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GlossarEnergieAktualisiert:

BAFA-Heizungsförderung 2026

30 % Grundförderung + 30 % Einkommensbonus (<40k €) + 20 % Klima-Bonus + 5 % Effizienzbonus = max. 70 % bei Wärmepumpen.

BAFA-Heizungsförderung 2026 ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung zur Umsetzung der Wärmewende im Gebäudesektor, verankert in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese Förderung unterstützt Eigentümer finanziell beim Austausch alter, fossiler Heizungsanlagen gegen klimafreundliche Alternativen, insbesondere Wärmepumpen. Im Jahr 2026 setzt sich die maximale Förderquote von 70 Prozent aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Die Basis bildet eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Hinzu kommt ein Einkommensbonus von weiteren 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro. Wer seine alte Gas- oder Ölheizung frühzeitig austauscht, profitiert zudem von einem Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent, der im Jahr 2026 noch in dieser Höhe gewährt wird. Ein zusätzlicher Effizienzbonus von 5 Prozent ist möglich, wenn natürliche Kältemittel oder besonders effiziente Wärmequellen wie Erd- oder Grundwasser genutzt werden. Die förderfähigen Kosten sind bei einem Einfamilienhaus auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt, sodass der maximale Zuschuss 21.000 Euro beträgt.

Im praktischen Alltag betrifft diese Regelung vor allem private Hausbesitzer, die eine Modernisierung ihrer Heiztechnik planen. Typische Situationen entstehen, wenn eine alte Ölheizung defekt ist oder die gesetzlichen Austauschpflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) greifen. Die Beantragung erfolgt über das Portal der KfW, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weiterhin für bestimmte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zuständig bleibt. Für viele Familien ist der Einkommensbonus entscheidend, da er die Investitionshürde massiv senkt. Der Heizungs-Rechner auf rechn24.de hilft dabei, die individuelle Förderhöhe vorab präzise zu kalkulieren und die Wirtschaftlichkeit der neuen Anlage über die Jahre abzuschätzen. Wichtig ist, dass der Förderantrag zwingend vor Vorhabensbeginn, also vor Abschluss des verbindlichen Lieferungs- oder Leistungsvertrags mit dem Fachunternehmen, gestellt werden muss. Eine nachträgliche Beantragung ist gesetzlich ausgeschlossen und führt zum Verlust der gesamten Fördersumme. Zudem muss die Maßnahme durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten oder einen qualifizierten Fachhandwerker begleitet werden, um die technischen Mindestanforderungen nachzuweisen.

Mit Blick auf die kommenden Jahre ist eine schrittweise Abschmelzung der Boni vorgesehen. Ab Januar 2027 sinkt der Klima-Geschwindigkeitsbonus voraussichtlich um 3 Prozentpunkte auf 17 Prozent. Dies soll einen starken Anreiz schaffen, den Heizungstausch nicht weiter aufzuschieben, sondern zeitnah umzusetzen. Zudem wird erwartet, dass die Anforderungen an die Jahresarbeitszahl von Wärmepumpen ab 2027 weiter verschärft werden, um die Effizienz der geförderten Anlagen im realen Betrieb sicherzustellen. Hausbesitzer sollten daher sorgfältig prüfen, ob eine Umsetzung der Maßnahme noch im Jahr 2026 sinnvoll ist, um die maximalen Fördersätze vollständig auszuschöpfen und sich vor steigenden CO2-Preisen bei fossilen Brennstoffen zu schützen.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Familie Müller plant 2026 den Einbau einer Erdwärmepumpe für 30.000 Euro als Ersatz für ihre alte Gasheizung. Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt bei 38.000 Euro. Sie erhalten 30 Prozent Grundförderung, 30 Prozent Einkommensbonus, 20 Prozent Klima-Geschwindigkeitsbonus und 5 Prozent Effizienzbonus. Da die maximale Förderquote auf 70 Prozent gedeckelt ist, erhalten sie genau diesen Prozentsatz. Bezogen auf die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 Euro ergibt das einen staatlichen Zuschuss von 21.000 Euro. Die Familie muss somit nur noch 9.000 Euro aus eigenen Mitteln finanzieren.

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Häufige Fragen

Kann ich die Förderung auch nachträglich beantragen, wenn die Heizung schon eingebaut ist?+

Nein, eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Der Antrag muss zwingend vor Abschluss des Lieferungs- oder Leistungsvertrags mit dem Handwerker gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald ein verbindlicher Auftrag erteilt wurde. Wer diese Reihenfolge nicht einhält, verliert den Anspruch auf die gesamten Fördermittel für das Projekt.

Wie wird das zu versteuernde Einkommen für den Einkommensbonus nachgewiesen?+

Der Nachweis für den Einkommensbonus erfolgt über die Einkommensteuerbescheide des Finanzamts. Maßgeblich ist das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Für einen Antrag im Jahr 2026 werden also in der Regel die Steuerbescheide aus den Jahren 2023 und 2024 herangezogen.

Verwandte Begriffe

Quelle: BAFA Förderung

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