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GlossarSteuernAktualisiert:

DATEV / GoBD-konforme Buchhaltung

Industriestandard-Software für Steuerberater; GoBD-konforme digitale Belegarchivierung.

DATEV / GoBD-konforme Buchhaltung ist der etablierte Standard für die digitale und rechtssichere Finanzbuchhaltung in Deutschland. Die Abkürzung GoBD steht für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Diese Grundsätze sind in einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) konkretisiert und stützen sich auf die Abgabenordnung (AO), insbesondere die §§ 145 bis 147 AO, sowie das Umsatzsteuergesetz (UStG). Im Jahr 2026 sind die Anforderungen an die Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit von digitalen Belegen strenger denn je. Unternehmen müssen sicherstellen, dass elektronische Rechnungen, die seit 2025 im B2B-Bereich verpflichtend sind, revisionssicher archiviert werden. Die DATEV eG bietet als Genossenschaft der steuerberatenden Berufe die entsprechende Software-Infrastruktur, um diese gesetzlichen Vorgaben lückenlos zu erfüllen. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt weiterhin zehn Jahre, was bedeutet, dass im Jahr 2026 archivierte Dokumente bis Ende 2036 sicher und lesbar gespeichert bleiben müssen.\n\nIn der Praxis betrifft die GoBD-konforme Buchhaltung(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) jeden Unternehmer, Freiberufler und Selbstständig(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG)en, der buchführungspflichtig ist oder freiwillig Bücher führt. Der Alltag wird durch die digitale Belegübergabe, beispielsweise über DATEV Unternehmen online, erheblich vereinfacht. Anstatt Papierbelege in Ordnern zum Steuerberater zu tragen, werden Rechnungen gescannt oder direkt digital empfangen und in die Cloud hochgeladen. Das System stellt sicher, dass die Belege mit einem Zeitstempel versehen und vor nachträglichen Änderungen geschützt werden. Dies ist besonders wichtig bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt. Wenn die Buchhaltung nicht GoBD-konform ist, kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und den Gewinn schätzen, was oft zu erheblichen Steuernachzahlungen führt. Ein typisches Szenario ist die Bewirtungsrechnung, die digital erfasst und mit den notwendigen Angaben zu Anlass und Teilnehmern verknüpft wird. Der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de hilft Arbeitgebern zudem, die korrekten Lohnabzüge zu ermitteln, welche dann nahtlos in die DATEV-Lohnbuchhaltung übernommen werden.\n\nMit Blick auf die kommenden Jahre und geplante Änderungen ab 2027 wird die Automatisierung durch künstliche Intelligenz in der Buchhaltung weiter zunehmen. Die Finanzverwaltung plant, den direkten Datenabruf über standardisierte Schnittstellen weiter auszubauen. Ab 2027 sollen auch kleinere Unternehmen verstärkt in das Meldesystem für die elektronische Umsatzsteuer(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) integriert werden, was eine GoBD-konforme Softwarelösung unerlässlich macht. Die DATEV-Systeme werden kontinuierlich an diese neuen Meldeformate angepasst, um eine reibungslose Kommunikation mit den Finanzbehörden zu gewährleisten. Wer heute schon auf eine saubere, digitale und GoBD-konforme Buchhaltung setzt, ist für die zukünftigen Anforderungen der Finanzverwaltung bestens gerüstet und vermeidet teure Fehler bei der steuerlichen Erfassung.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Die selbstständige Grafikdesignerin Julia kauft im Mai 2026 einen neuen leistungsstarken Computer für 2.500 Euro netto. Sie erhält die Rechnung als PDF per E-Mail. Um GoBD-konform zu handeln, darf sie diese PDF nicht einfach ausdrucken und abheften. Sie lädt die Originaldatei unverändert in ihr DATEV-System hoch. Die Software versieht das Dokument automatisch mit einem Zeitstempel und speichert es revisionssicher ab. Die Vorsteuer in Höhe von 475 Euro wird direkt für die nächste Umsatzsteuervoranmeldung erfasst. Bei einer Prüfung im Jahr 2030 kann das Finanzamt den unveränderten Originalbeleg digital einsehen und die Buchung problemlos nachvollziehen.

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Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer auch die GoBD-Richtlinien beachten?+

Ja, die GoBD gelten für alle Unternehmer, unabhängig von der Größe oder der gewählten Gewinnermittlungsart. Auch Kleinunternehmer, die nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen, müssen ihre digitalen Belege unveränderbar und nachvollziehbar aufbewahren. Ein einfacher Ordner auf dem PC reicht dafür nicht aus, es wird eine revisionssichere Softwarelösung benötigt.

Was passiert, wenn meine Buchhaltung bei einer Prüfung nicht GoBD-konform ist?+

Wenn das Finanzamt formelle Mängel feststellt, wie etwa nachträglich veränderbare Excel-Tabellen für das Kassenbuch, kann die gesamte Buchführung verworfen werden. In solchen Fällen ist der Prüfer berechtigt, Einnahmen hinzuzuschätzen. Dies führt in der Regel zu hohen Steuernachzahlungen und Zinsen. Im schlimmsten Fall kann sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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