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GlossarSozialleistungenAktualisiert:

Mehrbedarf (Bürgergeld)

Zusätzlicher Regelbedarf bei Schwangerschaft, Alleinerziehenden, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung.

Mehrbedarf (Bürgergeld) ist ein finanzieller Zuschlag zum regulären Bürgergeld(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG)-Regelsatz, der gewährt wird, wenn Leistungsbeziehende aufgrund besonderer Lebensumstände höhere Ausgaben haben, die nicht durch den normalen Regelbedarf gedeckt sind. Die gesetzliche Grundlage für diese zusätzlichen Leistungen findet sich im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, genauer in § 21 SGB II. Im Jahr 2026 betragen die Mehrbedarfe einen prozentualen Anteil des maßgeblichen Regelbedarfs, der für alleinstehende Erwachsene bei 563 Euro liegt. Zu den typischen Konstellationen, die einen Mehrbedarf auslösen, gehören Schwangerschaft(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG), Alleinerziehung, eine dezentrale Warmwassererzeugung, medizinisch notwendige kostenaufwändige Ernährung sowie bestimmte Behinderungen. Werdende Mütter erhalten beispielsweise ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Zuschlag von 17 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs, was bei Alleinstehenden im Jahr 2026 exakt 95,71 Euro pro Monat entspricht.

In der Praxis betrifft der Mehrbedarf vor allem Personen, die sich in vulnerablen Lebensphasen befinden oder dauerhaft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind. Alleinerziehende erhalten je nach Alter und Anzahl der Kinder einen gestaffelten Zuschlag, der zwischen 12 und 60 Prozent des Regelbedarfs variiert. Dies soll die besonderen finanziellen und organisatorischen Belastungen abfedern, die mit der alleinigen Erziehung von Kindern einhergehen. Auch Menschen, die ihr Warmwasser dezentral über einen Durchlauferhitzer oder Boiler erzeugen, haben Anspruch auf einen pauschalen Mehrbedarf, da diese Stromkosten nicht in den regulären Kosten der Unterkunft enthalten sind. Für Alleinstehende beträgt dieser Zuschlag 2,3 Prozent des Regelbedarfs, also 12,95 Euro monatlich. Wer prüfen möchte, wie sich verschiedene Einkommensarten und Zuschläge auf das verfügbare Einkommen auswirken, kann den Bürgergeld-Rechner auf rechn24 nutzen, um eine erste Orientierung zu erhalten.

Zusätzlich gibt es den Mehrbedarf für Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Dieser beträgt 35 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs und stellt somit einen der höchsten prozentualen Zuschläge dar. Wichtig ist, dass Leistungsberechtigte die jeweiligen Voraussetzungen dem Jobcenter unaufgefordert nachweisen müssen, da die Auszahlung in der Regel nicht automatisch erfolgt. Mit Blick auf die kommenden Jahre sind weitere Anpassungen in der Diskussion. Geplant ab 2027 ist eine stärkere Pauschalierung bei der kostenaufwändigen Ernährung, um den bürokratischen Aufwand bei der Beantragung zu reduzieren. Bislang muss für Krankheiten wie Zöliakie oder Niereninsuffizienz ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das den genauen Bedarf beziffert. Die Summe aller gewährten Mehrbedarfe darf jedoch grundsätzlich nicht den maßgeblichen Regelbedarf der jeweiligen Person übersteigen. Ausgenommen von dieser Deckelung sind lediglich unabweisbare, laufende besondere Mehrbedarfe in Härtefällen nach § 21 Absatz 6 SGB II, wie etwa Kosten für Hygieneartikel bei bestimmten chronischen Erkrankungen.

Praxis-Beispiel

Alleinerziehende mit 2 Kindern unter 7: 36 % Mehrbedarf = ca. 200 €/Monat zusätzlich.

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Häufige Fragen

Muss ich den Mehrbedarf beim Jobcenter separat beantragen?+

Einige Mehrbedarfe, wie der für Alleinerziehende oder ab der 13. Schwangerschaftswoche, werden oft automatisch berücksichtigt, wenn dem Jobcenter die Lebensumstände bekannt sind. Andere Zuschläge, insbesondere für kostenaufwändige Ernährung oder dezentrale Warmwassererzeugung, müssen Sie jedoch aktiv unter Vorlage entsprechender Nachweise wie ärztlicher Atteste oder Mietverträge beantragen.

Können mehrere Mehrbedarfe gleichzeitig bezogen werden?+

Ja, es ist möglich, verschiedene Mehrbedarfe nebeneinander zu erhalten, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise kann eine alleinerziehende Mutter, die schwanger ist, beide Zuschläge bekommen. Die Gesamtsumme der regulären Mehrbedarfe ist jedoch gesetzlich auf 100 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs gedeckelt.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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