Unterhaltsleistungen (Steuer) sind finanzielle Zuwendungen an bedürftige Angehörige, die unter bestimmten strengen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Die maßgebliche gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 33a Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Im Veranlagungszeitraum 2026 liegt der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für den Unterhalt an eine konkret unterstützte Person bei exakt 11.604 Euro. Dieser Betrag entspricht dem steuerlichen Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres und wird regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung sowie das Existenzminimum angepasst. Zusätzlich zu diesem festgelegten Höchstbetrag können auch die tatsächlich übernommenen Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung der unterstützten Person in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass das gesamte Abzugsvolumen deutlich über dem reinen Unterhaltshöchstbetrag liegt und somit eine spürbare steuerliche Entlastung bewirkt.
In der täglichen Praxis sind von dieser steuerlichen Regelung vor allem Steuerpflichtige betroffen, die ihre volljährigen, studierenden Kinder ohne eigenen Anspruch auf Kindergeld, ihre pflegebedürftigen Eltern in Pflegeheimen oder den dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten finanziell unterstützen müssen. Eine wesentliche und zwingende Voraussetzung für den erfolgreichen Steuerabzug ist, dass die unterstützte Person gegenüber dem Steuerpflichtigen nach bürgerlichem Recht gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Zudem darf die empfangende Person über kein oder nur ein sehr geringes eigenes Vermögen verfügen. Die offizielle Freigrenze für das unschädliche eigene Vermögen der unterstützten Person liegt im Jahr 2026 bei 15.500 Euro. Darüber hinaus werden eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person, sofern sie den anrechnungsfreien Betrag von 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen, direkt auf den abziehbaren Höchstbetrag angerechnet und mindern diesen Euro für Euro. Wer genau wissen möchte, wie sich solche Abzüge auswirken, kann dies prüfen: Der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de zeigt sehr anschaulich, wie sich die Geltendmachung solcher außergewöhnlichen Belastungen auf die individuelle Steuerlast und das verfügbare monatliche Nettoeinkommen auswirkt.
Mit Blick auf die kommenden Jahre ist eine weitere kontinuierliche Dynamisierung der relevanten Freibeträge vorgesehen. Geplant ab 2027 ist eine erneute spürbare Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags in direkter Anlehnung an den dann neu geltenden Grundfreibetrag, um der anhaltenden Inflation und den allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten angemessen Rechnung zu tragen. Steuerpflichtige sollten daher stets die aktuellen gesetzlichen Grenzwerte im Blick behalten und sämtliche Zahlungsnachweise, Kontoauszüge sowie Belege über die übernommenen Versicherungsbeiträge äußerst sorgfältig aufbewahren. Das Finanzamt fordert in der Regel detaillierte Nachweise über die tatsächliche Bedürftigkeit der unterstützten Person sowie über den kontinuierlichen Geldfluss. Nur durch eine lückenlose und transparente Dokumentation der geleisteten Unterhaltszahlungen über das gesamte Kalenderjahr hinweg lässt sich der maximale steuerliche Vorteil im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung rechtssicher und ohne langwierige Rückfragen der Finanzbehörden sichern.