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Teilkasko-Versicherung

Schutz vor Naturgewalten, Diebstahl, Wildschaden, Glasbruch – ohne Eigenschaden.

Teilkasko-Versicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Kraftfahrzeuge, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, für die der Fahrer nicht selbst verantwortlich ist. Im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten reguliert, greift die Teilkasko bei Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Zudem sind Diebstahl, Raub, Glasbruch, Kurzschlussschäden an der Verkabelung sowie Zusammenstöße mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz versichert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Versicherungsart finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere in den Vorschriften zur Sachversicherung ab Paragraph 86 VVG, sowie in den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG). Im Jahr 2026 entscheiden sich die meisten Fahrzeughalter für eine Selbstbeteiligung von 150 Euro oder 300 Euro, um die jährliche Prämie effektiv zu senken. Die Prämienhöhe richtet sich maßgeblich nach der Typklasse des Fahrzeugs und der Regionalklasse des Zulassungsbezirks. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nimmt jährlich neue Einstufungen vor, die auf den Schadensstatistiken der Vorjahre basieren.

Im praktischen Alltag betrifft die Teilkasko-Versicherung nahezu jeden Autobesitzer, der sein Fahrzeug gegen unvorhersehbare äußere Einflüsse absichern möchte. Besonders relevant ist dieser Schutz für Fahrzeuge, die älter als vier bis fünf Jahre sind, da sich hier eine teurere Vollkaskoversicherung oft nicht mehr wirtschaftlich rechnet, ein kompletter Verzicht auf Kaskoschutz jedoch ein zu hohes finanzielles Risiko darstellt. Typische Schadensfälle sind Steinschläge in der Windschutzscheibe, die repariert oder komplett ausgetauscht werden müssen, sowie Marderbisse an Schläuchen und Kabeln, die im Frühjahr und Frühsommer gehäuft auftreten. Auch nach schweren Unwettern mit massiven Hagelschäden bewahrt die Teilkasko den Halter vor extrem hohen Reparaturkosten, die schnell in die Tausende Euro gehen können. Wer die genauen Kosten für sein Fahrzeug kalkulieren möchte, kann den Kfz-Versicherungs-Rechner auf rechn24 nutzen, um die individuellen Prämien unter Berücksichtigung der aktuellen Typklassen und der gewählten Selbstbeteiligung präzise zu ermitteln.

Mit Blick auf das Jahr 2027 sind weitere Anpassungen bei den Regionalklassen zu erwarten, da die Häufigkeit von extremen Wetterereignissen statistisch spürbar zunimmt. Ab Januar 2027 planen viele Versicherer, die Deckungskonzepte für Elementarschäden aufgrund der gestiegenen Schadenssummen neu zu strukturieren. Dies könnte zu einer leichten Erhöhung der Basisprämien in besonders sturmgefährdeten Regionen führen. Gleichzeitig wird die Abdeckung von Folgeschäden durch Marderbiss bei vielen Anbietern standardmäßig auf bis zu 10000 Euro angehoben, um den gestiegenen Reparaturkosten moderner Fahrzeugelektronik und Sensorik Rechnung zu tragen. Fahrzeughalter sollten daher ihre bestehenden Policen regelmäßig prüfen und bei Bedarf an die neuen Gegebenheiten anpassen, um im Schadensfall nicht unterversichert zu sein.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr Müller besitzt einen fünf Jahre alten VW Golf und hat für das Jahr 2026 eine Teilkasko-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro abgeschlossen. Die jährliche Prämie beträgt 240 Euro. Im Mai 2026 wird die Windschutzscheibe seines Fahrzeugs durch einen Steinschlag irreparabel beschädigt. Die Kosten für den Austausch der Scheibe in einer Fachwerkstatt belaufen sich auf insgesamt 850 Euro. Herr Müller meldet den Schaden seiner Versicherung. Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Somit zahlt die Versicherung 700 Euro direkt an die Werkstatt, während Herr Müller lediglich seinen Eigenanteil von 150 Euro selbst tragen muss.

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Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko auch bei Vandalismus oder Kratzern am Lack?+

Nein, mutwillige Beschädigungen durch Dritte, wie etwa zerkratzter Lack, abgetretene Außenspiegel oder zerstochene Reifen, fallen unter den Bereich Vandalismus. Diese Schäden werden ausschließlich von der Vollkasko-Versicherung abgedeckt. Die Teilkasko übernimmt lediglich Schäden durch Glasbruch, Diebstahl oder Naturgewalten. Wer sein Auto auf der Straße parkt und Angst vor Vandalismus hat, benötigt zwingend den umfassenderen Vollkaskoschutz.

Wird man nach einem Teilkaskoschaden in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft?+

In der Teilkasko-Versicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Das bedeutet, dass ein gemeldeter Schaden, wie beispielsweise ein Hagelschaden oder ein Glasbruch, nicht zu einer Rückstufung führt. Die Versicherungsprämie steigt im Folgejahr nicht aufgrund des Schadensfalls an. Lediglich allgemeine Anpassungen der Typ- oder Regionalklassen durch den Versicherer können die Beitragshöhe für das nächste Jahr verändern.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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