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Vorsorgevollmacht

Bevollmächtigt Vertrauensperson, im Bedarfsfall Entscheidungen für mich zu treffen (Gesundheit, Vermögen).

Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, mit dem eine Person, der Vollmachtgeber, eine andere Person, den Bevollmächtigten, ermächtigt, im Falle einer Notsituation oder bei Verlust der eigenen Entscheidungsfähigkeit stellvertretend zu handeln. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere in den Regelungen zur Stellvertretung nach den Paragrafen 164 folgende BGB sowie im Betreuungsrecht. Durch eine solche Vollmacht wird in der Regel vermieden, dass das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen muss, was oft mit zeitlichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten verbunden ist. Im Jahr 2026 betragen die durchschnittlichen Kosten für eine notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht bei einem Geschäftswert von 50.000 Euro etwa 165 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Es ist jedoch auch möglich, die Vollmacht privatschriftlich zu verfassen, wobei eine Beglaubigung der Unterschrift durch die Betreuungsbehörde für eine Gebühr von 10 Euro ratsam ist, um die Akzeptanz im Rechtsverkehr zu erhöhen.

Im praktischen Alltag betrifft dieses Thema jeden volljährigen Bürger, da Unfälle oder schwere Krankheiten unvorhergesehen eintreten können. Ohne eine entsprechende Vollmacht dürfen selbst Ehepartner oder enge Verwandte nicht automatisch weitreichende Entscheidungen, etwa über medizinische Behandlungen, Heimunterbringung oder finanzielle Angelegenheiten, treffen. Eine Vorsorgevollmacht deckt typischerweise Bereiche wie Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung und Vermögenssorge ab. Besonders wichtig ist sie für Immobilienbesitzer oder Unternehmer, da hier im Ernstfall schnell gehandelt werden muss. Wenn es um finanzielle Aspekte geht, kann der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de helfen, die finanziellen Spielräume für eventuelle Pflegekosten oder die Vergütung des Bevollmächtigten besser einzuschätzen. Die Vollmacht sollte an einem sicheren, aber zugänglichen Ort aufbewahrt und idealerweise im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, wofür im Jahr 2026 eine einmalige Gebühr von 20,50 Euro bei Online-Registrierung anfällt.

Mit Blick auf die kommenden Jahre gibt es Diskussionen über eine weitere Digitalisierung des Betreuungsrechts. Geplant ab 2027 ist eine vereinfachte elektronische Abrufbarkeit von Vorsorgevollmachten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, um in Akutsituationen noch schneller Rechtssicherheit zu schaffen. Bis dahin bleibt das physische Originaldokument oder eine notarielle Ausfertigung das wichtigste Beweismittel für die Handlungsbefugnis des Bevollmächtigten. Es wird geraten, die Vollmacht regelmäßig, etwa alle zwei bis drei Jahre, auf ihre Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls mit einer neuen Unterschrift und Datum zu versehen, um Zweifel an der Fortgeltung des Willens auszuräumen. Eine umfassende Vorsorgevollmacht gibt nicht nur dem Vollmachtgeber ein Gefühl der Sicherheit, sondern entlastet auch die Angehörigen in einer ohnehin schweren Zeit erheblich, da sie klare Handlungsanweisungen und Befugnisse haben.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr Müller, 65 Jahre alt, erleidet im Jahr 2026 einen schweren Schlaganfall und liegt im Koma. Da er rechtzeitig eine umfassende Vorsorgevollmacht zugunsten seiner Tochter Anna verfasst und im Zentralen Vorsorgeregister für 20,50 Euro registriert hat, muss kein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Anna kann sofort mit dem Originaldokument bei der Bank über das Konto ihres Vaters verfügen, um die laufenden Kosten von monatlich 1.200 Euro für Miete und Versicherungen zu decken, und die notwendigen medizinischen Entscheidungen im Krankenhaus treffen.

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Häufige Fragen

Muss eine Vorsorgevollmacht zwingend von einem Notar beurkundet werden?+

Nein, eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich auch formlos gültig und kann handschriftlich oder maschinell verfasst werden. Eine notarielle Beurkundung ist jedoch zwingend erforderlich, wenn der Bevollmächtigte Grundstücksgeschäfte tätigen oder Verbraucherdarlehen aufnehmen soll. Für eine höhere Akzeptanz bei Banken und Behörden empfiehlt sich zumindest eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift durch die Betreuungsbehörde für 10 Euro.

Kann ich eine einmal erteilte Vorsorgevollmacht später wieder widerrufen?+

Ja, Sie können eine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen. Wichtig ist dabei, dass Sie das Originaldokument vom Bevollmächtigten zurückfordern und vernichten, damit dieser nicht mehr im Rechtsverkehr auftreten kann. Falls die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen war, müssen Sie die Löschung dort umgehend veranlassen.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium der Justiz

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