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GlossarKrankenversicherungAktualisiert:

Krankenversicherungspflicht

Gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland seit 2009.

Krankenversicherungspflicht ist die gesetzliche Vorgabe in Deutschland, nach der jede Person mit Wohnsitz im Inland über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen muss. Diese Pflicht ist für die gesetzliche Krankenversicherung(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und für die private Krankenversicherung(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) im Versicherungsvertragsgesetz (§ 193 VVG) verankert. Sie wurde im Jahr 2009 flächendeckend eingeführt, um sicherzustellen, dass im Krankheitsfall niemand ohne medizinische Versorgung bleibt oder durch hohe Behandlungskosten in finanzielle Not gerät. Im Jahr 2026 liegt die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bei voraussichtlich 62.100 Euro jährlich beziehungsweise 5.175 Euro monatlich. Bis zu diesem Einkommen werden die prozentualen Beiträge berechnet. Der allgemeine Beitragssatz beträgt weiterhin 14,6 Prozent, hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der 2026 im Durchschnitt bei etwa 1,8 Prozent liegt.

Im praktischen Alltag betrifft die Krankenversicherungspflicht nahezu jeden Bürger in unterschiedlichen Lebensphasen. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von voraussichtlich 69.300 Euro im Jahr 2026 liegt, sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wer dauerhaft über dieser Grenze verdient, kann als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kasse bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln. Auch Selbstständige, Freiberufler, Studenten und Rentner unterliegen der Versicherungspflicht und müssen sich entsprechend ihrem beruflichen und sozialen Status absichern. Für Arbeitslose übernimmt in der Regel die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter die Beiträge, sodass der Versicherungsschutz lückenlos bestehen bleibt. Wer der Pflicht nicht nachkommt und unversichert bleibt, riskiert hohe Beitragsnachzahlungen und empfindliche Säumniszuschläge, da die Beiträge rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht erhoben werden. Zudem ruhen bei Beitragsrückständen die Leistungen, sodass nur noch Notfallbehandlungen übernommen werden. Der Brutto-Netto-Rechner auf rechn24.de zeigt genau, wie hoch die individuellen Abzüge für die Krankenversicherung im jeweiligen Einzelfall ausfallen und wie sich ein Kassenwechsel auf das monatliche Nettogehalt auswirkt.

Mit Blick auf die Zukunft wird erwartet, dass die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze auch im Jahr 2027 weiter ansteigen werden, um der allgemeinen Lohnentwicklung und Inflation Rechnung zu tragen. Geplant ab 2027 sind zudem weitere Reformen zur Stabilisierung der Kassenfinanzen, die sich voraussichtlich auf die Höhe der Zusatzbeiträge auswirken könnten. Für Versicherte bedeutet dies, dass sie ihre Beitragsbelastung regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls durch einen Wechsel der Krankenkasse(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) optimieren sollten. Die strikte Durchsetzung der Krankenversicherungspflicht stellt sicher, dass das Solidarprinzip im deutschen Gesundheitssystem funktioniert und die Lasten der medizinischen Versorgung auf viele Schultern verteilt werden. So wird gewährleistet, dass das hohe Niveau der medizinischen Versorgung in Deutschland auch in Zeiten des demografischen Wandels aufrechterhalten werden kann.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Eine angestellte Fachkraft verdient im Jahr 2026 ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 Euro. Da dieses Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro liegt, wird der volle Betrag zur Berechnung herangezogen. Bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,8 Prozent ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 16,4 Prozent. Dieser wird hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Der Arbeitnehmeranteil beträgt somit 8,2 Prozent. Die monatliche Belastung für die Fachkraft beläuft sich auf exakt 328 Euro, die direkt vom Bruttolohn einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt werden.

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Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Krankenversicherungspflicht halte?+

Wer der gesetzlichen Pflicht zur Krankenversicherung nicht nachkommt, muss mit erheblichen finanziellen Konsequenzen rechnen. Die Krankenkassen fordern die nicht gezahlten Beiträge rückwirkend ab dem Beginn der Versicherungspflicht ein. Zusätzlich fallen monatliche Säumniszuschläge an. Während dieser Zeit ruht der Leistungsanspruch, sodass Ärzte und Krankenhäuser nur noch bei akuten Schmerzzuständen oder absoluten Notfällen behandeln dürfen.

Gilt die Krankenversicherungspflicht auch für Selbstständige und Freiberufler?+

Ja, auch Selbstständige und Freiberufler unterliegen in Deutschland der allgemeinen Krankenversicherungspflicht. Sie haben jedoch in der Regel die Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Entscheiden sie sich für die gesetzliche Kasse, zahlen sie den gesamten Beitrag selbst, können aber je nach Einkommenssituation von Mindestbemessungsgrundlagen profitieren. Ein fehlender Versicherungsschutz ist auch hier gesetzwidrig.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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