Mütter und Väter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, haben Anspruch auf zusätzliche Rentenpunkte – die sogenannte Mütterrente. Ab 2028 soll eine weitere Aufstockung kommen. Wir erklären, wer wie viel bekommt.
Neu: Mütterrente III geplant ab 2028 – weitere 0,5 Entgeltpunkte pro Kind vor 1992
Was ist die Mütterrente?
Die Mütterrente ist eine staatliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 1991 geboren wurden, werden bereits 3 Jahre Kindererziehungszeit anerkannt. Für Kinder vor 1992 gab es lange Zeit nur 1 Jahr – das wurde schrittweise aufgestockt.
| Reform | Kinder vor 1992 | Zusatz-EP pro Kind |
|---|---|---|
| Bis 2014 | 1 Jahr anerkannt | – |
| Mütterrente I (2014) | 2 Jahre anerkannt | +1,0 EP/Kind |
| Mütterrente II (2019) | 2,5 Jahre anerkannt | +0,5 EP/Kind |
| Mütterrente III (2028, geplant) | 3 Jahre anerkannt | +0,5 EP/Kind |
Wie viel Nachzahlung bekommen Sie?
Mit der Mütterrente III erhalten Mütter und Väter mit Kindern vor 1992 insgesamt 2,5 Entgeltpunkte pro Kind – genau wie für Kinder nach 1992. Die Nachzahlung für bereits laufende Renten wird rückwirkend ab dem Inkrafttreten ausgezahlt.
Rechenbeispiel: 2 Kinder vor 1992
Wer bekommt die Mütterrente 2028?
Anspruchsberechtigt sind alle Mütter und Väter, die:
- mindestens ein Kind haben, das vor dem 1. Januar 1992 geboren wurde
- bereits eine gesetzliche Rente beziehen oder noch nicht in Rente sind (dann erhöht sich die künftige Rente)
- in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind oder waren
Automatische Auszahlung
Die Mütterrente wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung berechnet und ausgezahlt – Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Prüfen Sie aber Ihren Rentenbescheid nach der Umstellung.
Wann kommt die Mütterrente III?
Die Mütterrente III ist im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung (CDU/CSU + SPD, Mai 2026) vorgesehen. Das geplante Inkrafttreten ist 1. Januar 2028. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch.
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