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GlossarSteuernAktualisiert:

Realsplitting (Unterhalt)

Unterhalt an Ex-Ehepartner als Sonderausgabe absetzen; Empfänger versteuert ihn als Einkommen.

Realsplitting (Unterhalt) ist ein steuerliches Verfahren, bei dem Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes. Der zahlende Ex-Partner mindert durch diesen Abzug sein zu versteuerndes Einkommen, während der empfangende Partner die Zahlungen im Gegenzug als sonstige Einkünfte versteuern muss. Dieses Prinzip wird als Korrespondenzprinzip bezeichnet. Für das Steuerjahr 2026 liegt der Höchstbetrag, der im Rahmen des Realsplittings steuerlich geltend gemacht werden kann, bei 13.805 Euro pro Kalenderjahr. Zusätzlich zu diesem Basis-Höchstbetrag können die vom Unterhaltszahler übernommenen Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers abgesetzt werden, was das abzugsfähige Volumen in der Praxis oft deutlich erhöht.

In der Praxis betrifft das Realsplitting vor allem Paare nach einer Trennung oder Scheidung, bei denen ein Partner dem anderen nachehelichen Unterhalt oder Trennungsunterhalt zahlt. Damit das Finanzamt das Realsplitting anerkennt, ist die Zustimmung des Unterhaltsempfängers zwingend erforderlich. Diese Zustimmung wird üblicherweise über die sogenannte Anlage U gegenüber dem Finanzamt erklärt. Da der Empfänger die Unterhaltszahlungen mit seinem eigenen, oft niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuern muss, entsteht in der Regel ein steuerlicher Gesamtvorteil für beide Parteien. Der Unterhaltszahler ist jedoch zivilrechtlich verpflichtet, dem Empfänger die steuerlichen Nachteile zu erstatten, die durch die Versteuerung der Unterhaltszahlungen entstehen. Diese Nachteilsausgleichszahlungen können im Folgejahr ebenfalls im Rahmen des Höchstbetrags abgesetzt werden. Wer genau wissen möchte, wie sich der Sonderausgabenabzug auf das eigene Nettogehalt auswirkt, kann dies leicht überprüfen. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt sehr präzise, welche steuerliche Entlastung sich durch die Eintragung eines entsprechenden Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte für das laufende Jahr ergibt.

Mit Blick auf die kommenden Jahre gibt es Diskussionen über eine Anpassung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Geplant ab 2027 ist eine stärkere Digitalisierung des Zustimmungsverfahrens, sodass die papiergebundene Anlage U zunehmend durch einen elektronischen Datenaustausch zwischen den Finanzämtern der beiden Ex-Partner ersetzt werden soll. Zudem wird auf politischer Ebene regelmäßig eine Dynamisierung des Höchstbetrags von 13.805 Euro gefordert, um diesen an die allgemeine Einkommensentwicklung und Inflation anzupassen. Bis eine solche Gesetzesänderung in Kraft tritt, bleibt es jedoch bei den aktuellen Grenzwerten für das Jahr 2026. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Zahlungen tatsächlich geflossen sind und nachgewiesen werden können, da reine Sachleistungen oder fiktive Wohnvorteile nicht unter das Realsplitting fallen.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr Müller zahlt im Jahr 2026 monatlich 1.000 Euro Trennungsunterhalt an seine Ex-Frau, insgesamt also 12.000 Euro im Jahr. Zusätzlich übernimmt er ihre Basis-Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 3.000 Euro. Er macht die gesamten 15.000 Euro über das Realsplitting als Sonderausgaben geltend, da der Betrag unter dem erweiterten Höchstbetrag von 13.805 Euro plus 3.000 Euro liegt. Seine Ex-Frau hat der Anlage U zugestimmt und versteuert die 12.000 Euro als sonstige Einkünfte. Durch den hohen Steuersatz von Herrn Müller spart er 6.000 Euro Steuern, während seine Ex-Frau nur 2.000 Euro Steuern nachzahlen muss. Den Nachteil von 2.000 Euro gleicht Herr Müller ihr aus.

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Häufige Fragen

Was passiert, wenn mein Ex-Partner der Anlage U nicht zustimmt?+

Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Unterhaltsempfängers ist ein Realsplitting steuerlich nicht möglich. Verweigert der Ex-Partner die Unterschrift auf der Anlage U, können Sie die Unterhaltszahlungen alternativ als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Hierbei gilt jedoch ein strengerer Höchstbetrag, und eigene Einkünfte des Empfängers werden ab einer bestimmten Freigrenze voll auf den abzugsfähigen Betrag angerechnet.

Kann ich auch Kindesunterhalt über das Realsplitting absetzen?+

Nein, das Realsplitting gilt ausschließlich für Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten. Zahlungen für den Kindesunterhalt können nicht als Sonderausgaben nach diesem Prinzip geltend gemacht werden. Für Kinder erhalten Eltern stattdessen das Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag, welche die finanzielle Belastung durch den Nachwuchs steuerlich abgelten sollen.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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