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GlossarSteuernAktualisiert:

Vorsorgepauschale

Pauschale für Sozialversicherungsbeiträge im Lohnsteuerabzug.

Vorsorgepauschale ist ein steuerlicher Freibetrag, der beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber automatisch berücksichtigt wird, um die voraussichtlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers für die gesetzliche Sozialversicherung steuermindernd anzusetzen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Durch diese Pauschale wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer nicht erst im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung von der steuerlichen Entlastung ihrer Vorsorgeaufwendungen profitieren, sondern bereits monatlich ein höheres Nettoeinkommen zur Verfügung haben. Dies vermeidet eine unterjährige steuerliche Überbelastung und stärkt die Liquidität der Beschäftigten.

Die Vorsorgepauschale setzt sich aus drei Teilbeträgen zusammen: einem Anteil für die Rentenversicherung, einem für die Krankenversicherung und einem für die Pflegeversicherung. Für das Jahr 2026 orientiert sich der Teilbetrag für die Rentenversicherung an dem aktuellen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, der bei 18,6 Prozent liegt. Davon wird der Arbeitnehmeranteil in Höhe von 9,3 Prozent berücksichtigt, gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze, die 2026 in den alten Bundesländern bei 90.600 Euro und in den neuen Bundesländern bei 89.400 Euro jährlich liegt. Für die Krankenversicherung wird ein ermäßigter Beitragssatz angesetzt, und bei der Pflegeversicherung wird der reguläre Arbeitnehmeranteil inklusive möglicher Kinderlosenzuschläge einkalkuliert. Diese detaillierte Aufschlüsselung stellt sicher, dass die steuerliche Entlastung möglichst genau den tatsächlichen Abzügen entspricht.

Im praktischen Alltag betrifft die Vorsorgepauschale jeden sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland. Der Arbeitgeber zieht die Pauschale automatisch vom Bruttolohn ab, bevor er die Lohnsteuer(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) berechnet. Dies führt dazu, dass die monatliche Lohnsteuerlast sinkt. Typische Situationen, in denen die Vorsorgepauschale relevant wird, sind Gehaltsverhandlungen, der Wechsel der Steuerklasse oder der Eintritt in ein neues Beschäftigungsverhältnis. Wer genau wissen möchte, wie sich die Pauschale auf das eigene Gehalt auswirkt, kann dies leicht überprüfen. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt detailliert auf, welcher Anteil des Bruttogehalts nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettogehalt übrig bleibt und wie die Vorsorgepauschale dabei berücksichtigt wird. Auch bei der Erstellung der jährlichen Steuererklärung(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) spielt die Pauschale eine Rolle, da das Finanzamt die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen mit der bereits gewährten Pauschale abgleicht.

Mit Blick auf die Zukunft gibt es regelmäßige Anpassungen der Rechengrößen. Geplant ab 2027 ist eine weitere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung, was sich direkt auf die maximale Höhe der Vorsorgepauschale auswirken wird. Zudem wird auf politischer Ebene diskutiert, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung leicht anzupassen, was ebenfalls eine Neukalkulation der Teilbeträge der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren zur Folge hätte. Arbeitnehmer müssen hierbei jedoch nicht selbst aktiv werden, da die Anpassungen automatisch durch die Lohnbuchhaltungsprogramme der Arbeitgeber umgesetzt werden. Dennoch ist es ratsam, die monatlichen Gehaltsabrechnungen zu Beginn eines neuen Jahres auf die korrekte Anwendung der neuen Werte zu prüfen.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Eine ledige Angestellte in Nordrhein-Westfalen (Steuerklasse I) verdient im Jahr 2026 ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 Euro. Ihr Arbeitgeber berechnet die Vorsorgepauschale für den Lohnsteuerabzug. Für die Rentenversicherung werden 9,3 Prozent von 4.000 Euro, also 372 Euro, angesetzt. Hinzu kommen die pauschalierten Beträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die sich auf etwa 350 Euro belaufen. Insgesamt ergibt sich eine monatliche Vorsorgepauschale von rund 722 Euro. Dieser Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen, sodass die Lohnsteuer nicht auf die vollen 4.000 Euro, sondern auf das um die Pauschale reduzierte Gehalt berechnet wird. Das monatliche Nettogehalt fällt dadurch spürbar höher aus.

Passende Rechner

Häufige Fragen

Muss ich die Vorsorgepauschale in meiner Steuererklärung selbst beantragen?+

Nein, Sie müssen die Vorsorgepauschale nicht selbst beantragen. Der Arbeitgeber berücksichtigt diese automatisch bei der monatlichen Lohnabrechnung und mindert dadurch Ihre Lohnsteuer. In der jährlichen Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt dann im Rahmen der Günstigerprüfung, ob Ihre tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen höher sind als die bereits angesetzte Pauschale, und gewährt Ihnen gegebenenfalls eine zusätzliche Steuererstattung.

Was passiert, wenn meine tatsächlichen Versicherungsbeiträge niedriger sind als die Vorsorgepauschale?+

Wenn Ihre tatsächlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung geringer ausfallen als die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Vorsorgepauschale, kann es zu einer Steuernachzahlung kommen. Das Finanzamt gleicht bei der Einkommensteuererklärung die gewährte Pauschale mit den tatsächlichen Aufwendungen ab. Sind die tatsächlichen Kosten niedriger, wurde unterjährig zu wenig Lohnsteuer einbehalten, was im Steuerbescheid korrigiert wird.

Quelle: Bundesfinanzministerium

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