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Rente & Vorsorge6 min Lesezeit2026-05-11

Mütterrente Nachzahlung 2028: Alles was Sie wissen müssen

10 Millionen Eltern bekommen ab 2027 dauerhaft mehr Rente. Wer profitiert, wie viel Nachzahlung kommt und was Sie jetzt tun müssen.

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#1 Google Trends Deutschland · 11. Mai 2026

Rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können sich auf mehr Geld freuen: Ab 2027 erhalten alle Eltern mit Kindern, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, dauerhaft mehr Rente – und 2028 kommt eine einmalige Nachzahlung obendrauf. Was steckt dahinter, wer profitiert und wie viel Geld ist das konkret?

Was ist die Mütterrente III?

Der Begriff "Mütterrente" ist etwas irreführend – denn von der Änderung profitieren auch Väter. Es geht um die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bisher galt: Für Kinder, die nach dem 1. Januar 1992 geboren wurden, werden 3 Rentenpunkte pro Kind angerechnet. Für ältere Kinder – also vor 1992 Geborene – waren es nur 2,5 Punkte. Diese Ungleichbehandlung soll jetzt enden.

Die Änderung in einem Satz: Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern erhalten ab 2027 zusätzlich 0,5 Rentenpunkte pro Kind – das entspricht dauerhaft ca. 20 Euro mehr Rente pro Monat und Kind.

Wie viel Geld bedeutet das konkret?

Ein Rentenpunkt entspricht aktuell 40,17 Euro pro Monat (West) bzw. 39,32 Euro (Ost). Ein halber Rentenpunkt ergibt also:

Kinder vor 1992Mehr Rente/Monat (West)Mehr Rente/JahrNachzahlung 2028
1 Kind+20,09 €+241,02 €+241,02 €
2 Kinder+40,17 €+482,04 €+482,04 €
3 Kinder+60,26 €+723,12 €+723,12 €
4 Kinder+80,34 €+964,08 €+964,08 €

Basis: Rentenpunktwert West 2026 (40,17 €). Nachzahlung = rückwirkend für 2027 (12 Monate).

Wann kommt die Nachzahlung?

Der Zeitplan sieht laut aktuellem Stand so aus:

2026
Beschluss

Bundestag verabschiedet die Rentenreform (geplant)

2027
Rentenerhöhung

Dauerhaft +0,5 Rentenpunkte pro Kind vor 1992 werden angerechnet

2028
Nachzahlung

Einmalige Nachzahlung für das Jahr 2027 wird ausgezahlt

Muss ich einen Antrag stellen?

Nein – kein Antrag erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Ansprüche automatisch und berechnet die Nachzahlungen ohne Antrag. Voraussetzung: Die Kindererziehungszeiten sind korrekt im Rentenkonto hinterlegt.

Überprüfen Sie Ihr Rentenkonto unter deutsche-rentenversicherung.de oder in der DRV-App. Fehlen Kindererziehungszeiten, können diese nachträglich anerkannt werden.

Was tun, wenn Kindererziehungszeiten fehlen?

In manchen Fällen sind Kindererziehungszeiten nicht vollständig im Rentenkonto erfasst – besonders bei älteren Jahrgängen oder wenn beide Elternteile Zeiten beanspruchen wollen. So gehen Sie vor:

  1. 1. Rentenkonto online prüfen (DRV-Portal oder App)
  2. 2. Fehlende Zeiten schriftlich bei der DRV nachmelden (Formular V0800)
  3. 3. Geburtsurkunden der Kinder als Nachweis beifügen
  4. 4. Bei Fragen: Kostenlose Beratung in DRV-Geschäftsstellen
Wichtig: Kindererziehungszeiten können nur einem Elternteil zugeordnet werden. Standardmäßig werden sie der Mutter zugerechnet. Väter können beantragen, dass die Zeiten ihnen angerechnet werden – das ist sinnvoll, wenn die Mutter PKV-versichert war oder keine Rente bezieht.

Wird die Nachzahlung versteuert?

Ja. Renteneinkünfte unterliegen der Einkommensteuer. Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab:

  • Rentenbeginn 2005 oder früher: 50% steuerpflichtig
  • Rentenbeginn 2020: 80% steuerpflichtig
  • Rentenbeginn 2025: 83,5% steuerpflichtig
  • Rentenbeginn 2040+: 100% steuerpflichtig

Für die meisten Rentner liegt das Einkommen aber unter dem Grundfreibetrag (2026: 11.784 €), sodass keine Steuer anfällt. Nutzen Sie unseren Renten-Rechner für eine individuelle Schätzung.

Fazit: Lohnt sich das Überprüfen?

Auf jeden Fall. Wer 2 Kinder vor 1992 hat und noch 15 Jahre Rente bezieht, gewinnt durch die Mütterrente III insgesamt rund 7.700 Euro – inklusive Nachzahlung. Das ist kein Pappenstiel. Überprüfen Sie Ihr Rentenkonto jetzt, damit keine Kindererziehungszeiten fehlen.

Wie viel bekommen Sie persönlich? Berechnen Sie Ihre individuelle Nachzahlung:

Mütterrente Nachzahlung berechnen →

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