Kindergeld-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihren monatlichen Kindergeld-Anspruch für 2026 – mit Günstigerprüfung gegen den Kinderfreibetrag und Hinweisen zum Antrag bei der Familienkasse.
Ihre Kinder
Steuer-Günstigerprüfung
Typisch: 20–25 % (mittlere Einkommen), 30–35 % (höhere Einkommen), 42 % (Spitzensteuer ab ~67.000 €).
Ihr Kindergeld 2026
Kindergeld 2026 im Detail
Das Kindergeld ist die wichtigste Familienleistung in Deutschland. Es wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und beträgt seit der Reform vom 1. Januar 2023 einheitlich 259 €/Monat pro Kind – unabhängig davon, ob es das erste, zweite oder fünfte Kind ist. Die frühere Staffelung wurde abgeschafft, um die Verwaltung zu vereinfachen und größere Familien zu entlasten.
Anspruch & Dauer
Anspruch besteht grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Befindet sich das Kind in Schul-, Berufsausbildung oder Studium, in einem freiwilligen Dienst oder einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, verlängert sich der Anspruch bis zum 25. Geburtstag. Bei einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, kann das Kindergeld unbefristet weitergezahlt werden.
Günstigerprüfung mit Kinderfreibetrag
Bei der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob das gezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag (9.600 €/Jahr für Paare, 4.800 € für Alleinerziehende) für Sie günstiger ist. Bei einem Grenzsteuersatz unter ~27 % ist das Kindergeld in der Regel besser. Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 75.000 € (Paare) bzw. 38.000 € (Alleinerziehende) lohnt sich der Freibetrag. Das Finanzamt nimmt diese Prüfung von Amts wegen vor – Sie müssen nichts beantragen.
Antrag bei der Familienkasse
Der Antrag muss schriftlich oder online bei der Familienkasse gestellt werden – das Familienportal der Bundesagentur für Arbeit bietet hierfür einen digitalen Antrag mit ELSTER-Login. Der Antrag wirkt bis zu 6 Monate rückwirkend. Bei Geburt eines Kindes empfiehlt sich die Beantragung innerhalb von 4 Wochen.
Zusätzlich möglich: Kinderzuschlag (bis 297 €/Monat)
Familien mit niedrigem Einkommen können neben dem Kindergeld auch Kinderzuschlag erhalten – bis zu 297 €/Monat pro Kind(Stand 2026). Voraussetzung: Eigenes Einkommen reicht für sich selbst, nicht aber für die Kinder. Der Kinderzuschlag wird ebenfalls bei der Familienkasse beantragt. Wir bauen derzeit einen separaten Kinderzuschlag-Rechner.
- Kindergeld
- – Staatliche Familienleistung von 259 €/Monat pro Kind, ausgezahlt von der Familienkasse.
- Kinderfreibetrag
- – Steuerlicher Freibetrag von 9.600 €/Jahr (Paare), der bei höheren Einkommen das Kindergeld ersetzt.
- Familienkasse
- – Behörde der Bundesagentur für Arbeit, die Kindergeld und Kinderzuschlag auszahlt.
- Günstigerprüfung
- – Vom Finanzamt automatisch durchgeführter Vergleich zwischen Kindergeld und Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag.
Weitere kostenlose Rechner
Unsere Redaktion besteht aus Finanzexperten, Steuerberatern und Sozialrechtlern. Alle Rechner werden monatlich überprüft und mit offiziellen Quellen abgeglichen (Bundesregierung, Deutsche Rentenversicherung, Bundesministerien).