Rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können sich auf mehr Geld freuen: Ab 2027 erhalten alle Eltern mit Kindern, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, dauerhaft mehr Rente – und 2028 kommt eine einmalige Nachzahlung obendrauf. Was steckt dahinter, wer profitiert und wie viel Geld ist das konkret?
Was ist die Mütterrente III?
Der Begriff "Mütterrente" ist etwas irreführend – denn von der Änderung profitieren auch Väter. Es geht um die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bisher galt: Für Kinder, die nach dem 1. Januar 1992 geboren wurden, werden 3 Rentenpunkte pro Kind angerechnet. Für ältere Kinder – also vor 1992 Geborene – waren es nur 2,5 Punkte. Diese Ungleichbehandlung soll jetzt enden.
Wie viel Geld bedeutet das konkret?
Ein Rentenpunkt entspricht aktuell 40,17 Euro pro Monat (West) bzw. 39,32 Euro (Ost). Ein halber Rentenpunkt ergibt also:
| Kinder vor 1992 | Mehr Rente/Monat (West) | Mehr Rente/Jahr | Nachzahlung 2028 |
|---|---|---|---|
| 1 Kind | +20,09 € | +241,02 € | +241,02 € |
| 2 Kinder | +40,17 € | +482,04 € | +482,04 € |
| 3 Kinder | +60,26 € | +723,12 € | +723,12 € |
| 4 Kinder | +80,34 € | +964,08 € | +964,08 € |
Basis: Rentenpunktwert West 2026 (40,17 €). Nachzahlung = rückwirkend für 2027 (12 Monate).
Wann kommt die Nachzahlung?
Der Zeitplan sieht laut aktuellem Stand so aus:
Bundestag verabschiedet die Rentenreform (geplant)
Dauerhaft +0,5 Rentenpunkte pro Kind vor 1992 werden angerechnet
Einmalige Nachzahlung für das Jahr 2027 wird ausgezahlt
Muss ich einen Antrag stellen?
Überprüfen Sie Ihr Rentenkonto unter deutsche-rentenversicherung.de oder in der DRV-App. Fehlen Kindererziehungszeiten, können diese nachträglich anerkannt werden.
Was tun, wenn Kindererziehungszeiten fehlen?
In manchen Fällen sind Kindererziehungszeiten nicht vollständig im Rentenkonto erfasst – besonders bei älteren Jahrgängen oder wenn beide Elternteile Zeiten beanspruchen wollen. So gehen Sie vor:
- 1. Rentenkonto online prüfen (DRV-Portal oder App)
- 2. Fehlende Zeiten schriftlich bei der DRV nachmelden (Formular V0800)
- 3. Geburtsurkunden der Kinder als Nachweis beifügen
- 4. Bei Fragen: Kostenlose Beratung in DRV-Geschäftsstellen
Wird die Nachzahlung versteuert?
Ja. Renteneinkünfte unterliegen der Einkommensteuer. Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab:
- Rentenbeginn 2005 oder früher: 50% steuerpflichtig
- Rentenbeginn 2020: 80% steuerpflichtig
- Rentenbeginn 2025: 83,5% steuerpflichtig
- Rentenbeginn 2040+: 100% steuerpflichtig
Für die meisten Rentner liegt das Einkommen aber unter dem Grundfreibetrag (2026: 11.784 €), sodass keine Steuer anfällt. Nutzen Sie unseren Renten-Rechner für eine individuelle Schätzung.
Fazit: Lohnt sich das Überprüfen?
Auf jeden Fall. Wer 2 Kinder vor 1992 hat und noch 15 Jahre Rente bezieht, gewinnt durch die Mütterrente III insgesamt rund 7.700 Euro – inklusive Nachzahlung. Das ist kein Pappenstiel. Überprüfen Sie Ihr Rentenkonto jetzt, damit keine Kindererziehungszeiten fehlen.
Wie viel bekommen Sie persönlich? Berechnen Sie Ihre individuelle Nachzahlung:
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