Millionen Deutsche haben Anspruch auf eine Rentennachzahlung – wissen es aber nicht. Wir erklären, wer 2028 eine Nachzahlung beantragen kann, wie hoch sie ausfällt und was Sie jetzt tun müssen.
Wichtig: Rentennachzahlungen müssen aktiv beantragt werden – sie kommen nicht automatisch.
Wer hat Anspruch auf Rentennachzahlung?
Es gibt verschiedene Gründe für eine Rentennachzahlung. Die häufigsten sind:
| Grund | Betroffene | Nachzahlung |
|---|---|---|
| Mütterrente (Kinder vor 1992) | ~10 Mio. Mütter | bis zu 5.000 € |
| Studienzeiten nachzahlen | Akademiker bis 45 J. | +50–150 €/Monat Rente |
| Fehlerhafte Rentenberechnung | Rentner mit Bescheid | variiert |
| Pflegezeiten (Angehörige) | Pflegende Angehörige | +0,3–1,5 EP/Jahr |
| Auslandszeiten (EU/Abkommen) | Rückkehrer aus EU | Anrechnung möglich |
Schritt-für-Schritt: Rentennachzahlung beantragen
Renteninformation prüfen
Überprüfen Sie Ihre jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Fehlen Zeiten oder stimmen Entgeltpunkte nicht? Dann liegt möglicherweise ein Fehler vor.
Kontenklärung beantragen
Beantragen Sie eine kostenlose Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Dabei werden alle Versicherungszeiten überprüft und fehlende Zeiten nachgetragen.
Unterlagen zusammenstellen
Sammeln Sie Nachweise für fehlende Zeiten: Arbeitszeugnisse, Studienbescheinigungen, Geburtsurkunden der Kinder, Pflegebescheinigungen.
Antrag stellen
Stellen Sie den Antrag schriftlich oder persönlich bei Ihrer Deutschen Rentenversicherung. Nutzen Sie das Formular V0100 für die allgemeine Kontenklärung.
Widerspruch einlegen
Wenn die DRV Ihren Antrag ablehnt, haben Sie einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. In vielen Fällen lohnt sich das.
Fristen: Wie lange rückwirkend?
Rentennachzahlungen können grundsätzlich 4 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden (§ 44 SGB X). Bei bestimmten Fehlern der Rentenversicherung kann die Frist auch länger sein. Warten Sie also nicht zu lange.
Achtung: Verjährungsfrist beachten
Ansprüche auf Rentennachzahlung verjähren nach 4 Jahren. Wenn Sie wissen, dass Ihnen Zeiten fehlen, sollten Sie sofort handeln – jedes Jahr Verzögerung kann mehrere hundert Euro kosten.
Wie hoch ist die Rentennachzahlung?
Die Höhe hängt davon ab, wie viele Entgeltpunkte nachgetragen werden. Ein Entgeltpunkt entspricht 2026 einem Rentenwert von 39,32 € pro Monat (West). Über eine Rentenphase von 20 Jahren ergibt das:
1 Entgeltpunkt = 39,32 €/Monat = 471,84 €/Jahr = 9.437 € über 20 Jahre
Berechnung auf Basis Rentenwert West 2026 (39,32 €) und 20 Jahre Rentenphase
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