Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 EStG). Dazu gehören Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale 0,30 €/km bzw. 0,38 € ab 21 km), Arbeitsmittel, Fortbildungen, doppelte Haushaltsführung u. v. m. 2026 gilt ein Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 €, der automatisch berücksichtigt wird – höhere Kosten lohnen sich nur, wenn nachgewiesen.
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Werbungskosten
Werbungskosten sind beruflich veranlasste Ausgaben, die in der Steuererklärung das zu versteuernde Einkommen mindern – Pauschbetrag 2026: 1.230 €.