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GlossarKrankenversicherungAktualisiert:

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Auch bekannt als: AU, gelber Schein

Seit 2023 elektronisch übermittelte ärztliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit (eAU).

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist der offizielle Nachweis eines Arztes über die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers. Die gesetzliche Grundlage bildet vor allem das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Seit der vollständigen Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Jahr 2023 wird die Krankschreibung digital vom Arzt an die gesetzliche Krankenversicherung(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) übermittelt. Der Arbeitgeber ruft diese Daten anschließend elektronisch bei der Krankenkasse(Werbung, Affiliate-Link zu amazon.de – § 5a Abs. 4 UWG) ab. Der gelbe Schein in Papierform gehört damit für gesetzlich Versicherte der Vergangenheit an. Für das Jahr 2026 gilt weiterhin die Regelung, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen (42 Tage) Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben. Danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld, welches in der Regel 70 Prozent des Bruttoentgelts, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts beträgt. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt im Jahr 2026 bei 62.100 Euro jährlich, was sich direkt auf den maximalen Auszahlungsbetrag des Krankengeldes auswirkt.

Im praktischen Alltag betrifft die eAU alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer in Deutschland. Wenn ein Beschäftigter erkrankt, muss er seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Feststellung erfolgen. Der Arzt stellt die eAU aus und sendet sie digital an die Krankenkasse. Der Arbeitnehmer muss sich nicht mehr um den postalischen Versand kümmern, sondern lediglich den Arbeitgeber informieren, dass die eAU zum Abruf bereitsteht. Privatversicherte sind von diesem vollständig digitalen Prozess oft noch ausgenommen und erhalten weiterhin einen Papiernachweis, den sie selbst beim Arbeitgeber und der Versicherung einreichen müssen. Auch bei Minijobbern greift das eAU-Verfahren, sofern sie gesetzlich versichert sind. Wer genau wissen möchte, wie hoch das Einkommen nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung ausfällt, kann den Krankengeld-Rechner auf rechn24 nutzen, um die individuellen Abzüge und den finalen Auszahlungsbetrag präzise zu ermitteln.

Mit Blick auf die kommenden Jahre sind weitere Digitalisierungsschritte geplant. Ab 2027 sollen auch Privatversicherte flächendeckend in das eAU-System integriert werden, um den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten weiter zu senken. Zudem wird diskutiert, die Fristen für den elektronischen Abruf durch die Arbeitgeber weiter zu standardisieren, um Verzögerungen bei der Entgeltfortzahlung zu vermeiden. Die eAU hat sich als zentraler Baustein der digitalen Gesundheitsversorgung etabliert und wird kontinuierlich optimiert, um den Datenaustausch zwischen Ärzten, Krankenkassen und Arbeitgebern noch sicherer und effizienter zu gestalten.

Praxis-Beispiel

Eine 5-Tage-Krankschreibung wird ohne Papierdokument digital übermittelt; nur Privatversicherte erhalten weiterhin einen Papierausdruck für ihren Arbeitgeber.

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Häufige Fragen

Muss ich meinem Arbeitgeber bei einer eAU noch einen Nachweis in Papierform vorlegen?+

Nein, als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer müssen Sie keinen Papiernachweis mehr beim Arbeitgeber einreichen. Der Arzt übermittelt die Daten digital an Ihre Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft diese elektronisch ab. Sie sind lediglich verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren.

Gilt das elektronische Verfahren auch für Privatversicherte und Minijobber?+

Für Minijobber gilt das eAU-Verfahren uneingeschränkt, sofern sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Privatversicherte nehmen derzeit noch nicht flächendeckend an diesem digitalen Prozess teil. Sie erhalten in der Regel weiterhin eine Bescheinigung in Papierform, die sie selbstständig an ihren Arbeitgeber und ihre private Krankenversicherung weiterleiten müssen.

Verwandte Begriffe

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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