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GlossarSteuernAktualisiert:

Schenkungssteuer

Steuer auf Schenkungen unter Lebenden; gleiche Freibeträge wie Erbschaftssteuer, alle 10 Jahre nutzbar.

Schenkungssteuer ist eine Steuer, die in Deutschland auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden erhoben wird. Sie ist im Erbschaft(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG)steuer- und Schenkung(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG)steuergesetz (ErbStG) geregelt und zielt darauf ab, Vermögensübertragungen zu besteuern, die ohne Gegenleistung erfolgen. Die Schenkungssteuer ist eng mit der Erbschaftssteuer verwandt, da für beide Steuerarten dieselben Steuerklassen, Steuersätze und persönlichen Freibeträge gelten. Im Jahr 2026 betragen die Freibeträge beispielsweise 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro für Kinder und Stiefkinder sowie 200.000 Euro für Enkelkinder. Ein wesentlicher Vorteil der Schenkungssteuer gegenüber der Erbschaftssteuer ist die Möglichkeit, diese Freibeträge alle zehn Jahre erneut in voller Höhe auszuschöpfen. Dies ermöglicht eine strategische und steueroptimierte Vermögensübertragung über einen längeren Zeitraum. Werden die Freibeträge überschritten, greifen die im Gesetz festgelegten Steuersätze, die progressiv ausgestaltet sind.

In der Praxis betrifft die Schenkungssteuer vor allem Familien, die Immobilien, Geldvermögen oder Unternehmensanteile an die nächste Generation weitergeben möchten. Typische Situationen sind die Überschreibung des Elternhauses an die Kinder unter Vorbehalt des Nießbrauchs oder größere Geldgeschenke zur Finanzierung eines Eigenheims. Die Höhe der anfallenden Steuer hängt maßgeblich vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Schenkung ab. Personen der Steuerklasse I, wie Ehegatten und Kinder, profitieren von den niedrigsten Steuersätzen, die je nach Wert der Zuwendung zwischen 7 und 30 Prozent liegen. Für weiter entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen in der Steuerklasse III gelten deutlich höhere Sätze von 30 bis 50 Prozent. Um die genaue Steuerlast zu ermitteln und verschiedene Szenarien durchzuspielen, kann der Schenkungssteuerrechner auf rechn24.de genutzt werden, der die individuellen Freibeträge und Steuersätze präzise berücksichtigt.

Mit Blick auf die kommenden Jahre wird erwartet, dass die Diskussion um eine Anpassung der Freibeträge an die Inflation und die gestiegenen Immobilienpreise weitergeht. Geplant ab 2027 sind mögliche Reformen, die eine moderate Erhöhung der persönlichen Freibeträge vorsehen könnten, um der kalten Progression bei der Vermögensübertragung entgegenzuwirken. Bis dahin bleibt die frühzeitige Planung von Schenkungen ein zentrales Instrument der Nachlassregelung. Es ist wichtig zu beachten, dass Schenkungen dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Ausführung formlos anzuzeigen sind, da sonst empfindliche Verspätungszuschläge drohen. Die korrekte Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen nach dem Bewertungsgesetz (BewG) spielt dabei eine entscheidende Rolle für die Festsetzung der Steuer. Insbesondere bei Immobilien kann die Nutzung von Sachwert- oder Ertragswertverfahren zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, weshalb eine genaue Prüfung unerlässlich ist.

Praxis-Beispiel

Eltern schenken jedem Kind 400.000 € alle 10 Jahre steuerfrei = effektive Vermögensübertragung über 30 Jahre × 2 Eltern = 2,4 Mio. € pro Kind ohne Steuer.

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Häufige Fragen

Muss ich jede kleine Schenkung dem Finanzamt melden?+

Nein, übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstagen, Hochzeiten oder Weihnachten sind von der Meldepflicht und der Schenkungssteuer befreit, solange sie im Rahmen des Üblichen bleiben. Größere Vermögensübertragungen wie Immobilien, Autos oder hohe Geldbeträge müssen jedoch innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden, auch wenn sie unterhalb der Freibeträge liegen.

Wann beginnt die Zehnjahresfrist für die erneute Nutzung der Freibeträge?+

Die Zehnjahresfrist beginnt mit dem Tag der Ausführung der Schenkung. Bei Geldgeschenken ist dies der Tag der Überweisung, bei Immobilien der Tag der notariellen Beurkundung oder der Eintragung ins Grundbuch. Genau zehn Jahre nach diesem Stichtag steht der volle Freibetrag für eine erneute Schenkung von derselben Person wieder zur Verfügung.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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