Thesaurierend vs. Ausschüttend ist die grundlegende Unterscheidung bei Investmentfonds und ETFs hinsichtlich der Verwendung von erzielten Erträgen wie Dividenden oder Zinsen. Bei der ausschüttenden Variante werden diese Erträge in regelmäßigen Abständen, meist jährlich oder quartalsweise, direkt auf das Verrechnungskonto der Anleger ausgezahlt. Die thesaurierende Variante hingegen reinvestiert diese Erträge automatisch wieder in das Fondsvermögen, wodurch sich der Wert der einzelnen Fondsanteile entsprechend erhöht. Die steuerliche Behandlung beider Varianten ist im Investmentsteuergesetz geregelt. Seit der Investmentsteuerreform werden thesaurierende Fonds über die sogenannte Vorabpauschale besteuert, um einen Steuerstundungseffekt zu vermeiden. Für das Steuerjahr 2026 wurde der maßgebliche Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale vom Bundesfinanzministerium auf 2,85 Prozent festgelegt. Dies bedeutet, dass Anleger auch ohne tatsächliche Auszahlung von Erträgen eine Steuerlast tragen müssen, sofern der Fonds im Kalenderjahr eine positive Wertentwicklung verzeichnet hat und der Sparerpauschbetrag von 1000 Euro für Ledige beziehungsweise 2000 Euro für Verheiratete bereits ausgeschöpft ist.
Im praktischen Kontext betrifft diese Entscheidung jeden Privatanleger, der langfristig Vermögen aufbauen oder ein passives Einkommen generieren möchte. Thesaurierende Fonds eignen sich besonders für den langfristigen Vermögensaufbau(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG), da der Zinseszins-Effekt durch die automatische Wiederanlage optimal ausgenutzt wird. Anleger müssen sich nicht um die manuelle Reinvestition kümmern und sparen zudem mögliche Ordergebühren, die bei einer eigenen Wiederanlage anfallen würden. Ausschüttende Fonds werden hingegen oft von Anlegern bevorzugt, die einen regelmäßigen Cashflow aus ihrem Portfolio wünschen, beispielsweise zur Aufbesserung der Rente oder zur Deckung laufender Lebenshaltungskosten. Eine typische Situation ist der Wechsel der Strategie im Alter: Während der Ansparphase wird thesauriert, in der Entnahmephase wird auf ausschüttende Produkte umgeschichtet. Der ETF-Sparplan(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG)-Rechner zeigt sehr anschaulich, wie sich die automatische Wiederanlage über Jahrzehnte auf das Endkapital auswirkt und welchen Unterschied die Wahl der Ertragsverwendung macht.
Mit Blick auf die kommenden Jahre und geplante Anpassungen ab 2027 wird in der Finanzpolitik über eine mögliche Erhöhung des Sparerpauschbetrags diskutiert, um die private Altersvorsorge(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) weiter zu stärken. Sollte diese Erhöhung eintreten, würde dies die steuerliche Belastung durch die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds für Kleinanleger weiter abmildern. Bis dahin bleibt es für Anleger essenziell, ihre Freistellungsaufträge bei den jeweiligen Depotbanken korrekt einzurichten, um den Steuerabzug auf Ausschüttungen oder Vorabpauschalen im Jahr 2026 zu optimieren. Die Wahl zwischen thesaurierend und ausschüttend bleibt somit nicht nur eine Frage der persönlichen Präferenz, sondern erfordert auch eine bewusste steuerliche Planung.