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GlossarRenteAktualisiert:

Rürup-Rente (Basisrente)

Steuerlich geförderte Altersvorsorge speziell für Selbstständige.

Rürup-Rente (Basisrente) ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) in Deutschland, die insbesondere für Selbstständige und Freiberufler konzipiert wurde, da diese oft nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Einkommensteuergesetz, insbesondere § 10 EStG, in dem die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben geregelt ist. Im Jahr 2026 können Steuerpflichtige bis zu 28.280 Euro als Ledige und 56.560 Euro als zusammenveranlagte Ehepaare zu 100 Prozent steuerlich geltend machen. Diese hohen Absetzbeträge machen die Basisrente zu einem äußerst attraktiven Instrument zur Senkung der aktuellen Steuerlast, während gleichzeitig Kapital für den Ruhestand aufgebaut wird. Die Förderung erfolgt ausschließlich über den Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung, was bedeutet, dass der Staat keine direkten Zulagen zahlt, sondern die Steuerlast des Sparers mindert.

In der Praxis richtet sich die Rürup-Rente vor allem an Personen mit einem hohen Einkommen und einer entsprechend hohen Steuerbelastung. Da die Beiträge flexibel gestaltet werden können, eignet sich das Modell hervorragend für Selbstständige, deren Einkünfte von Jahr zu Jahr schwanken. In wirtschaftlich starken Jahren können hohe Einmalzahlungen geleistet werden, um die Steuerlast signifikant zu reduzieren. Ein wichtiger Aspekt ist jedoch, dass das angesparte Kapital nicht vor dem vollendeten 62. Lebensjahr ausgezahlt werden darf und die Auszahlung ausschließlich als lebenslange monatliche Rente erfolgt. Eine einmalige Kapitalabfindung, wie sie bei anderen Vorsorgeformen möglich ist, schließt der Gesetzgeber hier strikt aus. Zudem sind die Rentenzahlungen im Alter in der Auszahlungsphase voll zu versteuern, was als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet wird. Der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de zeigt anschaulich, wie sich die Einzahlungen in die Basisrente auf das aktuelle Nettoeinkommen auswirken und welche Steuerersparnis im laufenden Jahr erzielt werden kann.

Mit Blick auf die Zukunft und geplante Anpassungen ab 2027 wird erwartet, dass der Höchstbetrag für die steuerliche Absetzbarkeit weiter an die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt bleibt und somit voraussichtlich auf über 29.000 Euro für Ledige steigen wird. Dies unterstreicht die langfristige Bedeutung der Rürup-Rente als zentralen Baustein der Altersvorsorge für Gutverdiener. Interessenten sollten jedoch stets prüfen, ob die mangelnde Flexibilität in der Auszahlungsphase zu ihrer individuellen Lebensplanung passt. Da die Verträge in ihrer Grundform weder vererbbar, beleihbar noch veräußerbar sind, empfiehlt sich oft die Kombination mit einem Hinterbliebenenschutz, um im Todesfall die Familie abzusichern. Ein weiterer Vorteil ist der Pfändungsschutz in der Ansparphase, der besonders für Unternehmer wichtig ist. Insgesamt bietet die Basisrente eine solide und insolvenzgeschützte Möglichkeit, den Lebensstandard im Alter zu sichern und gleichzeitig von erheblichen Steuervorteilen in der Ansparphase zu profitieren.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Eine 45-jährige selbstständige Grafikdesignerin zahlt im Jahr 2026 monatlich 800 Euro in ihre Rürup-Rente ein. Zusätzlich leistet sie am Jahresende eine Einmalzahlung von 5.000 Euro, da ihr Geschäftsjahr besonders erfolgreich war. Insgesamt investiert sie somit 14.600 Euro in ihre Altersvorsorge. Da sie ledig ist, liegt dieser Betrag weit unter dem Höchstbetrag von 28.280 Euro. Sie kann die gesamten 14.600 Euro zu 100 Prozent als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung ansetzen. Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 42 Prozent erhält sie durch diese Einzahlungen eine Steuerersparnis von rund 6.132 Euro für das Steuerjahr 2026.

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Häufige Fragen

Kann ich mir die Rürup-Rente auf einmal auszahlen lassen?+

Nein, eine einmalige Kapitalauszahlung ist bei der Rürup-Rente gesetzlich ausgeschlossen. Das angesparte Kapital darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr und ausschließlich in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgezahlt werden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass das Geld tatsächlich der langfristigen Altersvorsorge dient und nicht vorzeitig für andere Zwecke verbraucht wird.

Was passiert mit meiner Rürup-Rente, wenn ich vor Rentenbeginn versterbe?+

In der Basisvariante verfällt das angesparte Kapital beim Tod des Versicherten und fließt in das Kollektiv der Versichertengemeinschaft. Um dies zu verhindern, kann ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz vereinbart werden. Dadurch erhalten der Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder eine Hinterbliebenenrente. Andere Personen können jedoch nicht als Begünstigte eingesetzt werden.

Quelle: Bundesfinanzministerium

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