Direktversicherung (bAV) ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung und in Deutschland die am häufigsten genutzte Form. Bei diesem Modell schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Die Beiträge werden meist im Rahmen der Entgeltumwandlung direkt vom Bruttogehalt abgezogen und in den Vertrag eingezahlt. Die rechtliche Grundlage bildet das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sowie steuerlich § 3 Nr. 63 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Im Jahr 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) bei voraussichtlich 90.600 Euro jährlich beziehungsweise 7.550 Euro monatlich. Bis zu 8 Prozent dieser Grenze, also 604 Euro im Monat, können steuerfrei in die Direktversicherung fließen. Sozialversicherungsfrei bleiben Beiträge bis zu 4 Prozent der BBG, was im Jahr 2026 einem Betrag von 302 Euro monatlich entspricht.
Im praktischen Alltag betrifft die Direktversicherung Millionen von Arbeitnehmern, die für das Alter vorsorgen möchten, ohne ihr aktuelles Nettoeinkommen zu stark zu belasten. Da die Beiträge aus dem Bruttogehalt stammen, sinkt das zu versteuernde Einkommen. Gleichzeitig sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in Form eines Zuschusses von pauschal 15 Prozent an den Arbeitnehmer weiterzugeben, sofern es sich um eine Entgeltumwandlung handelt. Dies macht die Direktversicherung besonders attraktiv für Angestellte mit mittlerem bis hohem Einkommen. Typische Situationen sind der Berufseinstieg oder Gehaltserhöhungen, bei denen ein Teil des neuen Gehalts direkt in die Altersvorsorge(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) fließen soll. Wer genau wissen möchte, wie sich die Entgeltumwandlung auf das monatliche Auszahlungsniveau auswirkt, kann dies mit dem Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de präzise simulieren.
Mit Blick auf die Zukunft gibt es fortlaufende Diskussionen über die Anpassung der Fördergrenzen. Geplant ab 2027 ist eine weitere Dynamisierung der Beitragsbemessungsgrenzen, was die absoluten Freibeträge für die Direktversicherung erneut anheben wird. Zudem wird politisch debattiert, den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei Neuverträgen perspektivisch auf 20 Prozent zu erhöhen, um die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver zu gestalten. Bei der Auszahlung im Rentenalter müssen die Leistungen aus der Direktversicherung voll versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung) und es fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an, wobei hier ein Freibetrag gilt, der die Belastung für Betriebsrentner dämpft. Diese nachgelagerte Besteuerung ist oft vorteilhaft, da der persönliche Steuersatz im Rentenalter in der Regel deutlich niedriger ausfällt als während der aktiven Erwerbsphase. Dennoch sollten Arbeitnehmer bei der Planung ihrer Altersvorsorge berücksichtigen, dass die Bruttorente aus der Direktversicherung nicht der Nettorente entspricht. Eine sorgfältige Berechnung der zu erwartenden Abzüge ist daher unerlässlich, um Versorgungslücken im Alter realistisch einschätzen und rechtzeitig schließen zu können.