Crowdinvesting / Crowdlending ist eine Form der Schwarmfinanzierung, bei der viele private Anleger gemeinsam mit meist kleineren Beträgen Projekte, Immobilien oder Start-ups finanzieren. Im Gegensatz zum klassischen Crowdfunding, bei dem oft Sachprämien im Vordergrund stehen, zielt das Crowdinvesting auf eine finanzielle Rendite ab. Beim Crowdlending vergeben die Anleger Kredite an Unternehmen oder Privatpersonen und erhalten dafür feste Zinsen. Beim Crowdinvesting erwerben sie meist Nachrangdarlehen oder Genussrechte und partizipieren am wirtschaftlichen Erfolg des finanzierten Projekts.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für diese Anlageformen sind in Deutschland vor allem im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und im Kleinanlegerschutzgesetz geregelt. Um den Markt für Start-ups und mittelständische Unternehmen zu erleichtern, gelten im Jahr 2026 bestimmte Ausnahmeregelungen von der Prospektpflicht. So können Emittenten bis zu einem Gesamtvolumen von 6 Millionen Euro pro Projekt Kapital einsammeln, ohne einen teuren und aufwendigen Wertpapierprospekt erstellen zu müssen, sofern sie ein standardisiertes Vermögensanlagen-Informationsblatt bereitstellen. Für private Anleger gilt dabei eine grundsätzliche Investitionsgrenze von 25.000 Euro pro Projekt, sofern sie über entsprechendes freies Vermögen verfügen oder ein bestimmtes monatliches Nettoeinkommen nachweisen können. Ohne diese Nachweise liegt die Grenze für Privatanleger bei 1.000 Euro.
Im praktischen Alltag betrifft diese Anlageform vor allem renditeorientierte Sparer, die in Zeiten schwankender Kapitalmärkte nach Alternativen suchen. Typische Situationen sind die Beteiligung an regionalen Windparks, Solaranlagen oder der Bau von Mehrfamilienhäusern. Anleger müssen sich jedoch des Totalverlustrisikos bewusst sein, da es sich oft um unbesicherte Nachrangdarlehen handelt. Im Falle einer Insolvenz des Projektentwicklers werden zuerst andere Gläubiger wie Banken bedient. Um die potenziellen Erträge nach Steuern zu kalkulieren, kann der Zinsrechner auf rechn24.de genutzt werden, da die Gewinne aus diesen Anlagen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer unterliegen. Die Erträge müssen in der jährlichen Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP angegeben werden, sofern der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Ledige bereits ausgeschöpft ist.
Für das Jahr 2027 sind auf europäischer Ebene weitere Harmonisierungen der Crowdfunding-Verordnung geplant, die grenzüberschreitende Investitionen innerhalb der Europäischen Union noch einfacher machen sollen. Geplant ab 2027 ist zudem eine stärkere Regulierung von Plattformen, die digitale Vermögenswerte in Verbindung mit Crowdinvesting anbieten, um den Anlegerschutz in diesem wachsenden Segment weiter zu erhöhen. Bis dahin bleibt es für Investoren essenziell, die angebotenen Projekte genau zu prüfen und das Kapital breit zu streuen, um das Risiko eines Ausfalls einzelner Projekte abzufedern.