Crowdfunding (Spendenbasiert) ist eine Form der Schwarmfinanzierung, bei der viele Personen kleine Geldbeträge für ein bestimmtes Projekt oder einen guten Zweck sammeln, ohne dafür eine finanzielle oder materielle Gegenleistung zu erwarten. Im deutschen Steuerrecht fällt diese Art der Finanzierung unter die Regelungen für Spenden und Schenkungen. Wenn das gesammelte Geld an eine anerkannte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation fließt, können die Unterstützer ihre Zuwendungen nach Paragraph 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Im Jahr 2026 gilt weiterhin die vereinfachte Nachweispflicht für Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro. Für diese Kleinspenden reicht ein einfacher Kontoauszug oder ein Einzahlungsbeleg als Nachweis für das zuständige Finanzamt völlig aus, während für höhere Beträge zwingend eine formelle Zuwendungsbestätigung der empfangenden Organisation erforderlich ist. Fließt das Geld hingegen an Privatpersonen oder nicht gemeinnützige Initiativen, handelt es sich steuerlich um eine Schenkung. Hierbei greifen die Freibeträge des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), die bei Zuwendungen unter fremden Dritten bei 20.000 Euro innerhalb von zehn Jahren liegen.
In der Praxis betrifft das spendenbasierte Crowdfunding vor allem Vereine, soziale Initiativen, Kulturschaffende und Privatpersonen in Notsituationen, die über Online-Plattformen finanzielle Unterstützung suchen. Für die Initiatoren ist es wichtig zu beachten, dass die eingenommenen Gelder bei fehlender Gemeinnützigkeit als steuerpflichtige Einnahmen oder Schenkungen gewertet werden können. Spender wiederum sollten vorab genau prüfen, ob die Plattform oder der Empfänger berechtigt ist, eine Spendenbescheinigung auszustellen, da nur dann ein steuerlicher Vorteil entsteht. Wer regelmäßig spendet und die steuerlichen Auswirkungen auf sein verfügbares Einkommen planen möchte, kann dies leicht berechnen. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt anschaulich, wie sich der Abzug von Sonderausgaben auf die tatsächliche Steuerlast und das verbleibende Nettoeinkommen auswirkt. So lässt sich schnell ermitteln, wie viel von der gespendeten Summe letztlich durch die Steuerersparnis refinanziert wird.
Mit Blick auf die kommenden Jahre sind im Bereich des Spendenrechts weitere Anpassungen in der Diskussion. Geplant ab 2027 ist eine umfassende Digitalisierung des Spendenabzugs, bei der Zuwendungsbestätigungen durch die Empfängerorganisationen noch direkter und elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden sollen. Dies soll den bürokratischen Aufwand für Spender und Vereine weiter reduzieren und die steuerliche Berücksichtigung beim Lohnsteuerjahresausgleich oder der jährlichen Einkommensteuererklärung vollständig automatisieren. Bis dahin bleibt die sorgfältige Aufbewahrung der Belege für Beträge über der 300-Euro-Grenze unerlässlich, um die steuerlichen Vorteile des spendenbasierten Crowdfundings voll ausschöpfen zu können.