risiko zu minimieren und den vollen Schutz zu genießen. Der Zinsrechner auf rechn24.de hilft dabei, die Erträge verschiedener Anlageformen zu vergleichen, wobei Anleger stets prüfen sollten, welchem Sicherungssystem die jeweilige Bank angehört und ob es sich um ein deutsches oder europäisches Institut handelt.

Mit Blick auf die kommenden Jahre wird auf europäischer Ebene weiterhin intensiv über die Vollendung der Bankenunion diskutiert. Geplant ab 2027 sind weitere Schritte zur Harmonisierung der nationalen Sicherungssysteme im Rahmen der europäischen Einlagensicherung (EDIS). Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit des europäischen Bankensektors zu stärken und das Vertrauen der Verbraucher grenzüberschreitend zu festigen. Für deutsche Sparer bedeutet dies, dass die hohen nationalen Standards voraussichtlich in ein europäisches Rahmenwerk integriert werden, wobei der Schutzbetrag von 100.000 Euro als absolute Untergrenze unangetastet bleibt. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die genauen Modalitäten der Beitragszahlungen der Banken in den gemeinsamen Fonds entwickeln werden und ob die freiwilligen Sicherungssysteme der deutschen Banken in ihrer jetzigen Form dauerhaft bestehen bleiben können.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr Müller hat im Jahr 2026 auf seinem Tagesgeldkonto bei der fiktiven Nordbank ein Guthaben von 120.000 Euro angespart. Zusätzlich führt er bei derselben Bank ein Girokonto mit einem Saldo von 5.000 Euro. Die Bank meldet Insolvenz an. Da die gesetzliche Einlagensicherung pro Kunde und Bank auf 100.000 Euro begrenzt ist, erhält Herr Müller diesen Maximalbetrag innerhalb von sieben Arbeitstagen aus dem gesetzlichen Entschädigungsfonds erstattet. Die verbleibenden 25.000 Euro sind durch die gesetzliche Sicherung nicht abgedeckt. Herr Müller muss hoffen, dass die Bank einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds angehört, der den Restbetrag übernimmt, oder er muss seine Forderung im regulären Insolvenzverfahren anmelden.

Passende Rechner

Häufige Fragen

Gilt die Einlagensicherung von 100.000 Euro auch für Aktien und Fonds in meinem Depot?+

Nein, Wertpapiere wie Aktien, Fonds oder ETFs fallen nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung. Sie gelten als Sondervermögen und bleiben stets im Eigentum des Kunden. Im Falle einer Bankpleite können Sie Ihr Depot einfach auf ein anderes Institut übertragen lassen. Die Einlagensicherung greift nur für Bankguthaben wie Giro-, Tages- und Festgeldkonten.

Muss ich im Entschädigungsfall einen Antrag stellen, um mein Geld zurückbekommen?+

Nein, ein eigener Antrag ist für die reguläre Erstattung bis 100.000 Euro nicht erforderlich. Die Entschädigungseinrichtung der Banken kontaktiert die betroffenen Kunden automatisch und zahlt das gesicherte Guthaben innerhalb der gesetzlichen Frist von sieben Arbeitstagen aus. Lediglich bei der Inanspruchnahme des erhöhten Schutzes bis 500.000 Euro für besondere Lebenssituationen müssen Sie einen gesonderten Nachweis erbringen.

Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bares Geld sparen mit CHECK24

Kostenlose Vergleiche · Über 30 Mio. Kunden vertrauen CHECK24

Anzeige · Affiliate

* Affiliate-Links: Wenn Sie über diese Links einen Vertrag abschließen, erhält rechn24.de eine Provision von CHECK24. Für Sie entstehen keine Mehrkosten. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.