Thesaurierender Fonds ist ein Investmentfonds, der die erzielten Erträge wie Dividenden oder Zinsen nicht an die Anleger auszahlt, sondern diese automatisch wieder in das Fondsvermögen reinvestiert. Durch diese fortlaufende Wiederanlage profitieren Anleger vom sogenannten Zinseszinseffekt, da die reinvestierten Erträge in den Folgejahren selbst wieder neue Erträge erwirtschaften. Die rechtliche Grundlage für die Besteuerung solcher Fonds in Deutschland bildet das Investmentsteuergesetz (InvStG). Seit der Investmentsteuerreform 2018 werden thesaurierende Fonds über die sogenannte Vorabpauschale besteuert, um eine steuerliche Gleichbehandlung mit ausschüttenden Fonds zu gewährleisten. Für das Steuerjahr 2026 wird die Vorabpauschale auf Basis des Basiszinses berechnet, der von der Deutschen Bundesbank jeweils zu Jahresbeginn festgelegt wird. Angenommen, der Basiszins für 2026 liegt bei 2,55 Prozent, so wird dieser Wert zur Ermittlung des Basisertrags herangezogen, von dem nach Abzug der Teilfreistellung die Abgeltungsteuer abgeführt wird. Diese steuerliche Vorabbelastung wird beim späteren Verkauf der Fondsanteile angerechnet, sodass eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
Im praktischen Kontext sind thesaurierende Fonds besonders für langfristig orientierte Anleger attraktiv, die Vermögen für den Ruhestand aufbauen möchten und nicht auf regelmäßige Ausschüttungen angewiesen sind. Typische Situationen umfassen monatliche ETF-Sparpläne, bei denen der Zinseszinseffekt über Jahrzehnte hinweg seine volle Wirkung entfaltet. Anleger müssen jedoch beachten, dass die Vorabpauschale jährlich Anfang des Folgejahres fällig wird. Das bedeutet, dass das Verrechnungskonto eine ausreichende Deckung aufweisen muss, sofern der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Ledige beziehungsweise 2.000 Euro für Verheiratete bereits ausgeschöpft ist. Der ETF-Sparplan(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG)-Rechner auf rechn24.de zeigt eindrucksvoll, wie sich die automatische Reinvestition über einen langen Zeitraum auf den Endwert des Portfolios auswirkt. Gerade bei Anlagehorizonten von mehr als fünfzehn Jahren macht der Zinseszinseffekt oft einen erheblichen Teil des Gesamtvermögens aus.
Mit Blick auf die Zukunft gibt es Diskussionen über mögliche Anpassungen im Investmentsteuergesetz. Geplant ab 2027 ist eine Überprüfung der Teilfreistellungsquoten für Aktienfonds, die derzeit bei 30 Prozent für Privatanleger liegen. Sollte diese Quote im Rahmen der Förderung der privaten Altersvorsorge(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) angehoben werden, würde dies die Nachsteuerrendite von thesaurierenden Aktien-ETFs weiter verbessern. Bis dahin bleibt die korrekte Berücksichtigung der Vorabpauschale im Rahmen der jährlichen Steuererklärung essenziell, wobei die depotführenden Banken in Deutschland diese Steuer automatisch abführen, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt. Es ist daher ratsam, die Freistellungsaufträge regelmäßig zu überprüfen und an die aktuelle Marktsituation sowie die Höhe des Basiszinses anzupassen.