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GlossarRenteAktualisiert:

Direktversicherung (bAV)

Beliebteste Form der bAV; Gehaltsumwandlung bis 8 % BBG steuer- und sozialversicherungsfrei.

Direktversicherung (bAV) ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung und in Deutschland die am häufigsten genutzte Form. Bei diesem Modell schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Die Beiträge werden meist im Rahmen der Entgeltumwandlung direkt vom Bruttogehalt abgezogen und in den Vertrag eingezahlt. Die rechtliche Grundlage bildet das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sowie steuerlich § 3 Nr. 63 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Im Jahr 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) bei voraussichtlich 90.600 Euro jährlich beziehungsweise 7.550 Euro monatlich. Bis zu 8 Prozent dieser Grenze, also 604 Euro im Monat, können steuerfrei in die Direktversicherung fließen. Sozialversicherungsfrei bleiben Beiträge bis zu 4 Prozent der BBG, was im Jahr 2026 einem Betrag von 302 Euro monatlich entspricht.

Im praktischen Alltag betrifft die Direktversicherung Millionen von Arbeitnehmern, die für das Alter vorsorgen möchten, ohne ihr aktuelles Nettoeinkommen zu stark zu belasten. Da die Beiträge aus dem Bruttogehalt stammen, sinkt das zu versteuernde Einkommen. Gleichzeitig sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in Form eines Zuschusses von pauschal 15 Prozent an den Arbeitnehmer weiterzugeben, sofern es sich um eine Entgeltumwandlung handelt. Dies macht die Direktversicherung besonders attraktiv für Angestellte mit mittlerem bis hohem Einkommen. Typische Situationen sind der Berufseinstieg oder Gehaltserhöhungen, bei denen ein Teil des neuen Gehalts direkt in die Altersvorsorge(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) fließen soll. Wer genau wissen möchte, wie sich die Entgeltumwandlung auf das monatliche Auszahlungsniveau auswirkt, kann dies mit dem Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de präzise simulieren.

Mit Blick auf die Zukunft gibt es fortlaufende Diskussionen über die Anpassung der Fördergrenzen. Geplant ab 2027 ist eine weitere Dynamisierung der Beitragsbemessungsgrenzen, was die absoluten Freibeträge für die Direktversicherung erneut anheben wird. Zudem wird politisch debattiert, den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei Neuverträgen perspektivisch auf 20 Prozent zu erhöhen, um die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver zu gestalten. Bei der Auszahlung im Rentenalter müssen die Leistungen aus der Direktversicherung voll versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung) und es fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an, wobei hier ein Freibetrag gilt, der die Belastung für Betriebsrentner dämpft. Diese nachgelagerte Besteuerung ist oft vorteilhaft, da der persönliche Steuersatz im Rentenalter in der Regel deutlich niedriger ausfällt als während der aktiven Erwerbsphase. Dennoch sollten Arbeitnehmer bei der Planung ihrer Altersvorsorge berücksichtigen, dass die Bruttorente aus der Direktversicherung nicht der Nettorente entspricht. Eine sorgfältige Berechnung der zu erwartenden Abzüge ist daher unerlässlich, um Versorgungslücken im Alter realistisch einschätzen und rechtzeitig schließen zu können.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Anna verdient im Jahr 2026 ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 Euro. Sie entscheidet sich für eine Direktversicherung im Rahmen der Entgeltumwandlung und zahlt monatlich 200 Euro ein. Da dieser Betrag unter der Grenze von 302 Euro (4 Prozent der BBG) liegt, ist er komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Ihr Arbeitgeber gibt den gesetzlichen Zuschuss von 15 Prozent, also 30 Euro, obendrauf. Insgesamt fließen somit 230 Euro in Annas Altersvorsorge. Ihr Bruttogehalt für die Steuer- und Sozialabgabenberechnung sinkt auf 3.800 Euro, wodurch sie netto nur auf etwa 100 Euro verzichtet, aber 230 Euro für die Rente spart.

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Häufige Fragen

Muss ich bei der Auszahlung der Direktversicherung Steuern zahlen?+

Ja, die Auszahlungen aus einer Direktversicherung unterliegen im Rentenalter der nachgelagerten Besteuerung. Da die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei waren, müssen Sie die spätere Rente oder Kapitalauszahlung mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Zudem fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an, sofern die monatliche Betriebsrente den geltenden Freibetrag übersteigt.

Was passiert mit meiner Direktversicherung, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?+

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, das angesparte Kapital zu einem neuen Arbeitgeber mitzunehmen (Portabilität). Der neue Arbeitgeber kann den bestehenden Vertrag übernehmen oder das Kapital in seine eigene Versorgungseinrichtung übertragen. Alternativ können Sie den Vertrag oft auch privat mit eigenen Beiträgen fortführen oder beitragsfrei stellen lassen.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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