Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland: Jedes Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden. Die gute Nachricht: Die Anmeldung ist kostenlos, dauert ca. 10 Minuten und kann vollständig online erledigt werden.
Was muss ich anmelden?
Alle steckerfertigen Solaranlagen (Balkonkraftwerke, Stecker-Solar-Geräte) mit einer Modulleistung bis 2000 Wp und einer Wechselrichterleistung bis 800 W müssen angemeldet werden. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.
Schritt-für-Schritt: Balkonkraftwerk anmelden
Marktstammdatenregister aufrufen
Gehen Sie auf www.marktstammdatenregister.de und erstellen Sie ein kostenloses Konto (falls noch nicht vorhanden). Sie benötigen eine E-Mail-Adresse und Ihre Adresse.
Anlage registrieren
Wählen Sie: Einheit registrieren → Stromerzeugungseinheit → Solare Strahlungsenergie → Steckersolar / Balkonkraftwerk. Geben Sie folgende Daten ein:
- Standort (Adresse)
- Inbetriebnahmedatum
- Modulleistung in kWp (z.B. 1,0 kWp bei 1000W)
- Wechselrichterleistung (max. 0,8 kW)
Netzbetreiber informieren
Informieren Sie Ihren Netzbetreiber (z.B. Stadtwerke, E.ON, RWE) per E-Mail oder Online-Formular. Die meisten Netzbetreiber haben dafür ein spezielles Formular auf ihrer Website. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich – nur eine Mitteilung.
Zähler prüfen (optional)
Prüfen Sie, ob Ihr Stromzähler rückwärtslaufen kann. Ältere Ferraris-Zähler können dies – das ist seit 2023 offiziell geduldet. Neuere digitale Zähler (Smart Meter) laufen nicht rückwärts. Falls Ihr Zähler rückwärtsläuft, informieren Sie Ihren Netzbetreiber, der wird dann einen neuen Zähler einbauen.
Brauche ich eine Genehmigung vom Vermieter?
Seit dem 17. Juli 2024 haben Mieter in Deutschland ein Recht auf Balkonkraftwerk. Der Vermieter darf die Installation nicht mehr grundsätzlich verweigern, muss aber bei wesentlichen baulichen Veränderungen zustimmen. Eine einfache Montage am Balkongeländer ist in der Regel ohne Genehmigung möglich.
Häufige Fragen zur Anmeldung
Die Anlage sollte innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme angemeldet werden. Es gibt bisher keine Bußgelder für verspätete Anmeldung, aber es ist rechtlich vorgeschrieben.
Technisch passiert zunächst nichts. Rechtlich befinden Sie sich jedoch in einem Graubereich. Im Schadensfall (z.B. Brandschaden) könnte die fehlende Anmeldung Probleme mit der Versicherung verursachen.
Nein. Seit 2023 sind Balkonkraftwerke bis 30 kWp von der Einkommensteuer und Umsatzsteuer befreit. Sie müssen keine Steuererklärung für Ihr Balkonkraftwerk machen.