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GlossarKrankenversicherungAktualisiert:

Belastungsgrenze Zuzahlung

Eigenanteile bei Medikamenten/Therapien max. 2 % des Bruttoeinkommens (1 % chronisch Kranke).

Belastungsgrenze Zuzahlung ist eine gesetzliche Schutzregelung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Versicherte vor finanzieller Überforderung durch Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen bewahrt. Geregelt ist dies in § 62 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Regelung besagt, dass Versicherte pro Kalenderjahr maximal 2 Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens für gesetzliche Zuzahlungen aufwenden müssen. Für chronisch kranke Menschen, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, liegt diese Grenze bei 1 Prozent. Zu den relevanten Zuzahlungen zählen unter anderem Eigenanteile für verschreibungspflichtige Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Heilmittel wie Physiotherapie sowie Hilfsmittel und Fahrkosten. Sobald die individuelle Belastungsgrenze innerhalb eines Jahres erreicht ist, können Versicherte bei ihrer Krankenkasse(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) eine Befreiung für den Rest des Jahres beantragen.

Im praktischen Alltag betrifft die Belastungsgrenze vor allem Menschen mit geringem Einkommen, Rentner sowie Personen mit hohem medizinischem Bedarf. Um die Grenze zu berechnen, werden die Bruttoeinkünfte aller im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen zusammengerechnet. Dabei gelten im Jahr 2026 bestimmte Freibeträge, die vom Familieneinkommen abgezogen werden, bevor die 1- oder 2-Prozent-Grenze ermittelt wird. Für den ersten im Haushalt lebenden Angehörigen, meist Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, gilt 2026 ein Freibetrag von 6.669 Euro. Für jedes zu berücksichtigende Kind wird ein Freibetrag von 9.312 Euro angesetzt. Diese Beträge werden jährlich an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Um die persönliche finanzielle Situation besser einschätzen zu können, hilft der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de, das genaue Jahresbruttoeinkommen zu ermitteln, welches als Berechnungsgrundlage für die Krankenkasse dient. Es ist wichtig, alle Quittungen über geleistete Zuzahlungen sorgfältig aufzubewahren, da die Krankenkassen die Befreiung in der Regel nicht automatisch erteilen, sondern erst nach Vorlage der entsprechenden Nachweise.

Mit Blick auf das Jahr 2027 wird erwartet, dass die Freibeträge für Angehörige und Kinder im Zuge der jährlichen Anpassung der Bezugsgröße in der Sozialversicherung weiter leicht ansteigen werden. Geplant ab 2027 ist zudem eine stärkere Digitalisierung des Antragsverfahrens, sodass Versicherte ihre Zuzahlungsbelege direkt über die elektronische Patientenakte oder die App ihrer Krankenkasse einreichen können, was den bürokratischen Aufwand erheblich reduzieren soll. Bis dahin bleibt das Sammeln von Papierquittungen oder das Führen eines Zuzahlungsheftes für viele Versicherte der sicherste Weg, um die Erstattung zu viel gezahlter Beträge oder die Befreiungskarte für das laufende Jahr zu erhalten.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Herr Müller ist alleinstehend, nicht chronisch krank und hat im Jahr 2026 ein jährliches Bruttoeinkommen von 30.000 Euro. Seine individuelle Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent, was genau 600 Euro entspricht. Im Laufe des Jahres muss er wegen eines längeren Krankenhausaufenthalts und zahlreicher verschreibungspflichtiger Medikamente insgesamt 750 Euro an Zuzahlungen leisten. Da er seine Belastungsgrenze von 600 Euro um 150 Euro überschritten hat, reicht er die gesammelten Quittungen bei seiner Krankenkasse ein. Er erhält die zu viel gezahlten 150 Euro erstattet und bekommt für den Rest des Jahres 2026 eine Befreiungskarte für alle weiteren gesetzlichen Zuzahlungen.

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Häufige Fragen

Welche Quittungen werden für die Belastungsgrenze angerechnet?+

Es werden alle gesetzlichen Zuzahlungen berücksichtigt, die Sie für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Dazu gehören Eigenanteile für Medikamente, Verbandsmittel, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen, Heilmittel wie Massagen und Hilfsmittel wie Rollstühle. Nicht angerechnet werden privat bezahlte Leistungen, Eigenanteile beim Zahnersatz oder Aufpreise für Medikamente, die über dem Festbetrag liegen.

Wie weise ich eine chronische Erkrankung für die 1-Prozent-Regelung nach?+

Um von der reduzierten Belastungsgrenze von 1 Prozent zu profitieren, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung. Ihr behandelnder Arzt muss bestätigen, dass Sie wegen derselben schwerwiegenden Krankheit seit mindestens einem Jahr in ärztlicher Dauerbehandlung sind. Diese Bescheinigung reichen Sie zusammen mit Ihrem Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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