Realsplitting (Unterhalt) ist ein steuerliches Verfahren, bei dem Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in Paragraph 10 Absatz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes. Der zahlende Ex-Partner mindert durch diesen Abzug sein zu versteuerndes Einkommen, während der empfangende Partner die Zahlungen im Gegenzug als sonstige Einkünfte versteuern muss. Dieses Prinzip wird als Korrespondenzprinzip bezeichnet. Für das Steuerjahr 2026 liegt der Höchstbetrag, der im Rahmen des Realsplittings steuerlich geltend gemacht werden kann, bei 13.805 Euro pro Kalenderjahr. Zusätzlich zu diesem Basis-Höchstbetrag können die vom Unterhaltszahler übernommenen Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers abgesetzt werden, was das abzugsfähige Volumen in der Praxis oft deutlich erhöht.
In der Praxis betrifft das Realsplitting vor allem Paare nach einer Trennung oder Scheidung, bei denen ein Partner dem anderen nachehelichen Unterhalt oder Trennungsunterhalt zahlt. Damit das Finanzamt das Realsplitting anerkennt, ist die Zustimmung des Unterhaltsempfängers zwingend erforderlich. Diese Zustimmung wird üblicherweise über die sogenannte Anlage U gegenüber dem Finanzamt erklärt. Da der Empfänger die Unterhaltszahlungen mit seinem eigenen, oft niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuern muss, entsteht in der Regel ein steuerlicher Gesamtvorteil für beide Parteien. Der Unterhaltszahler ist jedoch zivilrechtlich verpflichtet, dem Empfänger die steuerlichen Nachteile zu erstatten, die durch die Versteuerung der Unterhaltszahlungen entstehen. Diese Nachteilsausgleichszahlungen können im Folgejahr ebenfalls im Rahmen des Höchstbetrags abgesetzt werden. Wer genau wissen möchte, wie sich der Sonderausgabenabzug auf das eigene Nettogehalt auswirkt, kann dies leicht überprüfen. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt sehr präzise, welche steuerliche Entlastung sich durch die Eintragung eines entsprechenden Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte für das laufende Jahr ergibt.
Mit Blick auf die kommenden Jahre gibt es Diskussionen über eine Anpassung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Geplant ab 2027 ist eine stärkere Digitalisierung des Zustimmungsverfahrens, sodass die papiergebundene Anlage U zunehmend durch einen elektronischen Datenaustausch zwischen den Finanzämtern der beiden Ex-Partner ersetzt werden soll. Zudem wird auf politischer Ebene regelmäßig eine Dynamisierung des Höchstbetrags von 13.805 Euro gefordert, um diesen an die allgemeine Einkommensentwicklung und Inflation anzupassen. Bis eine solche Gesetzesänderung in Kraft tritt, bleibt es jedoch bei den aktuellen Grenzwerten für das Jahr 2026. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Zahlungen tatsächlich geflossen sind und nachgewiesen werden können, da reine Sachleistungen oder fiktive Wohnvorteile nicht unter das Realsplitting fallen.