Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird vom Arbeitgeber monatlich direkt vom Bruttogehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Ihre genaue Höhe hängt von Lohnsteuerklasse, Kinderfreibetrag, Kirchensteuerpflicht und Bruttoeinkommen ab.
Mit der Einkommensteuererklärung wird im Folgejahr abgerechnet – häufig kommt es zu einer Steuererstattung (Ø 1.095 € pro Erklärung).