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GlossarGehaltAktualisiert:

Weihnachtsgeld

Sonderzahlung von 50–100 % eines Monatsgehalts; in Deutschland erhalten 53 % der AN Weihnachtsgeld (WSI 2025).

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die meist im November oder Dezember ausgezahlt wird. Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistung im Bürgerlichen Gesetzbuch oder anderen Gesetzen. Ein Anspruch entsteht in der Praxis jedoch häufig durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, den individuellen Arbeitsvertrag oder durch die sogenannte betriebliche Übung. Eine betriebliche Übung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld mindestens dreimal in Folge vorbehaltlos zahlt. Im Jahr 2026 erhalten rund 53 Prozent der Beschäftigten in Deutschland ein Weihnachtsgeld, wobei die Höhe stark variiert und oft zwischen 50 und 100 Prozent eines regulären Monatsgehalts liegt. Tarifgebundene Arbeitnehmer profitieren deutlich häufiger von dieser Sonderzahlung als Beschäftigte ohne Tarifvertrag.

Im praktischen Alltag betrifft das Weihnachtsgeld Millionen von Arbeitnehmern und stellt eine wichtige finanzielle Entlastung am Jahresende dar. Es wird steuerlich als sonstiger Bezug behandelt, was bedeutet, dass es nicht nach der regulären monatlichen Lohnsteuertabelle, sondern nach der Jahrestabelle versteuert wird. Dies führt oft zu einem überproportional hohen Steuerabzug im Auszahlungsmonat. Arbeitnehmer wundern sich häufig, warum vom Brutto-Weihnachtsgeld netto verhältnismäßig wenig übrig bleibt. Hierbei spielt die Steuerprogression eine entscheidende Rolle. Auch Sozialversicherungsbeiträge fallen an, sofern die Beitragsbemessungsgrenzen durch das reguläre Gehalt noch nicht ausgeschöpft sind. Für das Jahr 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 62.100 Euro jährlich. Wer wissen möchte, wie viel von der Sonderzahlung tatsächlich auf dem Konto landet, kann dies schnell und einfach herausfinden. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt präzise, welche Abzüge für Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Mit Blick auf die kommenden Jahre gibt es Diskussionen über eine stärkere steuerliche Entlastung von Sonderzahlungen. Geplant ab 2027 sind mögliche Anpassungen im Einkommensteuergesetz, die den Lohnsteuerabzug bei Einmalzahlungen wie dem Weihnachtsgeld glätten sollen, um die Steuerlast im Auszahlungsmonat gerechter zu verteilen. Bis dahin bleibt es bei der aktuellen Regelung, bei der die Lohnsteuer(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) auf das Weihnachtsgeld nach der voraussichtlichen Jahressteuer berechnet wird. Arbeitnehmer sollten zudem darauf achten, ob ihr Arbeitsvertrag eine Rückzahlungsklausel enthält. Solche Klauseln verpflichten den Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen, das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis kurz nach der Auszahlung endet. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzt hierfür jedoch strenge Grenzen, insbesondere was die Bindungsdauer betrifft.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr Müller arbeitet als Angestellter in Nordrhein-Westfalen und verdient im Jahr 2026 ein monatliches Bruttogehalt von 3.500 Euro. Er ist in Steuerklasse I, hat keine Kinder und ist kirchensteuerpflichtig. Im November erhält er ein Weihnachtsgeld in Höhe von 100 Prozent seines Monatsgehalts, also weitere 3.500 Euro brutto. Durch die Versteuerung als sonstiger Bezug steigt sein Steuersatz für diesen Betrag. Während er auf sein normales Gehalt rund 500 Euro Lohnsteuer zahlt, fallen auf das Weihnachtsgeld etwa 950 Euro Lohnsteuer an. Nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben bleiben ihm von den 3.500 Euro Weihnachtsgeld netto rund 1.850 Euro übrig.

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Häufige Fragen

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld?+

Nein, es gibt in Deutschland keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ein Recht auf die Sonderzahlung entsteht nur, wenn dies ausdrücklich in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag geregelt ist. Zudem kann ein Anspruch durch die betriebliche Übung entstehen, wenn der Arbeitgeber das Geld dreimal in Folge ohne Vorbehalt zahlt.

Darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld bei Krankheit kürzen?+

Ja, eine Kürzung des Weihnachtsgeldes wegen Krankheit ist grundsätzlich zulässig, sofern dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz darf die Kürzung jedoch maximal ein Viertel des durchschnittlichen Arbeitsentgelts pro Krankheitstag betragen. Ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung ist eine Kürzung durch den Arbeitgeber nicht erlaubt.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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