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Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Auch bekannt als: BBG, Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensobergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei. Werte 2026:

- KV/PV: 5.512,50 €/Monat (66.150 €/Jahr) - RV/AV West: 7.450 €/Monat (89.400 €/Jahr) - RV/AV Ost: 7.150 €/Monat (85.800 €/Jahr)

Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG), ab der ein Wechsel in die PKV möglich ist, liegt 2026 bei 73.800 €/Jahr.

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