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GlossarKrankenversicherungAktualisiert:

Beitragsentlastungstarif (PKV)

PKV-Zusatzbaustein, der den Beitrag im Rentenalter durch heute aufgebaute Rückstellungen reduziert.

Beitragsentlastungstarif (PKV) ist ein spezieller Zusatzbaustein in der privaten Krankenversicherung, der dazu dient, die monatlichen Versicherungsbeiträge im Rentenalter spürbar zu senken. Versicherte zahlen in jüngeren Jahren einen zusätzlichen, vertraglich vereinbarten Beitrag, der vom Versicherer verzinslich angespart wird. Diese angesparten Mittel, auch Alterungsrückstellungen genannt, werden ab einem festgelegten Alter – meist ab dem 65. oder 67. Lebensjahr – genutzt, um den regulären PKV(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG)-Beitrag zu reduzieren. Gesetzlich ist die steuerliche Behandlung dieser Tarife im Einkommensteuergesetz (§ 10 EStG) geregelt, da die Beiträge als Basisabsicherung und Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar sind, sofern die geltenden Höchstbeträge von 2.800 Euro für Selbstständige oder 1.900 Euro für Angestellte im Jahr 2026 noch nicht vollständig ausgeschöpft sind.

In der Praxis betrifft dieser Tarif vor allem Gutverdiener, Selbstständige und Beamte, die langfristig in der privaten Krankenversicherung verbleiben möchten und sich vor steigenden Beiträgen im Alter schützen wollen. Ein wesentlicher Vorteil für Arbeitnehmer ist, dass sich der Arbeitgeber im Rahmen des maximalen Arbeitgeberzuschusses zur Krankenversicherung (im Jahr 2026 bei rund 422 Euro monatlich) zur Hälfte an den Kosten für den Beitragsentlastungstarif beteiligt. Dies macht den Baustein in der Ansparphase besonders attraktiv, da der Versicherte effektiv nur die Hälfte des zusätzlichen Beitrags selbst trägt, im Rentenalter jedoch die volle vertraglich vereinbarte Entlastung erhält. Typische Situationen für den Abschluss sind Gehaltserhöhungen oder der Wechsel in die PKV in jungen Jahren, wenn die finanzielle Belastung noch gut tragbar ist und der Zinseszinseffekt über Jahrzehnte wirken kann.

Mit Blick auf die geplanten gesetzlichen Anpassungen ab 2027 wird erwartet, dass die Beitragsbemessungsgrenze weiter steigt, was den maximalen Arbeitgeberzuschuss abermals erhöhen dürfte. Ab Juli 2026 greifen zudem neue Transparenzvorgaben des Gesetzgebers für PKV-Anbieter, die die garantierte Verzinsung und die Verwaltungskosten der Entlastungstarife noch detaillierter ausweisen müssen. Wer heute einen solchen Tarif abschließt, sichert sich vertragliche Garantien, die unabhängig von künftigen Kapitalmarktschwankungen Bestand haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das angesparte Kapital bei einem Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung oder bei einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) in der Regel verfällt und nicht ausgezahlt wird. Der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de zeigt anschaulich, wie sich der zusätzliche Beitrag auf das aktuelle monatliche Nettoeinkommen auswirkt und welche steuerlichen Effekte durch den Sonderausgabenabzug erzielt werden können. Letztlich ist der Beitragsentlastungstarif ein wirkungsvolles Instrument der Eigenvorsorge, das frühzeitig und sorgfältig geplant werden sollte, um im Rentenalter finanzielle Freiräume zu sichern und den Lebensstandard trotz sinkender Einkünfte aufrechtzuerhalten.

Praxis-Beispiel

30 € Aufschlag/Monat ab 35 ergibt 35 Jahre × 360 € = 12.600 € Einlage; daraus später ~250 €/Monat Beitragsentlastung dauerhaft.

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Häufige Fragen

Kann ich mir das angesparte Geld aus dem Beitragsentlastungstarif auszahlen lassen?+

Nein, eine Barauszahlung der angesparten Mittel ist gesetzlich ausgeschlossen. Das Kapital ist zweckgebunden und darf ausschließlich zur Reduzierung der zukünftigen Krankenversicherungsbeiträge verwendet werden. Kündigen Sie den Tarif oder wechseln Sie in die gesetzliche Krankenversicherung, verfallen die angesparten Beträge in der Regel zugunsten des Versichertenkollektivs.

Lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif auch für Selbstständige ohne Arbeitgeberzuschuss?+

Ja, auch für Selbstständige kann sich der Tarif lohnen, da die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar sind. Der Staat fördert den Aufbau der Alterungsrückstellungen somit indirekt über die Steuerersparnis. Je höher der persönliche Steuersatz im Jahr 2026 ist, desto stärker sinkt die tatsächliche finanzielle Belastung durch den zusätzlichen Beitrag.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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