DEG-Bonus / Einkommensbonus ist ein zentraler Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und bietet eine zusätzliche finanzielle Unterstützung beim Heizungstausch für Haushalte mit geringerem oder mittlerem Einkommen. Konkret handelt es sich um einen Fördersatz von 30 Prozent, der zusätzlich zur Grundförderung gewährt wird, wenn selbstnutzende Eigentümer eine klimafreundliche Heizung einbauen. Die entscheidende Grenze für das Jahr 2026 liegt bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (zvE) von maximal 40.000 Euro. Maßgeblich für die Berechnung ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Wer also im Jahr 2026 einen Antrag bei der KfW stellt, muss die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2023 und 2024 vorlegen. Zusammen mit der Grundförderung von 30 Prozent und einem möglichen Klimageschwindigkeits-Bonus kann die maximale Förderquote auf bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten steigen, wobei die förderfähigen Ausgaben bei einem Einfamilienhaus auf 30.000 Euro gedeckelt sind.
Im praktischen Alltag betrifft dieser Bonus vor allem Rentner, junge Familien und Alleinverdienende, die in den eigenen vier Wänden leben und deren Einkommen unterhalb der festgelegten Schwelle bleibt. Die Regelung zielt darauf ab, soziale Härten bei der gesetzlich geforderten Wärmewende abzufedern und sicherzustellen, dass auch Haushalte mit begrenzten finanziellen Mitteln in der Lage sind, veraltete fossile Heizsysteme durch moderne Wärmepumpen oder Biomasseheizungen zu ersetzen. Typische Situationen entstehen, wenn Hausbesitzer aufgrund eines Defekts der alten Gasheizung kurzfristig handeln müssen. Hier hilft der Bonus, die hohen Investitionskosten einer Wärmepumpe(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) deutlich zu senken. Der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de zeigt anschaulich, wie sich das zu versteuernde Einkommen aus dem Bruttogehalt ableitet und ob man voraussichtlich unter der Grenze von 40.000 Euro bleibt. Wichtig ist, dass der Bonus nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gilt, vermietete Objekte sind von dieser speziellen Zusatzförderung ausgeschlossen.
Mit Blick auf die kommenden Jahre sind Anpassungen der Einkommensgrenzen in der Diskussion. Geplant ab 2027 ist eine mögliche Dynamisierung der 40.000-Euro-Grenze, um der Inflation und den allgemeinen Lohnsteigerungen Rechnung zu tragen. Bislang bleibt die Grenze für 2026 jedoch starr fixiert. Haushalte, die knapp über der Grenze liegen, sollten prüfen, ob durch gezielte steuerliche Absetzbarkeiten im Vorfeld das zu versteuernde Einkommen gesenkt werden kann. Der Einkommensbonus wird direkt bei der KfW beantragt und nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Rechnungen ausgezahlt. Eine Kombination mit zinsvergünstigten Ergänzungskrediten der KfW ist ebenfalls möglich, was die Finanzierung der verbleibenden Restkosten für viele Eigentümer weiter erleichtert.