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GlossarKrankenversicherungAktualisiert:

Krankentagegeld

Tagessatz, der den Verdienstausfall bei längerer Krankheit ausgleicht.

Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung oder ein fester Bestandteil der privaten Krankenversicherung (PKV(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG)), die den Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit ausgleicht. Im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld, das im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt ist und von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird, basiert das Krankentagegeld(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) auf einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag. Es richtet sich vor allem an Selbstständige, Freiberufler und privat versicherte Arbeitnehmer, die nach dem Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (in der Regel nach sechs Wochen gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz) ihren Lebensstandard sichern müssen. Die Höhe des Krankentagegeldes wird bei Vertragsabschluss individuell vereinbart, darf jedoch zusammen mit anderen Krankentage- und Krankengeldern das aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Dieses Prinzip nennt man Bereicherungsverbot. Für das Jahr 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung bei voraussichtlich 68.400 Euro jährlich (5.700 Euro monatlich), bis zu der das gesetzliche Krankengeld maximal berechnet wird. Wer darüber hinaus verdient, hat eine erhebliche Versorgungslücke, die durch ein privates Krankentagegeld geschlossen werden kann.

In der Praxis betrifft das Krankentagegeld vor allem Personen, die auf ein kontinuierliches Einkommen angewiesen sind, um laufende Fixkosten wie Miete, Kredite oder den Lebensunterhalt zu decken. Für Selbstständige ist es besonders wichtig, da sie im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben und ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ohne Einkommen dastehen können. Sie können den Beginn der Zahlung flexibel vereinbaren, beispielsweise ab dem 4., 8. oder 22. Tag der Krankheit. Je früher die Zahlung beginnt, desto höher ist in der Regel der Versicherungsbeitrag. Arbeitnehmer wählen meist einen Leistungsbeginn ab dem 43. Tag, da bis dahin der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt. Ein typischer Fall ist ein privat versicherter Angestellter, der nach einem schweren Unfall mehrere Monate ausfällt. Ohne Krankentagegeld würde sein Einkommen nach sechs Wochen komplett wegbrechen. Der Brutto-Netto-Rechner zeigt deutlich, wie hoch das individuelle Nettoeinkommen ist und hilft dabei, die benötigte Höhe des Krankentagegeldes exakt zu berechnen, um eine Über- oder Unterversicherung zu vermeiden.

Mit Blick auf die Entwicklungen im Gesundheitswesen und geplante Reformen ab 2027 wird erwartet, dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und damit auch für Krankentagegeldtarife aufgrund steigender Leistungsausgaben weiter angepasst werden. Zudem wird diskutiert, die Flexibilität bei der Anpassung des Tagessatzes an Einkommenssteigerungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verbessern. Es ist daher ratsam, die vereinbarte Höhe regelmäßig zu überprüfen und an das aktuelle Nettoeinkommen anzupassen. Die steuerliche Behandlung bleibt voraussichtlich unverändert: Das Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung ist steuerfrei und unterliegt im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz (EStG).

Praxis-Beispiel

Beispiel: Eine selbstständige Grafikdesignerin hat ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 3.000 Euro im Monat, was etwa 100 Euro pro Tag entspricht. Sie schließt im Jahr 2026 eine Krankentagegeldversicherung mit einem Tagessatz von 100 Euro ab, die ab dem 22. Krankheitstag leistet. Nach einem schweren Bandscheibenvorfall ist sie für insgesamt 60 Tage arbeitsunfähig. Für die ersten 21 Tage erhält sie kein Einkommen. Ab dem 22. Tag zahlt die Versicherung für die verbleibenden 39 Tage den vereinbarten Satz. Sie erhält somit insgesamt 3.900 Euro steuerfrei ausgezahlt, womit sie ihre laufenden betrieblichen und privaten Kosten während der Ausfallzeit decken kann.

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Häufige Fragen

Muss ich das Krankentagegeld in der Steuererklärung angeben?+

Nein, das Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung ist komplett steuerfrei. Im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld unterliegt es auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht nicht den Steuersatz für Ihre übrigen Einkünfte und muss daher nicht in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden.

Kann mir die Versicherung das Krankentagegeld kündigen, wenn ich oft krank bin?+

In der Regel verzichten die meisten privaten Krankenversicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht in der Krankentagegeldversicherung. Das bedeutet, sie können den Vertrag nicht einfach beenden, nur weil Sie häufig Leistungen in Anspruch nehmen. Eine Kündigung ist meist nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder bei Rentenbeginn vorgesehen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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