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GlossarEnergieAktualisiert:

THG-Prämie

Auch bekannt als: Treibhausgasminderungsquote

Jährliche Prämie für E-Auto-Halter, weil sie CO₂-Quoten an Mineralölfirmen verkaufen.

THG-Prämie ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Erlöse aus der Treibhausgasminderungsquote, die Halter von reinen Elektrofahrzeugen jährlich geltend machen können. Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der 38. BImSchV. Mineralölunternehmen sind verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer in Verkehr gebrachten Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Für das Jahr 2026 liegt diese gesetzliche Minderungsquote bei 14,5 Prozent. Da viele Konzerne diesen Wert nicht durch eigene Maßnahmen erreichen, müssen sie Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zukaufen. Halter von batterieelektrischen Fahrzeugen sparen CO2 ein und können diese Einsparung über Dienstleister bündeln und an die Mineralölindustrie verkaufen. Der Erlös wird als THG-Prämie an den Fahrzeughalter ausgezahlt.

Im praktischen Alltag betrifft die THG-Prämie alle privaten und gewerblichen Halter von reinen Elektroautos, Elektromotorrädern und bestimmten E-Leichtfahrzeugen. Plug-in-Hybride sind von der Regelung ausgeschlossen, da sie weiterhin fossile Brennstoffe verbrennen können. Die Beantragung erfolgt in der Regel über spezialisierte Plattformen, die den administrativen Aufwand mit dem Umweltbundesamt übernehmen und die Zertifikate gebündelt am Markt veräußern. Die Höhe der Auszahlung schwankt je nach Marktlage für CO2-Zertifikate. Im Jahr 2026 bewegen sich die durchschnittlichen Auszahlungsbeträge für einen normalen PKW zwischen 80 und 130 Euro pro Jahr. Für private Fahrzeughalter ist diese Prämie gemäß der aktuellen Verwaltungspraxis des Bundesfinanzministeriums einkommensteuerfrei, da es sich nicht um eine Leistung im Sinne des Einkommensteuergesetzes handelt. Gewerbliche Halter müssen die Einnahmen hingegen als Betriebseinnahmen versteuern. Wer die genauen finanziellen Vorteile seines Fahrzeugs kalkulieren möchte, kann den Kfz-Kosten-Rechner auf rechn24 nutzen, um neben der Steuerbefreiung auch die jährlichen THG-Erlöse in die Gesamtrechnung einzubeziehen.

Mit Blick auf die kommenden Jahre sind weitere Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgesehen. Ab 2027 steigt die gesetzliche Minderungsquote für Mineralölunternehmen auf 17,5 Prozent an. Dies könnte theoretisch zu einer höheren Nachfrage nach Zertifikaten und damit zu steigenden Prämien führen. Allerdings hängt die tatsächliche Preisentwicklung stark von der Verfügbarkeit alternativer Erfüllungsoptionen wie fortschrittlichen Biokraftstoffen ab. Zudem plant der Gesetzgeber ab 2027 strengere Nachweispflichten für die Zertifizierung des Ladestroms, was die Prozesse für die Zwischenhändler komplexer machen könnte. Fahrzeughalter sollten daher die jährlichen Angebote der Dienstleister genau vergleichen, da neben Fixbeträgen auch variable Auszahlungsmodelle mit unterschiedlichen Risiken angeboten werden.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr Müller aus München fährt einen rein elektrischen VW ID.4, der auf ihn privat zugelassen ist. Im Februar 2026 registriert er sich bei einem THG-Dienstleister und lädt ein Foto seines Fahrzeugscheins hoch. Der Dienstleister beantragt das Zertifikat beim Umweltbundesamt und verkauft es anschließend an einen Mineralölkonzern. Im Mai 2026 erhält Herr Müller eine garantierte Auszahlung von 110 Euro auf sein Girokonto überwiesen. Da das Fahrzeug zu seinem Privatvermögen gehört, muss er diesen Betrag nicht in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Er kann diesen Prozess im nächsten Jahr für dasselbe Fahrzeug erneut durchführen.

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Häufige Fragen

Muss ich die THG-Prämie in meiner Steuererklärung angeben?+

Für Privatpersonen ist die Auszahlung der THG-Prämie komplett steuerfrei. Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass es sich hierbei nicht um steuerbare Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz handelt. Wenn das Elektroauto jedoch zum Betriebsvermögen gehört, etwa bei Selbstständigen oder Firmenwagen, stellt die Prämie eine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar und muss entsprechend verbucht werden.

Kann ich die Prämie auch für einen Plug-in-Hybrid oder einen Leasingwagen beantragen?+

Plug-in-Hybride sind von der THG-Prämie grundsätzlich ausgeschlossen, da nur rein batterieelektrische Fahrzeuge gefördert werden. Bei einem Leasingwagen können Sie die Prämie problemlos beantragen, sofern Sie als Fahrzeughalter im Fahrzeugschein eingetragen sind. Der Eigentümer des Fahrzeugs, also die Leasinggesellschaft, spielt für die Beantragung keine Rolle.

Quelle: Umweltbundesamt

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