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GlossarRenteAktualisiert:

Witwenrente

Auch bekannt als: Hinterbliebenenrente, Witwerrente

Die Witwenrente ist eine Hinterbliebenenleistung der gesetzlichen Rente; ab Juli 2026 gilt ein neuer Einkommensfreibetrag von 1.122,53 €.

Die Witwen- bzw. Witwerrente sichert Ehepartner nach dem Tod des Versicherten ab. Es gibt zwei Varianten: Die große Witwenrente zahlt 55 % der Rente des Verstorbenen (zeitlich unbegrenzt für Personen ab 47 oder mit Kindern). Die kleine Witwenrente zahlt 25 % – allerdings nur für maximal 24 Monate.

Einkommen wird angerechnet: 40 % des Nettoeinkommens über dem Freibetrag werden von der Witwenrente abgezogen. Ab 1. Juli 2026 steigt der Freibetrag auf 1.122,53 € (vorher 1.038,05 €) – Hinterbliebene mit Erwerbseinkommen erhalten dadurch oft mehrere hundert Euro mehr Witwenrente.

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Quelle: § 97 SGB VI

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