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GlossarRenteAktualisiert:

Betriebsrente

Auch bekannt als: bAV, Direktversicherung

Vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge mit steuerlicher Förderung.

Betriebsrente ist eine Form der Altersvorsorge(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG), die vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer organisiert wird und eine wichtige Säule neben der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt. Die rechtliche Grundlage bildet das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), während die steuerliche Förderung im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt ist. Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehalts direkt in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) fließt. Im Jahr 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) bei 7.550 Euro monatlich. Bis zu 8 Prozent dieser Grenze, also 604 Euro im Monat, können steuerfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden. Sozialabgabenfrei bleiben davon 4 Prozent, was im Jahr 2026 einem Betrag von 302 Euro monatlich entspricht. Diese staatliche Förderung macht die betriebliche Altersvorsorge besonders attraktiv, da die Beiträge direkt aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen stammen und somit der Nettoaufwand für den Arbeitnehmer deutlich geringer ausfällt als der tatsächliche Sparbeitrag.

Im praktischen Alltag betrifft die Betriebsrente nahezu alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland. Wenn ein Arbeitnehmer sich für die Entgeltumwandlung entscheidet, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrags zu leisten, sofern er dadurch eigene Sozialversicherungsbeiträge einspart. Dies gilt für alle gängigen Durchführungswege der bAV. Typische Situationen entstehen bei einem Jobwechsel, bei dem die Mitnahme der angesparten Betriebsrente, die sogenannte Portabilität, eine wichtige Rolle spielt. Die Auszahlung erfolgt später meist als lebenslange Rente oder als Einmalkapital. Dabei ist zu beachten, dass diese Leistungen in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig sind, was als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet wird. Zudem unterliegen die Auszahlungen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner. Der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de zeigt anschaulich, wie sich die Entgeltumwandlung auf das aktuelle monatliche Nettoeinkommen auswirkt und wie hoch die tatsächliche finanzielle Belastung ausfällt.

Mit Blick auf die Zukunft sind weitere gesetzliche Anpassungen geplant. Ab Januar 2027 soll der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss auf 20 Prozent angehoben werden, um die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu stärken. Zudem wird auf politischer Ebene diskutiert, die Freibeträge für die Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung im Alter weiter zu dynamisieren, um Altersarmut effektiver zu bekämpfen. Arbeitnehmer sollten daher regelmäßig prüfen, ob ihre bestehenden Verträge noch den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen und ob eine Anpassung der monatlichen Sparraten sinnvoll ist. Die Kombination aus Steuerersparnis in der Ansparphase, dem garantierten Arbeitgeberzuschuss und dem Zinseszinseffekt macht die Betriebsrente zu einem zentralen und unverzichtbaren Baustein der privaten Vermögensbildung für den wohlverdienten Ruhestand.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr Müller verdient im Jahr 2026 ein monatliches Bruttogehalt von 3.500 Euro. Er entscheidet sich für eine Entgeltumwandlung in Höhe von 200 Euro monatlich in eine Direktversicherung. Da dieser Betrag unter der Grenze von 302 Euro liegt, ist er komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Sein Arbeitgeber gibt den gesetzlichen Zuschuss von 15 Prozent, also 30 Euro, dazu. Insgesamt fließen somit jeden Monat 230 Euro in seinen Altersvorsorgevertrag. Auf seiner Gehaltsabrechnung reduziert sich sein Nettoeinkommen jedoch nur um etwa 105 Euro, da er Steuern und Sozialabgaben auf die umgewandelten 200 Euro spart.

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Häufige Fragen

Muss ich meine Betriebsrente im Alter versteuern?+

Ja, die Auszahlungen aus der Betriebsrente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Da die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei waren, müssen Sie die spätere Rente oder Kapitalauszahlung mit Ihrem persönlichen Steuersatz im Rentenalter voll versteuern. Zudem fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an, sofern die monatliche Auszahlung den gesetzlichen Freibetrag überschreitet.

Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?+

Bei einem Jobwechsel haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihr angespartes Kapital zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Dies nennt man Portabilität. Der neue Arbeitgeber kann den bestehenden Vertrag übernehmen oder das Kapital in seine eigene Versorgungseinrichtung übertragen. Alternativ können Sie den Vertrag oft auch privat mit eigenen Beiträgen weiterführen oder beitragsfrei stellen lassen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

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