Die Witwen- bzw. Witwerrente sichert Ehepartner nach dem Tod des Versicherten ab. Es gibt zwei Varianten: Die große Witwenrente zahlt 55 % der Rente des Verstorbenen (zeitlich unbegrenzt für Personen ab 47 oder mit Kindern). Die kleine Witwenrente zahlt 25 % – allerdings nur für maximal 24 Monate.
Einkommen wird angerechnet: 40 % des Nettoeinkommens über dem Freibetrag werden von der Witwenrente abgezogen. Ab 1. Juli 2026 steigt der Freibetrag auf 1.122,53 € (vorher 1.038,05 €) – Hinterbliebene mit Erwerbseinkommen erhalten dadurch oft mehrere hundert Euro mehr Witwenrente.