Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Übergang von Vermögenswerten einer verstorbenen Person an ihre Erben erhoben wird. Die gesetzliche Grundlage bildet das Erbschaft(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG)steuer- und Schenkung(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG)steuergesetz (ErbStG). Im Jahr 2026 gelten weiterhin die bekannten persönlichen Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro. Für Kinder und Stiefkinder liegt dieser bei 400.000 Euro, während Enkelkinder bis zu 200.000 Euro steuerfrei erben können. Eltern und Großeltern haben im Erbfall einen Freibetrag von 100.000 Euro, Geschwister und nicht verwandte Personen lediglich 20.000 Euro. Der Steuersatz richtet sich nach der Steuerklasse des Erben und dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs, wobei die Sätze je nach Steuerklasse I, II oder III zwischen 7 Prozent und 50 Prozent liegen. Ein steuerpflichtiger Erwerb von bis zu 75.000 Euro wird in Steuerklasse I beispielsweise mit 7 Prozent besteuert, während in Steuerklasse III bereits 30 Prozent fällig werden.
In der Praxis betrifft die Erbschaftssteuer vor allem Personen, die Immobilien, Betriebsvermögen oder größere Geldsummen erben. Oftmals wird der Freibetrag durch den Wert einer Immobilie schnell überschritten, was zu einer erheblichen Steuerlast führen kann. Eine wichtige Ausnahme bildet das selbst genutzte Familienheim: Erbt der Ehepartner oder ein Kind die Immobilie und bewohnt diese im Anschluss für mindestens zehn Jahre selbst, bleibt sie unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei. Für Kinder gilt hierbei zusätzlich eine Wohnflächenbegrenzung von 200 Quadratmetern. Um die Steuerlast zu minimieren, nutzen viele Familien die Möglichkeit der vorzeitigen Schenkung, da die Freibeträge alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden können. Wer seine potenzielle Steuerlast im Voraus berechnen möchte, kann einen entsprechenden Rechner nutzen, ähnlich wie der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de bei der Einkommensplanung hilft. Auch die Bewertung von Immobilien für steuerliche Zwecke spielt eine zentrale Rolle, da das Finanzamt den Verkehrswert ansetzt.
Mit Blick auf die kommenden Jahre wird immer wieder über eine Anpassung der Freibeträge diskutiert, da die Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gestiegen sind und die Freibeträge seit 2009 unverändert blieben. Geplant ab 2027 ist eine mögliche Dynamisierung der Freibeträge, um der Inflation und den gestiegenen Vermögenswerten besser Rechnung zu tragen. Bislang müssen Erben jedoch mit den aktuellen Werten kalkulieren und gegebenenfalls frühzeitig Maßnahmen zur Vermögensübertragung ergreifen. Eine vorausschauende Planung ist unerlässlich, um finanzielle Engpässe im Erbfall zu vermeiden.